Tagesordnungspunkt 13
Zweite Beratung
Mehrkindregelung im Kinderfördergesetz verstetigen - Übergang zur beitragsfreien Kita vorbereiten!
Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/4427
Alternativantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4514
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/5278
(Erste Beratung in der 71. Sitzung des Landtages am 23.08.2024)
Vom Gang der Verhandlungen wird uns Frau Gensecke berichten. - Bitte schön.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/4427 sowie den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/4514 in der 71. Sitzung am 23. August 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Mit dem Antrag der Fraktion Die Linke wurde die Fortführung der Mehrkindregelung in der Form gefordert, dass Familien nur den Beitrag für das älteste Kind in der Kinderbetreuung zahlen. Weiterhin sollte bis zum zweiten Quartal 2025 ein Konzept zur Umsetzung der Beitragsfreiheit ab dem 1. August 2025 vorgelegt werden.
Mit dem Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde die Fortführung der Mehrkindregelung gemäß dem zu diesem Zeitpunkt bestehenden Kinderförderungsgesetz sowie die langfristige Einplanung finanzieller Mittel gefordert.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 40. Sitzung am 4. September 2024 mit dem Antrag und dem Alternativantrag. Es erfolgte eine Verständigung zum erneuten Aufruf mit Vorliegen eines Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes.
In der 43. Sitzung am 21. November 2024 und in der 44. Sitzung am 4. Dezember 2024 wurde die Beratung auf die nächstfolgende Sitzung vertagt.
Mit dem zweiten Gesetz zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung, welches im Dezemberplenum vom Landtag beschlossen wurde, wurden unter anderem Änderungen an dem Kinderförderungsgesetz umgesetzt.
Mit der vorläufigen Beschlussempfehlung zu dem Antrag sowie zu dem Alternativantrag, die in der 45. Sitzung des Sozialausschusses am 10. Januar 2025 erarbeitet wurde, empfahl der Ausschuss mit 7 : 2 : 4 Stimmen die Ablehnung des Antrages der Fraktion Die Linke sowie den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgrund einer inzwischen erfolgten Gesetzesänderung für erledigt zu erklären.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 77. Sitzung am 27. Februar 2025 mit den Anträgen sowie mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich mit 10 : 1 : 1 Stimmen dieser vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Im Ergebnis der abschließenden Beratung im Sozialausschuss in der 47. Sitzung am 5. März 2025 verabschiedete der Ausschuss die Ihnen in Drs. 8/5278 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag mit 7 : 1 : 3 Stimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.