Olaf Meister (GRÜNE): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Endlich ist er da, der schon länger erwartete Entwurf des Hochschulmedizingesetzes. Gut, dass es jetzt an die Modernisierung des Gesetzes geht.

In dem vorliegenden Entwurf sind einige wichtige Aspekte enthalten, seien es die Regelungen für die Wahl des Aufsichtsrates, die Aufnahme von Compliance-Richtlinien   wir erinnern uns an die unangenehme Diskussion um Masken-Deals und dergleichen; insofern macht es durchaus Sinn, das ins Gesetz zu nehmen  , die Mitbestimmung des Fakultätsrats oder auch die Verankerung von Gleichstellungsbeauftragten.

Wir werden uns daran im laufenden Verfahren noch mit Änderungsanträgen beteiligen, sind aber insgesamt zutraulich gesonnen.

(Guido Heuer, CDU, lachend: Zutraulich? Oh, Olaf!)

Aber z. B. die Repräsentanz von Klinikdirektorinnen und  direktoren im Aufsichtsrat könnte sich noch als Fehlstelle erweisen.

Auch die rechtliche Klarstellung der wirtschaftlichen Betätigung der Universitätsklinika ist ein wichtiges Anliegen. Von besonderer finanzpolitischer Bedeutung ist die vorgesehene Ermöglichung von Kreditaufnahmen für Investitionen und die Bildung von Rücklagen. Darauf muss man einen kritischen Blick haben. Dennoch ist es, wenn man eine Stärkung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit der Universitätsklinika will, der richtige Weg.

Wir sehen in dem Gesetzentwurf eine positive Entwicklung. Gern überweisen wir ihn mit und sind gespannt auf die Anhörung im Ausschuss.

Da das Hochschulgesetz nun offen ist, ging bei uns sofort der Blick zum Ordner mit den Dingen, die wir bei der letzten Novellierung des Hochschulgesetzes leider nicht durchsetzen konnten.

(Minister Prof. Dr. Armin Willingmann, lacht)

So dick ist er gar nicht, da wir in der Kenia-Koalition mit den damaligen Koalitionspartnern doch einiges vereinbaren konnten; der Minister hat darauf hingewiesen. Offensichtlich hat Die Linke einen ganz ähnlichen Ordner und hat mit einem Änderungsantrag jetzt schon ordentlich vorgelegt. Darin gibt es viele Gemeinsamkeiten; das ist vielleicht in Ordnung. Wir werden schauen, welche Punkte wir im Beratungsverfahren mit Änderungsanträgen ggf. noch ergänzen.

(Hendrik Lange, Die Linke, mit einem Handzeichen die Dicke andeutend: Der ist so dick, der Ordner bei uns!)

- Na, ja. - Von besonderer Bedeutung dabei ist die Stärkung der Hochschuldemokratie. Dabei scheint es tatsächlich auch weiterhin Handlungsbedarf zu geben.

Als wir als Fraktion im Rahmen der Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen Studierendenräte um eine Einschätzung zu den Inhalten der jeweiligen Zielvereinbarung baten, erhielten wir mehrfach die Rückmeldung, dass unsere Anfrage die erste Einbeziehung in den Prozess war. Das war einige Tage vor der abschließenden, rein informativen Behandlung im Ausschuss. Der Beteiligungsprozess und der Informationsfluss in den Hochschulen scheinen also nicht so gut zu funktionieren.

Deswegen fordern wir Bündnisgrünen weiterhin die Viertelparität in der akademischen Selbstverwaltung sowie die Einführung und Ermöglichung von studentischem Prorektorat. Das war bei der letzten Novelle des Hochschulgesetzes schon weiterentwickelt worden, schaffte es aber leider doch nicht ins Gesetz.

Mit beiden Maßnahmen, Viertelparität und studentisches Prorektorat, kann die Vermittlung zwischen den Interessen von Studierenden, wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie denen der Hochschulleitung an den Universitäten und Hochschulen des Landes verbessert werden.

Und   Sie können es erahnen   wir hatten auch einen Antrag, der von den Koalitionsfraktionen im Plenum zwar durchaus positiv besprochen wurde, der schlussendlich aber, damit eben alles bleibt wie gehabt, doch beerdigt wurde: die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Auch das ist weiterhin ein wichtiges Anliegen, bei dem wir einen entsprechenden Vorstoß planen. Wir freuen uns auf die Diskussionen zu dem Gesetzentwurf im Ausschuss. - Vielen Dank.