Tagesordnungspunkt 15

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtages

Wahlvorschlag Fraktion AfD - Drs. 8/5150


Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute über die Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags zu befinden. Hierzu liegt uns in der Drs. 8/5150 der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD vor, das Mitglied des Landtags Matthias Lieschke zum Vizepräsidenten zu wählen. 

Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, möchte ich an die geübte Praxis erinnern, nach der bei der Wahlhandlung im Plenum ausnahmslos alle Fraktionen an der Durchführung zu beteiligen sind. Bekanntermaßen stellt die AfD-Fraktion kein schriftführendes Mitglied des Landtags. Die AfD-Fraktion hat bereits im Vorfeld der Sitzung zugesichert, dass wieder der Abg. Daniel Rausch an der Auszählung der Stimmen mitwirken wird. 

Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint, wobei nach Artikel 51 Abs. 1 Satz 2 der Landesverfassung Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen gelten. 

Wird das Mitglied des Landtags nicht gewählt, so kann die vorschlagsberechtigte Fraktion ein anderes Mitglied des Landtags benennen.

Eine Aussprache zum Wahlvorschlag entspricht nicht den Gepflogenheiten des Hauses. Entsprechend ist durch die Fraktionen auch kein Redebedarf angemeldet worden. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zur eigentlichen Wahl. Der Ablauf ist wie folgt vorgesehen: Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 8/5150 seine Zustimmung geben möchte, der kreuzt auf dem Stimmzettel bitte bei „Ja“ an. Wer gegen ihn stimmt, der kreuzt bei „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an. 

Zum Wahlverfahren selbst noch so viel: Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen damit in die Wahlkabine. Dort kreuzen Sie so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen entstehen kann. Abschließend geben Sie den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Verwenden Sie bitte die Stifte, die in der Wahlkabine bereitliegen. 

Zur Vollständigkeit muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit zusätzlichen Kennzeichen oder dergleichen versieht, der macht seine Stimme damit ungültig. 

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Den Namensaufruf übernimmt Andreas Henke, das Führen der Wählerliste Thomas Staudt, die Ausgabe der Stimmzettel Wolfgang Aldag, die Aufsicht an der Wahlurne Maximilian Gludau und die Aufsicht an der Wahlkabine Frau Dr. Heide Richter-Airijoki. 

Wir treten nun in das eigentliche Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte die genannten Mitglieder des Landtags, ihr Amt zu übernehmen. Herr Gludau, Sie überzeugen sich und uns davon, dass die Wahlurne leer ist. - Danke. - Ich bitte nunmehr MdL Andreas Henke, den Namensaufruf vorzunehmen. 

(Schriftführer Andreas Henke ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Dann fangen wir einmal an: Wer kommt denn alles zu spät? - Frau Keding, bitte. - Herr Grube, bitte. - Herr Lippmann, bitte. 

Gibt es darüber hinaus noch anwesende Abgeordnete, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? - Herr Borchert? 

(Carsten Borchert, CDU: Nein! - Schriftführer Andreas Henke: Er war anwesend!)

- Herr Borchert, wenn Sie noch ein zweites Mal wählen würden, dann würde das nichts bringen, sondern damit würden Sie eher das System durcheinanderbringen.

Wenn es niemanden mehr gibt, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat, dann können wir fortfahren. 

Jetzt kann Herr Henke wählen, jetzt Herr Staudt, jetzt Frau Richter-Airijoki, nun Herr Gludau, nun ich und dann Herr Aldag. 

Ich wiederhole meine Frage: Ist jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Damit schließe ich die Wahlhandlung. 

Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung. Ich darf Sie aber bitten, im Raum zu verweilen. 

Ich bitte darum, die Stimmen auszuzählen.