Rüdiger Erben (SPD):
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kosmehl hat vorhin zutreffenderweise darauf hingewiesen, dass uns das Thema der rechtssicheren Erhebung von Kreisumlagen und Klageverfahren seit Jahren beschäftigt. Ich will darauf hinweisen, dass die Landesregierung noch vor eineinhalb Jahren der Auffassung war, dass es dieses Problem nicht gibt. Wir haben uns anschließend auf den Weg gemacht und werden hoffentlich auch dieses Problem lösen.
Ziel ist es, dass wir eine rechtssichere Erhebung der Kreisumlage und der Verbandsgemeindeumlage in Sachsen-Anhalt hinbekommen. Wir zeichnen damit im Wesentlichen der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt nach.
Mir ist sehr wohl bewusst, dass das unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Demokratie, insbesondere für die Kreisrätinnen und Kreisräte, ein Problem ist. Denn noch mehr als bisher müssen die Kreistage letztlich eine mathematische Operation nachvollziehen und auf diese Weise feststellen, welche Haupteinnahmequelle sie in welcher Höhe letztlich erzielen können. Aber das ist das Ergebnis der Prozesse der letzten Jahre. Das müssen wir wahrscheinlich hinnehmen, wenn wir nicht an vielen anderen Stellen eine Situation herbeiführen wollen, wie wir sie im Landkreis Mansfeld-Südharz seit einigen Jahren haben.
Lassen Sie mich mit einer politischen Überlegung schließen. Die Kreisumlage wird von den Landkreisen erhoben, um die Aufgaben, die die Landkreise haben, zu finanzieren. Also: Bei der Kreisumlage erhebt der Landkreis von den Kreisangehörigen eine Umlage, um seine eigenen Aufgaben zu erfüllen.
Bei der Verbandsgemeindeumlage ist es so, dass die Verbandsgemeinde von ihren Mitgliedsgemeinden eine Umlage erhebt, um die Aufgaben der Mitgliedsgemeinden zu erfüllen, die ja durch die Bildung der Verbandsgemeinde erst auf sie übertragen worden sind. Deshalb finde ich es wirklich sehr befremdlich, wenn es in unserem Land Verbandsgemeinden gibt, in denen sich die Mitgliedsgemeinden quasi flächendeckend weigern, die Verbandsgemeindeumlage zu zahlen. Wer so vorgeht, wie es in einzelnen Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt der Fall ist, nämlich mit dem Ziel, dass alle ihr Geld zurückbekommen, der muss sich darüber im Klaren sein, dass man, wenn man das dauerhaft macht, die Axt an die Wurzeln der eigenen Verbandsgemeinde legt. Ich befürchte, wir werden sehr schnell, wenn das nicht abgestellt wird, eine heftige Diskussion über die Frage, ob Verbandsgemeinden überhaupt noch funktionieren können, hier in diesem Land bekommen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.