Tobias Rausch (AfD): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordneten! Es geht um den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mieterschutz stärken - unlautere Vermieter nicht länger dulden“. Nun haben wir gehört, es gibt genau drei Beispiele in ganz Sachsen-Anhalt, in denen es unlautere Mieter gibt. Das heißt, das sind die sogenannten schwarzen Schafe. Das ist okay; das scheint es zu geben. Das ist nicht in Ordnung. Dass man dagegen juristisch vorgehen kann, das müsste auch klar sein. 

Wir sehen denn aber 99,9 % der Vermieter in Sachsen-Anhalt aus? - Das sind kommunale Gesellschaften; das sind Genossenschaften; das sind kleine private Investoren oder Gesellschaften. Die meisten Immobilien sind nach WEG geteilt, wo ein Handwerksmeister, ein Lehrer oder ein Polizist eine Wohnung als Investmentanlage hat. 

Ich war in meinem Vorberuf, bevor ich im Parlament war, Immobilienverwalter. Wir haben ein paar Tausend Wohnungen verwaltet für Grundstücksgemeinschaften. Also weiß ich genau, welche Eigentümerklientel wie verteilt ist, wer in den Städten aktiv ist. Jeder, der bei Ihnen in den Kommunen aktiv ist, weiß auch, wer die Häuser saniert. Das sind in der Regel lokale Investoren. Selten kommt die Deutsche Wohnen oder Vonovia oder wer auch immer, sondern es sind die lokalen Investoren, die das machen. 

Man denkt ja, wenn man den Linken so zuhört, es gibt nur Verbrecher unter den Vermietern, die sich vorrangig bereichern wollen - so wurde das hier gesagt. Also, ich muss einmal sagen, wer als Unternehmer keine Gewinnerzielungsabsicht hat, der macht sich erstens in Deutschland strafbar und zweitens ist das beim Finanzamt Liebhaberei. Dann können Sie Ihre Kosten, die Sie nämlich haben für den Unterhalt der Immobilien, gar nicht mehr absetzen, weil Ihnen das Finanzamt sagt, das ist Liebhaberei. Darüber müssen Sie einmal nachdenken. Sie wissen gar nicht, was Sie hier sagen.

Dann sagen Sie, Modernisierungskosten werden angesetzt, die nicht umgelegt werden dürfen. Das ist im Mietrecht ganz klar geregelt. Man unterscheidet zwischen Instandhaltung, modernisierender Instandhaltung und Modernisierung. In § 559 BGB ist geregelt, wie hoch der Anteil der Modernisierungskosten ist, der umgelegt werden darf. Sie sind einfach völlig frei von jedweder Kenntnis. Das ist das Problem. 

(Beifall bei der AfD)

Dann fordern Sie, dass die Kommunen Eigentümer enteignen dürfen. Die Kommunen dürfen bereits Eigentümer enteignen, wenn Sie ein Vorkaufsrecht wahrnehmen wollen. Das heißt, vor jedem Grundstückskaufgeschäft müssen erst die Kommune und der Landkreis erklären, dass sie vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen. Also, was fordern Sie? Sie fordern das, was schon gängige Praxis ist. Das ist völliger Schwachsinn. 

Eine Mietenbremse brauchen wir hier in Sachsen-Anhalt nicht, weil der Mietendeckel hier überhaupt nicht infrage kommt. Wir haben Wohnungsleerstand - massiv! Das ist einfach so. 

Dann sagen Sie noch, es müssen mehr Sozialwohnungen gebaut werden. Dann ist Ihre einzige Lösung für mehr Sozialwohnungen, sie brauchen mehr Fördergeld. Nein, brauchen sie nicht. Sie müssen einfach einmal die Abschreibungsmodalitäten für sozialen Wohnungsbau anpassen und die Werte erhöhen wie bei denkmalschutzrechtlichen Immobilien. Schon würden das auch mehr Investoren machen. Da Sie aber so irre Klimaziele verfolgen und die Leute immer neue Auflagen bekommen für Sanierungen, wird der Bau auch immer teurer. Wir haben schon über die Vereinfachung von Baurichtlinien gesprochen. Das ist alles Teil des Problems. Das erkennen Sie gar nicht, weil Sie Ihr Handeln und Wirken nicht in Zusammenhang miteinander bringen können. 

Ihr Antrag ist abzulehnen. - Vielen Dank.