Jörg Bernstein (FDP): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Im Februar, als kleine Vorbemerkung, konnte man den Medien ent-nehmen, dass im Freistaat Bayern eine Lehramtsstudentin aufgrund fehlender Verfassungstreue nicht in ein Referendariat übernommen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregie-rung: Erfolgt bei uns im Land eine regelhafte Überprüfung der Verfassungstreue bei der Einstellung von Lehrern in ein Beamtenverhältnis des Landes Sachsen-Anhalt?

(Zuruf von Ministerin Eva Feußner)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Frau Ministerin Feußner?

(Ministerin Eva Feußner: Frau Zieschang wollte!)

- Ich wollte das nicht festlegen. Ich habe nur in die Richtung geguckt. Entschuldigung.

(Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: Jetzt gleich zwei!)

- Ja, diesmal gleich zwei. - Man muss sich entscheiden, in welche Richtung man guckt. - Frau Dr. Zieschang, bitte.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Genau. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich kann es, glaube ich, relativ kurz machen. Ich glaube, wir würden beide mit Ja antworten, 

(Ministerin Eva Feußner: Ja!)

zumindest, was den Bereich der Lehrer betrifft. Aber ich kann Ihnen gern die rechtliche Kette darle-gen, woraus sich das ergibt. Es ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Verfassungsschutzgesetz. § 18 Abs. 2 des Verfassungsschutzgesetzes besagt, dass auf Anfragen der Einstellungsbehörden hin Rege-lüberprüfungen vorgenommen werden können. 

Es ist nicht so, dass automatisch jeder im öffentlichen Dienst, egal ob Beamter oder Tarifangestellter, vom Verfassungsschutz regelhaft überprüft wird, sondern das erfolgt wirklich nur auf Anfrage der jeweiligen Einstellungsbehörde.

Wir haben jetzt aber ein geändertes Beamtengesetz und dieses verpflichtet die Einstellungsbehörde, diese Überprüfung vorzunehmen. Diese wendet sich dann an die Verfassungsschutzbehörden mit der entsprechenden Anfrage, die dort umgesetzt wird.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Frau Ministerin Zieschang.