Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht beginne ich tatsächlich mit dem, womit Herr Bernstein gerade geendet hat, nämlich mit der Feststellung, dass sich mit der Veränderung des Personenkreises, der Wohngeld beziehen kann, und auch der Höhe des Wohngelds das Wohngeld dramatisch verändert hat.
Wir haben in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 etwa 25 000 Haushalte im Wohngeldbezug gehabt. Im Jahr 2023 waren es 46 355. Das heißt, hier liegt keine wirtschaftliche Verschlechterung vor, sondern ein größerer Personenkreis konnte Wohngeld beantragen und hat dies auch getan.
Ich finde, wir müssen auch ein bisschen vorsichtig sein. Wir dürfen angesichts der Zahlen beim Wohngeld nicht behaupten, in Sachsen-Anhalt wäre die wirtschaftliche Lage dramatisch geworden. Auch bei Rentnerinnen und Rentnern ist sie es nicht. Diejenigen, die im Jahr 2022 noch keinen Rechtsanspruch gehabt haben, haben im Jahr 2023 bei gleichem Geld, bei gleicher Wohnung, bei gleicher Größe einen Anspruch gehabt.
Das hat auch zu einem Punkt geführt, Frau Hohmann, den Sie hier beklagt haben. Wenn wir uns einmal eine Verdopplung der Zahl der Antragsberechtigten vor Augen führen bei den Kommunen, die ohnehin gut zu tun haben, die ohnehin personell nicht so wahnsinnig stark ausgestattet sind, dann sehen wir: Das hat leider dazu geführt, dass es in den Kommunen erhebliche Antragsstaus gegeben hat. Die werden abgearbeitet. Ich habe darüber schon einmal berichtet. Das Land unterstützt die Kommunen auch intensiv dabei, weil wir fest davon überzeugt sind, dass wir mit der Digitalisierung, die wir fördern, die wir einführen, die wir mit den entsprechenden Wohngeldstellen auch voranbringen, zwei Dinge schaffen: auf der einen Seite eine Arbeitserleichterung, die Möglichkeit, das Gesamte zu beschleunigen, und auf der anderen Seite auch ein Stück weit Vereinheitlichung im Land.
In Ihrem Antrag steht, wir sollten einmal mit den Kommunen reden, wie wir einheitliche Verfahren bekommen. Der Bund normiert sehr viel; das Land setzt das entsprechend um. An und für sich sollte es in den Kommunen einheitlich ablaufen.
Natürlich kann ich, solange die Verfahren nicht digital sind, nicht bei jeder Kommune feststellen, ob sie sich noch irgendeine Unterlage zusätzlich vorlegen lässt. Wir werden dem Fall, den Sie genannt haben, gern nachgehen. Wenn Sie mir sagen, welche Wohngeldstelle das war, dann werden wir einmal kontrollieren, was dort passiert und ob das wirklich notwendig ist.
Wir sind aber inzwischen auf einem guten Weg. Wir haben in Sachsen-Anhalt 33 Wohngeldbehörden. Davon sind 24 inzwischen so weit, dass Sie den Erstantrag online stellen können. Die weiteren Anträge kommen sukzessive hinzu. Auch hierbei geht es wieder darum ich habe das in anderen Fällen hier schon vorgetragen , dass natürlich das dahinterliegende Fachverfahren medienbruchfrei genutzt werden kann.
Ziel ist es, dass die Überhänge, die an der einen oder anderen Stelle noch vorhanden sind, schnell aufgearbeitet werden. Denn in einem sind wir uns, glaube ich, alle einig: Wohngeld ist für Menschen in Arbeit oder für Rentnerinnen und Rentner eine wichtige Ergänzung zum Lebenseinkommen.
Wenn ich Unterstützung brauche, dann muss sie auch zeitnah kommen. Es kann nicht sein, dass man, wenn man anspruchsberechtigt ist, über einen längeren Zeitraum warten muss.
Etwas, das aber auch sein muss, ist das ist tatsächlich eine Forderung, die ich an die kommende Bundesregierung habe , dass man sich die Sozialleistungen in Deutschland insgesamt noch einmal anschaut. Passen sie eigentlich alle zueinander? Sind die Verschiebungen von der einen in die andere Sozialleistung wirklich sinnvoll, mit neuen Antragsverfahren etc.? Oder müssen wir in diesem Bereich nicht noch deutlich harmonisieren?
Beim Wohngeld müssen wir meiner Meinung nach über das, was wir auf der Landesebene machen können, hinaus, beim Bundesgesetz zwingend deutlich unbürokratischer werden. Ich werbe dafür, nicht alles zu 110 % ergebnisgerecht zu machen, sondern vielmehr etwas unbürokratischer, dass wir vielleicht nicht alles kontrollieren. Man muss immer dazusagen: Es kann sein, dass der eine oder andere Mensch 20 € zu wenig bekommt, vielleicht auch einer 20 € zu viel. Aber ich glaube, das sollten wir in der Erwartungshaltung tolerieren, dass es für uns als Gesellschaft insgesamt deutlich preiswerter wird und deutlich schneller geht.
Wenn wir mit diesem Kompass vorangehen, hoffe ich, dass wir das Thema Wohngeld und das, was der eine oder andere dazu zu Recht vorträgt dass es zu lange dauert , zügig bearbeiten können und dass wir die Probleme, die wir derzeit noch sehen, dann beheben können. - Danke für die Aufmerksamkeit.