Olaf Meister (GRÜNE):

Danke, Frau Präsidentin. - Wir haben erlebt, dass auf Bundesebene finanzpolitische Entscheidungen getroffen worden sind, die auch dazu führen, dass 100 Milliarden € an die Länder ausgereicht wer-den. Das löst bei unseren Kommunen natürlich Diskussionen aus. Sie fragen, wie sie beteiligt werden, weil Teilinvestitionen auf kommunaler Ebene erfolgen.

Daher meine Frage an die Landesregierung: Gibt es schon Überlegungen aufseiten der Landesregie-rung, wie die Kommunen einbezogen werden? Bis wann sind konkrete Entscheidungen zu treffen, damit Sicherheit entsteht?


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Robra.


Rainer Robra (Staats- und Kulturminister): 

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe heute das Vergnügen, Michael Richter vertre-ten zu dürfen, und muss mich jetzt entscheiden, ob ich meine Weisheiten schon jetzt abliefere oder erst bei der Aktuellen Debatte zum selben Thema, die gleich folgt.

Um auf Ihre Frage zu antworten: Wenn Sie das, was die Koalitionsfraktionen, die jetzt noch im Bun-destag sind, auf der Grundlage von Formulierungshilfen zunächst vorgelegt hatten, mit dem verglei-chen, was den Haushaltsausschuss des Bundestages als Grundlage für die Abstimmung verlassen hat, dann wird deutlich, dass wir es erreicht haben, dass die Gesetze, die zur Umsetzung auf Bundes-ebene erforderlich sind, mit Zustimmung des Bundesrates ergehen.

Aus meiner Sicht heißt das, dass sie auf der Ebene der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsiden-ten vorbereitet werden, weil ich nicht damit leben wollte, dass diese entscheidenden Fragen, wie der Verschuldungsspielraum und die Investitionen verteilt werden, mit Mehrheit auf Länderseite ent-schieden werden.

Ein ganz wichtiger Punkt ist in Artikel 109 Abs. 3 neu aufgenommen worden. In der Beschlussemp-fehlung des Haushaltsausschusses heißt es: „Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen.“, also die nähere Ausgestaltung des Verschuldungsspielraums.

Bundesgesetz folgend Landesgesetz - das Gleiche gilt im Prinzip für die Investitionen. Wir werden schon auf der Ebene des Umsetzungsgesetzes zu Artikel 143h darauf achten, dass die Länder größt-möglichen Spielraum bei der Bewirtschaftung der 100 Milliarden € haben, die nach einem noch fest-zulegenden Algorithmus auf die Länder zu verteilen und von den Ländern umzusetzen sind.

Dazu stellen sich eine ganze Reihe von Fragen: Wie ist es mit der Additionalität auf Länderebene? Wie ist das mit der Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes oder auch der Europäischen Union auf Länderebene?

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage: Bekommen wir den Spielraum, Mittel direkt, unmittelbar und ohne allzu engherzige Festlegung an die Kommunen weiterzugeben? Dieses Thema liegt mir sehr am Herzen und, ich glaube sagen zu dürfen, dem Ministerpräsidenten ebenso. Wir wer-den bei der Debatte zu der Erarbeitung des Bundesgesetzes zur Umsetzung von Artikel 143h Grund-gesetz auch darauf achten, schon im Sinne der Entbürokratisierung.

Der Hintergrund ist der Investitionsbedarf auf allen Ebenen des Staates, auf der kommunalen Ebene, auf der Landesebene und auf der Bundesebene. Wenn wir in der Lage sind, Mittel einfach und unbü-rokratisch auch an die Kommunen weiterzuleiten, mit welchen noch festzulegenden Zweckbestim-mungen oder auch ohne nähere Zweckbestimmungen, dann entspricht das unseren Intentionen.

Es wird eine gewisse Zeit dauern, bis die beiden Bundesgesetze, die zur Umsetzung des Gesamtvor-habens noch erforderlich sind, verabschiedet werden und darüber hinaus die Meinungsbildung hier im Landtag abgeschlossen sein wird.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Meister, eine Nachfrage?


Olaf Meister (GRÜNE):

Aus der Sicht der Kommunen war das jetzt relativ unkonkret. Ich habe Sie aber so verstanden, dass tatsächlich der Wunsch besteht, das Geld an die Kommunen weiterzuleiten. Können Sie etwas Nähe-res zum zeitlichen Ablauf sagen?

Es ist klar, dass die 100 Milliarden € kommen werden. Man kann relativ schnell errechnen, wie hoch die einzelnen Anteile sein werden. Wann können Kommunen damit rechnen, Entscheidungssicher-heit und einen Ausblick zu bekommen, was auf sie zukommt?


Rainer Robra (Staats- und Kulturminister): 

Schon die Fragen, wie wir die Verteilung der Mittel auf diesen drei Ebenen regeln und welche Frei-räume die Länder bekommen, wird in dem Bundesgesetz vorzubereiten sein. Zu den zeitlichen Abläu-fen kann ich ehrlich gesagt wenig sagen.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Wir sind am Ende der Regierungsbefragung angelangt.