Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich erinnere an die Haushaltseinbringung und an die Beschlussfassung Ende Februar, wo wir - das haben wir eingebraucht, und Sie konnten das, sage ich einmal, entsprechend nachvollziehen - insgesamt erhebliche Einsparungen im Personalbudget vorgenommen haben. 

Der Hintergrund war, dass wir zum einen - das sage ich hier allerdings schon seit Jahren - im Verhältnis zu allen anderen Bundesländern - von Thüringen einmal abgesehen - einen zu großen Personalkörper haben, dass das Personalbudget in Richtung 5 Milliarden € ging, über 33 % hinausging. Zum anderen auch, um den Haushalt insgesamt schließen zu können, haben wir hier mit unserem Entwurf vorgeschlagen, den Personalkörper auf dem Stand vom 31. Dezember 2023 einzufrieren und für die beiden Haushalsjahre eine Nachbesetzungssperre zu verhängen.

Ich erinnere noch einmal an die Zahlen. Das sind insgesamt rund 180 Millionen € aus der Nachbesetzungssperre und 143 Millionen € aus dem Einfrieren des Personalkörpers, nämlich der Zahl der VZÄ zum 31. Dezember 2023 über die gesamte Landesverwaltung. 

Das heißt, die Herausforderung für die Ressorts ist, nicht nachbesetzen zu können. Ich will jetzt nicht auf die Ausnahmen eingehen. Das Personal, das wir ausbilden, wird übernommen. Beim Thema Polizei und Lehrer haben wir, ich sage einmal, sichergestellt, dass derartiges Personal aufgestockt werden kann, wo dies notwendig ist. 

Wir haben im Ergebnis ein Budget von rund 4,6 Milliarden € erreicht. Die Herausforderung ist jetzt für die Ressorts, ihre Verwaltungsabläufe in Bezug auf die fehlenden Nachbesetzungen so zu gestalten, dass man mit dem Personal, das dann da ist, auskommt. Das ist eine große Herausforderung. Insoweit bin ich bei Ihnen.

Das Thema Digitalisierung, was wir schon längst in der Umsetzung haben, auch die Steuerung der Automatisierung. Allein in der Steuerverwaltung haben wir in den letzten Jahren insgesamt weit über 15 % an Personal durch Verwaltungsabläufe einsparen können, die dort von Maschinen übernommen worden sind. Wir sind auch in anderen Bereichen entsprechend unterwegs, um diese Nachbesetzungssperre auffangen zu können. Ob uns das in allen Fällen gelingt, wird sich zeigen. Da werden wir nachjustieren können.

Aber das, was Sie hier fordern, ist aus meiner Sicht nicht realistisch. Das ist sowohl von der praktischen Machbarkeit als auch von der rechtlichen Machbarkeit her nicht umsetzbar. Wir sind, wie ich denke, auf dem richtigen Weg. Insofern kann ich Ihrem Antrag, wie er hier vorliegt, nicht folgen und empfehle Ihnen, diesen abzulehnen. - Danke für die Aufmerksamkeit.