Monika Hohmann (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte die Hoffnung, dass ich etwas darüber erfahre, was die Koalition jetzt auf den Weg bringen möchte. Ich habe erfahren, dass alle gesagt haben, wir sollen entbürokratisieren. Das ist schon einmal ganz gut. Aber die spannende Frage ist: Wie erreichen wir das?
(Kathrin Tarricone, FDP: Aber das hat die Ministerin doch gesagt!)
Was wird ganz konkret unternommen?
Ich weiß, dass es in einigen Bundesländern Ausführungsgesetze zum Wohngeld gibt. Das haben wir in Sachsen-Anhalt nicht. Deshalb war unsere Idee, kein Ausführungsgesetz zu verlangen, sondern sich mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Benehmen zu setzen, um über das Wohngeldgesetz, über Nachweispflichten usw. zu reden.
Ich habe wirklich nichts darüber gehört, wie es jetzt weitergehen soll. Was haben die Bürgerinnen und Bürger jetzt zu erwarten? Digitalisierung ist nicht schlecht. Ich will gar nicht dagegenreden. Aber wir haben erfahren, wir haben 64 % oder 65 % ältere Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen auch für sie noch etwas haben;
(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)
wir können nicht nur digitalisieren. Spannend ist dann natürlich: Wie kommen sie an ihre Anträge? Wie umfangreich sind die Anträge? Ich habe mir einmal die Wohngeldanträge der Bundesländer angesehen. Die Erstanträge auf Wohngeld umfassen von acht Seiten bis hin zu zwölf Seiten. Spannend ist natürlich, einmal zu wissen, ob man in Sachsen-Anhalt nicht irgendetwas auf den Weg bringen kann, sodass es z. B. weniger Seiten werden.
(Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke)
Zu dem Weiterleistungsantrag. Einige Bundesländer haben schon Weiterleistungsanträge mit nur sechs Seiten und nicht mehr mit zwölf Seiten. Bei uns in Sachsen-Anhalt ist es so, dass man bei dem Weiterleistungsantrag denselben Antrag stellen muss wie bei dem Erstantrag. Warum muss das so sein? Das ist das, was Herr Köhler gesagt hat: Änderungen müssen sowieso immer mitgeteilt werden. Insofern wäre das kein Hindernis, Wohngeld länger zu bewilligen.
Eigentum schützt vor Armut nicht. Es gibt viele Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, die einen Lastenzuschuss in Anspruch nehmen. Das heißt, auch das Wohnen im Eigenheim kann teuer werden, wenn man Erhaltungsaufwendungen leisten muss.
Insofern ist es ein bisschen schade, dass ich nichts darüber gehört habe, was in Sachsen-Anhalt jetzt passieren wird, wie es in den Landkreisen weitergehen wird. Aber vielleicht können wir das einmal bilateral klären. - Ich bin Ihnen sowieso noch eine Antwort schuldig.
(Ministerin Dr. Lydia Hüskens: Genau!)
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.