Tagesordnungspunkt 10

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4652

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/5303

Änderungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5320

(Erste Beratung in der 75. Sitzung des Landtages am 24.10.2024)


Zum Beratungsgang wird uns Herr Krull berichten.


Tobias Krull (Berichterstatter): 

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 7/4652 hat der Landtag in seiner 75. Sitzung am 24. Oktober 2024 zur Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Gegenstand ist eine Änderung des Aufnahmegesetzes. Diese Änderung zielt auf eine Reihe von Punk-ten ab, allen voran auf die Anpassung an Bundes- und Europarecht, auf die Abbildung eines Rechts-kreiswechsels für bestimmte Statusgruppen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das Leistungs-recht des Sozialgesetzbuches, auf das Berücksichtigen bestimmter Fallgruppen, unter anderem Re-settlement-Fälle und subsidiär Schutzberechtigte, sowie auf eine Reihe von Konkretisierungen, bspw. für die Gruppe der Ausreisepflichtigen. Außerdem beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungen, welche die Gemeinschafts- und Sammelunterkünfte betreffen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in seiner 38. Sitzung am 15. Dezember 2024 erst-mals mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf eine schriftliche Anhörung verschiedener In-stitutionen mit entsprechender Expertise. Stellungnahmen liegen infolgedessen vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt, vom Psychosozialen Zentrum für Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt sowie von den kommunalen Spitzenverbänden vor.

Beim erneuten Aufruf des Gesetzentwurfs in der 41. Ausschusssitzung am 6. März 2025 flossen die-se Stellungnahmen in die Beratung ein. Der überwiegende Teil des Gesetzentwurfs erwies sich im Ausschuss als unstrittig. Gleichwohl entspann sich eine lebhafte Debatte um die Regelung des Betre-tungsrechts von Wohnräumen in Sammel- und Sammelunterkünften. Sie kreiste im Wesentlichen um die Interpretation und Bewertung einschlägiger Rechtsprechung in Bund und Ländern und den dar-aus für die Rechtsetzung in Sachsen-Anhalt zu ziehenden Schlüssen.

Als Grundlage der Beratung lag dem Ausschuss die Synopse des GBD zum Gesetzentwurf vor. Mit 7 : 5 : 0 Stimmen wurde im Ergebnis der Debatte der Beschluss gefasst, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in jener Fassung anzunehmen, wie Sie Ihnen in der Be-schlussempfehlung in Drs. 8/5303 vorliegt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.