Tagesordnungspunkt 3

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4807

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - Drs. 8/5130

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs.8/5192

(Erste Beratung in der 78. Sitzung des Landtages am 21.11.2024)


Berichten wird uns zum Fortgang der Verhandlungen der Abg. Herr Zimmer. Ich sehe Herrn Zimmer. Deswegen können wir den Bericht entgegennehmen. - Herr Zimmer, bitte schön. 


Lars-Jörn Zimmer (Berichterstatter):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes Sachsen-Anhalt wurde hier im Hohen Hause in der 78. Sitzung am 21. November des vergangenen Jahres, also 2024, zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen. 

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, vollautomatisierten Verkaufsstellen die Öffnung an Sonn- und Feiertagen sowie samstags zwischen 20 Uhr und 24 Uhr zu ermöglichen. 

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Frank Bommersbach, CDU)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus befasste sich in der 37. Sitzung am 6. Februar 2025 mit dem Gesetzentwurf. Hierzu lag ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, durch den die Beschränkung auf 150 m² Verkaufsfläche sowie ausschließlich auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs erfolgen sollte. 

Ferner ging dem Ausschuss ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu. Im Ergebnis der durchgeführten rechtsförmlichen Prüfung des Gesetzentwurfes wurden Änderungsempfehlungen als nicht erforderlich angesehen, jedoch grundsätzliche Hinweise zum beabsichtigten Regelungsvorhaben gegeben. 

Aufgrund der zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/3871 mit dem Titel „Dorfläden 2.0 im Ladenöffnungszeitengesetz des Landes berücksichtigen“ im September des vergangenen Jahres erfolgten Anhörung, welche sich insbesondere mit der hier zugrundeliegenden Problematik befasste, wurde der Vorschlag einer weiteren Anhörung zu dem Gesetzentwurf nicht verfolgt. 

In der Beratung wurde an die Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes angeknüpft und insbesondere von den Oppositionsfraktionen wurden die verfassungsrechtlichen Bedenken thematisiert. Die Koalitionsfraktionen teilten diese Einwände ausdrücklich nicht und sprachen sich für eine Beschlussfassung aus. 

Nachdem alle Standpunkte in der ausführlichen Beratung ausgetauscht wurden, stieg der Ausschuss in das Abstimmungsverfahren ein. Der zuvor erwähnte Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fand bei 1 : 10 : 1 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit und wurde abgelehnt. 

Anschließend wurde der Gesetzentwurf in seiner Ursprungsform zur Abstimmung gestellt und mit 7 : 2 : 3 Stimmen in unveränderter Fassung als die Ihnen in der Drs. 8/5130 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU und von Jörg Bernstein, FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Zimmer.