Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gebe ich eine kleine geschichtliche Einordnung. Der radikale Theologe und Bauernführer Thomas Müntzer, der sich nunmehr vor genau 500 Jahren - das Jubiläum begehen wir in diesem Jahr - als Führer des Thüringer Bauernaufstandes an die Spitze der Geknechteten gegen die fürstliche Willkür stellte, nutzte seit der Zeit, als er 1523 und 1524 den ewigen Rat der Stadt Mühlhausen als eine Art Volksparlament gründete, ein weißes Fahnentuch mit dem Regenbogensymbol, um damit die Verbundenheit und Ergebenheit zu Gott zu demonstrieren.
In der Schlacht bei Frankenhausen am 15. Mai 1525 predigte Müntzer in der Wagenburg kurz vor dem Angriff der fürstlichen Landsknechttruppen zu den aufständischen Bauern, als plötzlich am Himmel ein Regenbogen wie ein Zeichen des Herrn erschien. Die Aufständischen erlitten dennoch eine vernichtende Niederlage. Müntzer wurde gefangen genommen und einige Tage später nach schlimmer Folter in der Wasserburg Heldrungen enthauptet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie alle Symbole der Menschheitsgeschichte unterliegt auch dieses Symbol einer wechselnden Konnotation, interpretiert durch bestimmte Ideologien. Das war in Zeiten des Zweiten Weltkrieges so, das war zu DDR-Zeiten so und das ist vielleicht auch heute so. Insofern sollte dieses Zeichen allgemein als Symbol für Frieden, Hoffnung und Glaube an Gott verstanden werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der AfD legt einen Antrag vor, die Regenbogenflagge an den Schulen zu verbieten.
(Zustimmung bei der AfD)
Im Land Sachsen-Anhalt wird die Beflaggung an öffentlichen Dienstgebäuden durch einen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport regelt. Er heißt „Regelung zur Beflaggung im Land Sachsen-Anhalt“, datiert vom 12. Dezember 2007 und wurde zuletzt am 28. August 2024 geändert. Darin wird geregelt, wann und wie Dienstgebäude beflaggt werden. Darüber hinaus wird auch auf entsprechende Bundesregelungen verwiesen. Flaggen, die nicht verwendet dürfen, sind Dienstflaggen ohne Berechtigung, Flaggen mit extremistischen Bezügen, Reichskriegsflaggen und Flaggen anderer Länder mit extremistischen Symbolen. Gründe für das Verbot bestimmter Flaggen sind die Verunglimpfung staatlicher Symbole und der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Aus der Sicht der Landesregierung fällt die Beflaggung mit Regenbogenfahne damit unter keines der Kriterien, die ein juristisches Verbot der Beflaggung erlauben würden.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Gleichzeitig möchte ich auf den Bildungsauftrag von Schule verweisen, laut dem man sich auch mit Mehrheits- und Minderheitsmeinungen inhaltlich in den entsprechenden Fächern befassen und auseinandersetzen muss. In § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Schulgesetzes unseres Landes steht, dass Schulen gehalten sind - ich zitiere : „die Schülerinnen und Schüler zur Achtung der Würde des Menschen, zur Selbstbestimmung in Verantwortung gegenüber Andersdenkenden, [...] zu erziehen,“.
(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD, und von Dr. Katja Pähle, SPD)
In Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags sind die Schulen gehalten,
„6. den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen zu vermitteln, welche die Gleichachtung und Gleichberechtigung der Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht [... und] ihrer Identität [...] fördern, […]“
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. - Vielen Dank.