Tagesordnungspunkt 16
Beratung
Wirtschaftlichkeit als Grundlage der Weiterentwicklung des staatlichen Hochbaus und Liegenschaftsmanagements in Sachsen-Anhalt
Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/5272
Einbringen wird diesen Antrag der Abg. Herr Meister.
Olaf Meister (GRÜNE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor vielen Jahren wurde in Sachsen-Anhalt über die künftige Struktur des staatlichen Hochbaus diskutiert und im Ergebnis im Jahr 2012 der heutige BLSA, der Baubetrieb des Landes Sachsen-Anhalt, gegründet. Von der klassischen amtlichen Hochbauverwaltung waren wir schon zuvor weggekommen.
Ziel war es, die Hochbauverwaltung effizienter zu gestalten. Insofern ist es zumindest irritierend, dass aktuell seitens der Landesregierung der umgekehrte Weg angestrebt wird, allerdings mit der gleichen Begründung. Es soll effizienter werden.
Tatsächlich war die Geschichte des BLSA keine schlichte Aneinanderreihung von Erfolgsmeldungen. In den 2010er-Jahren war er oft Gegenstand negativer Berichterstattung. Vieles lief schlecht oder nicht: Planungsfehler, Zeitverzug, hohe Fluktuation, vor allem an der Spitze des Betriebs, schlechte Abflusszahlen, hohe Krankenstände. Ich gehörte regelmäßig zu den Kritikern. Gerade 2017/2018 fand man dazu sehr viel in der Presse.
Seit mehreren Jahren ist der BLSA jetzt aus den Schlagzeilen heraus. Die Abflusszahlen liegen bei 100 %. Der Betrieb erfüllt seine Aufgaben endlich gut. Er muss nicht mehr zu Initiativen und modernen Methoden getragen werden. Aus dem Betrieb heraus kamen z. B. Initiativen zur Senkung der Betriebs- und Heizkosten mit beachtlichem finanziellen Erfolg.
In eigenen Projekten wird z. B. die Verlagerung von Behördenstandorten in landeseigene Liegenschaften angeregt, die Reduzierung benötigter Büroflächen der Landesverwaltung verfolgt und aus der Solarenergie auf landeseigenen Objekten ein wirtschaftliches Ergebnis realisiert; gebaut wird natürlich auch.
Ich bin seit der Gründung des Beirats des BLSA dort Mitglied und komme nicht umhin, die positive Entwicklung des Baubetriebes zur Kenntnis zu nehmen. Wenn die Opposition einmal nicht meckert, grenzt das ja schon fast an Lob. Ich hatte den Eindruck, dass dieser positive Eindruck im gesamten Beirat - alle Fraktionen sind dort vertreten - Konsens ist, zumindest kann ich mich in jüngerer Zeit an keine Diskussion zu negativen Aspekte erinnern.
Nun beabsichtigt die Landesregierung die Abwicklung des Betriebs, die Begründung lautet: Streben nach Effizienz. Es wird behauptet, man könne, wenn man zum alten Modell zurückkehre, 50 Personalstellen sparen. Da nagen erhebliche Zweifel in mir.
Wenn man nämlich fragt, woraus sich die bessere Effizienz des alten Amtsmodells ergibt, wird es eher einsilbig. Bei einem so weitreichenden Schritt würde ich umfangreiche Papiere mit allen möglichen Betrachtungen, Berechnungen, Prognosen erwarten - nichts davon.
Im Beirat des Betriebes musste ich dies im November letzten Jahres unter Sonstiges ansprechen. Im Ergebnis hieß es dort, der Minister habe entschieden, Fragen der Wirtschaftlichkeit seien im Anschluss zu erörtern und Alternativen würden nicht betrachtet. - Das steht tatsächlich so im Protokoll.
Nun will ich dem Finanzminister gar nicht grundsätzlich bei Überlegungen zu Umstrukturierungen in die Parade fahren. Wenn man nach effizienteren Strukturen sucht, muss man natürlich auch Bestehendes infrage stellen und trifft dann auch auf Beharrungskräfte wie mich. Aber man muss doch bei einer dermaßen einschneidenden Maßnahme nachvollziehbar darlegen können, warum sich das lohnen soll.
Die Klärung der Wirtschaftlichkeit im Nachhinein kann doch wohl kein ernsthafter Ansatz sein. Wie ist das und die ausdrückliche Weigerung, Alternativen auch nur zu betrachten, mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Landeshaushaltsordnung in Einklang zu bringen?
In § 7 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung sieht diese dann auch bei finanzwirksamen Maßnahmen ausdrücklich angemessene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vor. Hier geht es um hunderte Mitarbeiter, enorme Millionenbeträge; wieso wird das hier ganz bewusst nicht gemacht?
Unser Antrag zielt gar nicht auf ein bestimmtes Ergebnis, sondern fordert nur das Selbstverständliche: die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, auch unter Einbeziehung der Variante „Beibehaltung des BLSA“. Sollte man bestimmte Effizienzmaßnahmen im Auge haben, wäre zu fragen, ob die nicht auch bei Bestand des Betriebes möglich wären.
Ich blicke außerdem sorgenvoll auf die Konsequenzen einer solchen Umstrukturierung, auf die Leistungsfähigkeit unseres Landeshochbaus. Der große Umbau würde naturgemäß den Geschäftsablauf für einen bestimmen Zeitabschnitt massiv stören. Es gibt Vermutungen - etwas Offizielles haben wir nicht , dass Strukturen ganz konkret zerschlagen werden und Teile an andere Orte, zum Beispiel von Magdeburg nach Dessau, umziehen sollen.
Nichts gegen Dessau - super Stadt. Aber die Fachleute, die wir haben, sind wie Goldstaub. Diese vor die Wahl zu stellen, täglich zu pendeln, wenn wirklich eine Magdeburger Einheit dorthin gehen soll, oder doch das gut dotierte Angebot aus dem Privatsektor anzunehmen. Ob sie dann wirklich beim Land bleiben? - Ich wäre skeptisch.
Das alles spielt in einer Situation, in der wir durch die gestern debattierten Entscheidungen im Bund zu Schuldenbremse und Sondervermögen vermutlich in kurzer Zeit über unseren Betrieb größere Summen in Infrastruktur umsetzen müssen und können, sowohl im Bundes- als auch im Landesbau.
Vermutlich reden wir nicht mehr ernsthaft über den Abbau von 50 Stellen, sondern brauchen ohnehin eher einen Ausbau der Kapazitäten, um das bewältigen zu können. Es war gestern in einer anderen Debatte die Frage, wo an dieser Stelle der Flaschenhals ist. Gerade jetzt die Rolle rückwärts zu machen und den Landeshochbau in ungewisse Verhältnisse zu stürzen, hat das Zeug zu einem größeren Desaster, wenn man Pech hat.
(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)
Das sollte wohldurchdacht sein und mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hinterlegt werden. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Im Falle einer Überweisung bitte ich die Landesregierung, von vollendeten Tatsachen abzusehen, bis die Entscheidung herbeigeführt wurde.
(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)
Der Landtag muss ohnehin das entsprechende Gesetz anpassen, ins Plenum gehört es am Ende ohnehin. - Vielen Dank.