Andreas Henke (Die Linke): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Frage richtet sich an die Landesregierung, insbesondere an das Innenministerium. 

Wir haben in den vergangenen Tagen über die Medien Kenntnis darüber erhalten, dass neben den bereits bekannten rund 52 Waffen aus der Vergleichswaffensammlung des LKA nunmehr auch drei Abschussrampen für Granatwerfer   ich vermute einmal, dass es sich hierbei um Panzerfäuste han-delt   verschwunden sind.

Wir haben das Thema „Verschwundene Waffen“ schon mehrfach im Innenausschuss thematisiert; haben als Fraktion auch entsprechende Nachfragen dazu gestellt.

(Guido Kosmehl, FDP: Und die Informationen bekommen, Herr Kollege!)

Es war letztmalig auch Thema in der Innenausschusssitzung am 6. Februar. 

Meine Frage lautet: Seit wann hat das Innenministerium Kenntnis von dem Bericht des Landesrech-nungshofes über das Abhandenkommen dieser Abschussrampen? Warum erfahren wir als Abge-ordnete erst aus der Presse davon? 

(Guido Kosmehl, FDP: Ist das denn die Möglichkeit!)

Und warum werden wir nicht eins zu eins aus dem Ministerium darüber informiert? 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Dr. Zieschang begibt sich wieder zum Rednerpult. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herr Abg. Henke! Wir haben in der Tat schon des Öfteren über die Vergleichswaffensammlung im LKA gesprochen. Deswegen rufe ich noch einmal in Erinnerung, dass das Landeskriminalamt am 20. Februar 2024 mit der Bestandsprüfung seiner Vergleichswaffensammlung der Jahre 1997 bis 2024 begonnen hat. Am 20. Juli 2024 hat das LKA seinen Abschlussbericht zur Vergleichswaffen-sammlung vorgelegt, der am 1. August 2024 an den Innenausschuss übermittelt wurde 

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

und der am 8. August in öffentlicher Sitzung behandelt worden ist. 

(Guido Kosmehl, FDP: Richtig!)

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Seite 16 des schriftlichen Abschlussberichts. Im Ab-schlussbericht des LKA wird dargelegt, dass im Jahr 1998 drei Gegenstände aus der Vergleichs-waffensammlung an die Abteilung 2 des LKA als Dauerabgabe herausgegeben wurden. Hierbei   auch das ist in dem Abschlussbericht benannt   handelt es sich um drei Anschauungsmodelle. Konkret handelt es sich um drei Anschauungsmodelle von Rohren von Panzerabwehrgranaten bzw. von ei-nem Brandgranatenwerfer. Es wird im Abschlussbericht des LKA explizit festgestellt, dass es sich bei diesen Gegenständen   n i c h t   um scharfe Schusswaffen handelt, sondern um Gegenstände. 

Wir haben uns gestern von der Wehrtechnischen Dienststelle 91 in Meppen bestätigen lassen, dass alle drei im Abschlussbericht genannten Ausgangssysteme dieser drei Rohre sowjetischer/russischer Bauart für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Die ehemals in der Vergleichswaffensammlung befindlichen drei Gegenstände waren das Überbleibsel der abgeschossenen Ausgangssysteme, d. h. sie enthielten keine Spreng- und Zündmittel. Ein Wiederladen und somit Scharfmachen der Rohre zur Nutzung als Granatwerfer wäre, wenn überhaupt, ausschließlich industriell möglich. 

Bei allen drei Gegenständen handelt es sich also nicht um Kriegswaffen und auch nicht um Waffen, sondern um Gegenstände, von denen objektiv keine Gefahr ausgeht. Diese Bewertung des LKA wur-de gestern mit der Wehrtechnischen Dienststelle, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesministe-rium für Wirtschaft und Klimaschutz abgestimmt. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Herr Henke. 


Andreas Henke (Die Linke): 

Danke schön. - Frau Ministerin! Es gibt eine allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundes zum Um-gang mit Waffen. Meine Frage: Gilt diese Verwaltungsvorschrift auch für den Umgang mit Waffen in der Polizei, auch für die Vergleichswaffensammlung? Und zum Stichwort Gefahr: Wie schätzen Sie das Gefahrenpotenzial der verschwundenen Waffen ein? Darunter waren meines Wissens auch acht scharfe Waffen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Ministerin.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Das ist ein leicht anderer Aspekt. Sie erweitern das jetzt. Am Ende steht alles in dem Abschlussbericht des LKA. Dort ist minutiös dargelegt, 

(Guido Kosmehl, FDP: Der liegt seit einem halben Jahr vor!)

was nicht mehr   aufgrund des Umstandes, dass die Vorgänge 20 Jahre bis 30 Jahre lang zurücklie-gen   nachgewiesen werden kann. Das eine oder das andere kann eben nicht mehr dokumentiert werden. 

Sie sprachen acht scharfe Waffen an. Wir haben damals ausführlich dargelegt, dass aus der Ver-gleichswaffensammlung in den Jahren 1997 und 1999 unter anderem 35 Schusswaffen an die Lehr-mittelsammlung der Fachhochschule Polizei ausgeliehen worden sind. 

Im Jahr 2000 hat das Innenministerium nach einer Prüfung festgelegt, dass der Bestand der Lehr-mittelsammlung auf 18 Schusswaffen, die explizit beschrieben waren, reduziert wurde. Zeugenaus-sagen von pensionierten Beamten bestätigen uns, dass damals die Vernichtung aller darüber hinaus-gehenden Waffen erfolgt ist. Wir haben aber für 35 Schusswaffen nicht den schriftlichen Nachweis, sondern nur die mündliche Zeugenaussage. Auch das ist benannt worden. Deswegen haben wir diese 35, und insbesondere die acht scharfen, Waffen zur Fahndung ausgeschrieben. Sie sind nirgendwo bislang aufgetaucht. Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren sind eingestellt worden. 

Wir haben selbst auch für diese drei Rohre, diese Gegenstände, staatsanwaltliche Ermittlungen einge-leitet. Auch die sind bereits eingestellt worden. 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank.