Tagesordnungspunkt 2

Zweite Beratung

a)    Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4670

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/5155

b)    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 - HG 2025/2026)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4671

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/5156

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/5175 

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/5193

Entschließungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/5184

(Erste Beratung in der 74. Sitzung des Landtages am 23.10.2024)


Sie sehen, wir haben umfangreiche Beratungsgrundlagen. Zunächst erfolgt die Berichterstattung des Vorsitzenden des Finanzausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz und zum Haushaltsgesetz.

Im Ältestenrat wurde eine Gesamtredezeit von 180 Minuten vereinbart. Diese teilt sich folgendermaßen auf: die AfD-Fraktion mit 29 Minuten, die SPD-Fraktion mit zwölf Minuten, die Fraktion Die Linke mit 15 Minuten, die FDP-Fraktion mit neun Minuten, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit acht Minuten und die CDU-Fraktion mit 54 Minuten. Dem folgt eine Empfehlung an die Landesregierung in Bezug auf eine Redezeit von 53 Minuten.

Wir beginnen mit der Generaldebatte zu dem Einzelplan 02 an. Danach werden, sofern es so gewünscht ist, die anderen Einzelpläne der Reihe nach, von Einzelplan 01 an aufwärts, aufgerufen. - So weit die Vorbemerkungen.

Ich erteile nunmehr Herrn Gürth als dem Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen das Wort. - Herr Gürth, bitte schön.


Detlef Gürth (Berichterstatter):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat beide Gesetzentwürfe in der 74. Sitzung am 23. Oktober 2024 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in alle ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Petitionsausschusses überwiesen. 

Nach wirklich sehr intensiven und angespannten Beratungen in den Ausschüssen des Landtages liegt Ihnen, liegt uns allen nun eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Finanzen mit der Empfehlung vor, die beiden Gesetzentwürfe in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Es geht um sehr viel Geld   rund 15 Milliarden €   und um die Finanzierungsgrundlagen des gesamten Landes, um das Gemeinwesen in Sachsen-Anhalt - Gehälter, Pensionen, Lehrer, Polizisten, medizinische Versorgung, Infrastruktur und vieles mehr. 

Die Haushaltslage war diesmal äußerst angespannt, sodass die Haushaltsberatungen zu einem sehr herausfordernden Prozess von Sparbemühungen wurden, um einen verfassungsgemäßen Landeshaushalt hinzubekommen. Erhebliche Mindereinnahmen und von uns nicht verursachte Mehrausgaben forderten zusätzliche Anstrengungen und erklären zum Teil, warum viele Wünsche und auch Erfordernisse nicht finanziell untersetzt werden konnten. 

Einen besonderen Platz in den Diskussionen nahm bspw. die Frage der Personalentwicklung ein - Einstellungsstopp, Lehrerbedarf, Landespolizei, Fachkräftesicherung vor dem Hintergrund schwieriger Demografie und steigende Ausgaben für Personal und Pensionen bei äußerst angespannter Haushaltslage. 

Vor diesem Hintergrund hat bspw. der Landesrechnungshof einen kritischen Hinweis auf sogenannte Klein- und Kleinstreferate gegeben. Kleinreferate haben einen Referatsleiter und weniger als fünf Mitarbeiter, Kleinstreferate einen Referatsleiter und sogar weniger als drei Mitarbeiter. Die Referatsleiter sind mit A 16 und höher besoldet; dabei reden wir von einer Besoldung zwischen 8 500 € und 9 960 € brutto. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage war das natürlich eine Diskussion. Von den neun sogenannten Kleinstreferaten sind bspw. acht in einem einzigen Ressort. Angesichts dessen wurde hinterfragt: Warum? Hinzu kamen noch acht Kleinreferate. - Diesbezüglich erwartet der Finanzausschuss künftig einen verantwortungsvollen Umgang mit den knappen Finanzressourcen. 

Es wurde wirklich jeder Einzelplan detailliert auf Einsparmöglichkeiten durchforstet. Um nachvollziehen zu können, wie die Änderungen an dem Regierungsentwurf zustande kamen und wie sich die Fraktionen mit unterschiedlichen, nicht selten aber auch gemeinsamen Schwerpunkten einbrachten, werde ich Ihnen nun den Beratungsverlauf in sehr gestrafter Form vortragen. Ich möchte schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen herzlich für die fokussierte und wirklich konstruktive Arbeitsweise im Finanzausschuss danken. Es war anstrengend, aber es hat auch Spaß gemacht und es war zielführend. 

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Ausführungen möchte ich mit der Berichterstattung zu dem Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 in der Drs. 8/4670 beginnen. Die zentralen Themen dieses Gesetzentwurfs sind die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft und das Finanzausgleichsgesetz. 

Der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 stand erstmals am 7. November 2024 auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. An jenem Tag wurde die Beratungskette festgelegt und eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, insbesondere zu Artikel 3   Änderung des Finanzausgleichsgesetzes  , beschlossen. 

Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf wurde für den 3. Februar 2025 in Aussicht genommen und es wurde eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vereinbart. Letztere fand am 28. November 2024 statt. Es gab schriftliche Stellungnahmen des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes, sodass man eine gute Beratungsgrundlage hatte. 

Über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes wurde insbesondere auch vom Ausschuss für Bildung beraten. Der mitberatende Ausschuss hat sich bereits am 22. November 2024 mit dem Gesetzentwurf befasst und führte insbesondere zu Artikel 5   Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt   eine Anhörung durch. Zu dieser Anhörung wurden neben den Mitgliedern des federführenden Ausschusses für Finanzen die freien Schulträger, die Verbände und weitere Interessengruppen eingeladen. 

Im Ergebnis weiterer Beratungen kam der Ausschuss für Bildung überein, den Gesetzentwurf zur Kenntnis zu nehmen und ohne Stellungnahme an den Ausschuss für Finanzen weiterzuleiten. Er erklärte seinen Entschluss mit den großen finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt   das ist nachvollziehbar   und empfahl, das hochkomplexe Thema des Finanzierungsmodells im Finanzausschuss abschließend zu beraten. Gleichzeitig bat er den Finanzausschuss darum, die Mitglieder des Ausschusses für Bildung zur abschließenden Beratung einzuladen. Dieser Bitte wurde entsprochen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Finanzen hat über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes am 3. Februar 2025 abschließend beraten. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Änderungsempfehlungen vor, die mit dem Ministerium für Bildung abgestimmt worden waren. 

Die Beratung über den Gesetzentwurf erfolgte auf der Grundlage der in der Synopse enthaltenen Fassung mit Änderungsempfehlungen.

Zur Beratung lagen des Weiteren Änderungsanträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke sowie der Koalitionsfraktionen vor. 

Die Fraktion Die Linke strebte eine Änderung des Artikels 5   Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt   in Bezug auf die Gewährung der Finanzhilfe an. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte eine Aufhebung des Artikels 5. Beide Änderungsanträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit und wurden abgelehnt.

Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen bezogen sich auf die §§ 16 bis 18 des Gesetzentwurfs, wobei der Änderungsantrag zu § 16 lediglich auf sprachliche und begriffliche Anpassungen abhob. Sie wurden mehrheitlich beschlossen.

Die letzte Beratung zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes fand aufgrund eines weiteren Änderungsantrages der regierungstragenden Fraktionen in der Bereinigungssitzung am 6. Februar 2025 statt. Der Änderungsantrag fand die erforderliche Mehrheit und der Gesetzentwurf wurde mit 7 : 5 : 0 Stimmen beschlossen. 

Sehr verehrte Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung zu diesem Gesetzentwurf liegt Ihnen nunmehr in der Drs. 8/5155 vor.

Ich komme nun zum Verlauf der Beratungen über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2025/2026. Wie Sie der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 8/5156 entnehmen können, kam bei der Erstellung der Beschlussempfehlungen zu den Einzelplänen erstmals ein neues Verfahren zur Anwendung. Hierzu hat es vorher Beratungen gegeben, um dann zu entscheiden, ob man so verfahren will. Es handelt sich dabei um die Erstellung eines Differenzdruckes mit Hilfe von Computertechnik. Dieser dokumentiert alle im Finanzausschuss beschlossenen Änderungen am Haushaltsplanentwurf der Landesregierung und bildet die Grundlage für den Beschluss des Landtages über den Haushaltsplan 2025/2026. Dies war erstmals der Fall. Wir haben erprobt, ob damit die versprochene Straffung der Beratungen und ein Zeitgewinn einhergehen und eine hinreichende Transparenz gegeben ist.

In einem ersten Schritt wurden Differenzdrucke für jeden Einzelplan für die abschließende Beratung Ausschuss für Finanzen erstellt. In einem zweiten Schritt wurde ein Differenzdruck mit allen im Ausschuss für Finanzen beschlossenen Änderungen erstellt. Der letztgenannte Differenzdruck ist die Anlage zu der Ihnen nunmehr vorliegenden Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz. 

Um nachvollziehen zu können, welche Änderungen in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen beschlossen worden sind, sowohl im Ergebnis der Beratungen über die Einzelpläne als auch im Ergebnis der Bereinigungssitzung, wurden zu allen Einzelplänen unmittelbar nach der Beschlussfassung im Finanzausschuss, auch nach der Bereinigungssitzung, Beschlussprotokolle erstellt. Dies war zeitlich und mit Blick auf den Arbeitsaufwand eine große Herausforderung insbesondere für den Stenografischen Dienst, welche dieser gemeistert hat. Dafür einen ganz besonderen Dank an den Stenografischen Dienst und an die Freiberufler. 

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP - Zustimmung bei den GRÜNEN) 

Aus meiner Sicht hat das neue Verfahren mittels Erstellung eines Differenzdruckes eine positive Entwicklung genommen. Im Verlauf der Beratungen habe ich keine ablehnenden Äußerungen wahrgenommen, sodass ich davon ausgehe, dass dieses Verfahren künftig beibehalten wird und der Differenzdruck Bestandteil der Beschlussempfehlungen zu den Haushaltsgesetzentwürfen in den kommenden Jahren bleiben wird.

Lassen Sie mich nunmehr noch kurz den Verlauf der Beratungen über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes skizieren. Die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsgesetzentwurfs 2025/2026 belaufen sich auf ca. 15,14 Milliarden € im Jahr 2025 und auf ca. 15,62 Milliarden € im Jahr 2026. Damit wird das Niveau des Jahres 2024 erreicht bzw. im Jahr 2026 um rund 400 Millionen € übertroffen.

In der 64. Sitzung am 16. Oktober 2024 legte der Finanzausschuss die Termine für die Beratungen der Einzelpläne fest. Ziel war es, das Haushaltsgesetz noch im Februar 2025 beschließen zu können. Ob wir dieses Ziel tatsächlich erreichen, war zwischenzeitlich nicht immer sicher. Ich bin froh, dass wir es mit gemeinsamen Anstrengungen erreicht haben. 

(Zustimmung bei der CDU) 

Um auch den mitberatenden Ausschüssen ausreichend Zeit zu geben, um über ihre Einzelpläne vollumfänglich zu beraten, begannen die Beratungen über die Einzelpläne im Finanzausschuss erst am 2. Dezember 2024.

Zuvor, am 7. November 2024, brachte der Minister der Finanzen den Gesetzentwurf ein. Er beschränkte sich hierbei auf die Darstellung der grundsätzlichen Daten und Fakten des Haushaltsplanentwurfs für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, etwa die Sondersituation der Mindereinnahmen durch die Steuergesetzgebung, die Einnahmen für beide Haushaltsjahre, den Einstellungsstopp, die Investitionsquote sowie die globale Minderausgabe.

(Markus Kurze, CDU, geht durch die Reihen und begrüßt Abgeordnete der CDU-Fraktion - Unruhe) 


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Es ist sehr schön, wenn jemand, der lange krank war, wieder anwesend ist, aber ich bitte darum, die Begrüßung nicht ganz so euphorisch und laut zu gestalten. 


Detlef Gürth (Berichterstatter): 

Herzlich willkommen! Ich werde nicht so laut reden, damit ich nicht störe. 

Der Präsident des Landesrechnungshofes verwies im Anschluss daran auf sein Schreiben vom 6. November 2024 und beschränkte sich in seinen Ausführungen auf den Schuldenstand, den Einstellungsstopp, die demografische Situation in Sachsen-Anhalt und die daraus folgende sinkende Ertragskraft des Landes. Am Ende dieser Beratung wurden die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen gebeten, Fragen zu den Einzelplänen rechtzeitig an die Landesregierung zu richten, damit eine hinreichende Vorbereitung möglich ist. Die Fraktionen haben davon Gebrauch gemacht, was für die Beratungen hilfreich gewesen ist.

Am 2. Dezember 2024 begannen die Beratungen mit den Einzelplänen 04 und 16. Die ursprünglich geplanten Beratungen über die Einzelpläne 01 und 18 wurden verschoben, weil noch Verständigungsbedarf bestanden hat. Die Beratungen über die Einzelpläne 05 und 07 wurden auf Wunsch der Fachausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie für Bildung verschoben. 

In der Zeit vom 2. Dezember 2024 bis zum 3. Februar 2025 wurde an acht Sitzungstagen über die Einzelpläne des Haushaltsgesetzentwurfs 2025/2026 beraten. Für die Konstruktivität und die Flexibilität geht auch an dieser Stelle mein Dank an alle Beteiligten. Einiges hat sich immer wieder verschoben, doch gemeinschaftlich haben wir es hinbekommen, die Beratungsfolge konsensual festzulegen und dann zu guten Ergebnissen zu kommen.

Die Bereinigungssitzung und damit die abschließende Beratung über die Einzelpläne fand am 6. Februar 2025 statt. An diesem Tag lagen die Antworten zu allen von den Ministerien noch zu beantwortenden Fragen vor. Zudem lagen Änderungsanträge aller Fraktionen vor. Zwei weitere von den regierungstragenden Fraktionen eingebrachte Änderungsanträge wurden als Tischvorlage verteilt. Schließlich wurde den Abgeordneten eine zusammenfassende Übersicht aller von den regierungstragenden Fraktionen beantragten Änderungen zu den Einzelplänen ausgereicht, die dann als Beratungsgrundlage diente.

Von der Fraktion der AfD lagen dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung 60 Änderungsanträge vor, die sich auf alle Einzelpläne mit Ausnahme der Einzelpläne 04, 13, 16, 18 sowie der Sondervermögen bezogen. Die Änderungsanträge wurden im Block bei 2 : 10 : 0 Stimmen abgelehnt.

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten 42 Änderungsanträge bezogen sich auf alle Einzelpläne mit Ausnahme der Einzelpläne 01, 11, 16, 18 und 19 sowie der Sondervermögen. Auch sie fanden nicht die erforderliche Mehrheit.

Die insgesamt 45 Änderungsanträge, die von der Fraktion Die Linke zu den Einzelplänen 02 bis 09 sowie 13 bis 15 eingebracht wurden, fanden ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit.

Letztlich standen 66 Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen zur Abstimmung. Diese bezogen sich auf alle Einzelpläne mit Ausnahme der Einzelpläne 16, 19, 20 und der Sondervermögen. Diese Änderungsanträge wurden mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. - So weit zu den Einzelplänen. 

Auf Ausführungen zur inhaltlichen Beratung über die Einzelpläne im Ausschuss möchte ich verzichten. Jeder kann dies in den Protokollen nachlesen; diese sind öffentlich zugänglich. Die Diskussion wird sich in der anschließenden Debatte zeigen und jede Fraktion kann ihre Position vortragen. 

Ein letzter Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen bezog sich auf den Spitzausgleich. Dieser ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die auf den 3 334 Seiten enthaltenen Zahlenkolonnen, die mehr als 15 Milliarden € umfassen, bis auf die letzte Stelle hinter dem Komma stimmen. Über diesen Spitzausgleich wurde dann abgestimmt und das Ministerium der Finanzen wurde mit 8 : 2 : 2 Stimmen ermächtigt, einen Spitzausgleich der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben vorzunehmen und erforderliche redaktionelle Änderungen in den Haushaltsplan 2025/2026 einzuarbeiten.

Die abschließende Beratung über den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2025/2026 fand am 3. Februar 2025 statt. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine umfangreiche Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der die Bestimmungen des Gesetzentwurfs den mit dem Ministerium der Finanzen einvernehmlich abgestimmten Änderungsempfehlungen, die insbesondere rechtsförmlicher und redaktioneller Natur waren, gegenübergestellt wurden. Hierfür danke ich dem GBD. Die regierungstragenden Fraktionen machten sich die vom GBD empfohlene Fassung zu eigen; sie diente dem Ausschuss als Beratungsgrundlage. 

Zur Beratung und Abstimmung lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktionen Die Linke sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der sich auf § 9 - Deckungsfähigkeit  , § 10   Mehreinnahmen und Mehrausgaben, zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen   und § 15   Sonderregelungen   bezog, wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangte eine Streichung des § 15 Abs. 5 Satz 2 und wurde bei 3 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

(Unruhe)

- Wir haben es gleich geschafft. 

Auch ein gleichgelagerter Änderungsantrag der Fraktion Die Linke fand mit 3 : 7 : 3 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit. Ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion Die Linke beinhaltete eine Neufassung einer Passage in der dem Gesetzentwurf als Zweite Anlage beigefügten „Allgemeinen Bestimmungen 2025/2026“. Dieser Änderungsantrag wurde bei 3 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt.

Schließlich beschloss der Ausschuss für Finanzen den Gesetzentwurf in der in der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes empfohlenen geänderten Fassung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen mit 7 : 6 : 0 Stimmen.

Aufgrund eines Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bereinigungssitzung befasste sich der Ausschuss für Finanzen danach noch einmal mit dem Gesetzentwurf. Da dieser Änderungsantrag nicht die Mehrheit erlangte, erfolgte keine Änderung. 

Die Beschlussempfehlung zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegt Ihnen in der Drs. 8/5156 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich Sie um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen, der zu dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes und der zu dem Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes.

Ich möchte nicht versäumen, abschließend im Namen aller Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Finanzen einen ganz besonderen Dank an all diejenigen zu richten, die an der Erarbeitung des Haushaltsgesetzes 2025/2026 maßgeblich beteiligt waren. Dazu gehörten insbesondere das Team des Finanzministers, mit dessen Hilfe das Haushaltsgesetz 2025/2026 sowie die Einzelpläne in der jetzigen Fassung beschlossen werden konnten. 

(Zustimmung bei der CDU) 

Ich bitte Sie, den Mitarbeitern Ihres Hauses mitzuteilen: Das war eine äußert professionelle Zusammenarbeit, bei der die benötigten Zahlen sozusagen auf Knopfdruck zur Verfügung standen. Das hat Spaß gemacht. Vielen Dank an die Kolleginnen und Kollegen!

(Zuruf) 

- Ja, manchmal macht es auch Spaß, traurige Zahlen zu bearbeiten, nämlich wenn es flott vorangeht und konstruktiv gearbeitet wird. Das ändert nichts am Ergebnis; das Geld ist knapp. Aber die Arbeitsweise ist sehr professionell. 

Ein besonderer Dank gilt, wie bereits erwähnt, dem Stenografischen Dienst. Wenn man sich vor Augen führt, dass viele Wortprotokolle zu erstellen waren, manchmal über Nacht, und dass alles immer funktioniert hat, dann war dies ausgesprochen professionell. Das hat auch Spaß gemacht. Für diese Professionalität und die kollegiale Zusammenarbeit herzlichen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Danken möchte ich auch dem Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof wird nie richtig geliebt. Wenn man regiert, dann wird man immer kritisch betrachtet; wenn man opponiert, dann hofft man darauf, vom Rechnungshof Informationen zu bekommen, die man sich selbst noch nicht erschließen kann. Rechnungshöfe sind aber wichtig. Ich möchte mich auch bei dem Rechnungshof herzlich bedanken

Herzlich bedanken möchte ich mich ebenfalls bei dem GBD und bei allen, die mitgearbeitet haben. Es war eine sehr konstruktive Zusammenarbeit. Es waren intensive Beratungen. Wir haben die Kollegen im Ausschuss häufiger gesehen als unsere Familienangehörigen. Doch letztlich hat alles wunderbar geklappt. 

Zum Schluss möchte ich eines nicht versäumen   es ist ein Glücksfall, dass die Personalentscheidung früher einmal in dieser Form getroffen wurde  : Unsere Ausschussassistentin, wissenschaftliche Mitarbeiterin Frau M. ist super! 

(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD, bei der FDP und bei den GRÜNEN)

Meine Vorstellungskraft reicht nicht aus mir vorzustellen, dass es irgendjemand besser machen könnte. Es hat wirklich toll geklappt. - Vielen Dank, Frau M. - Herzlichen Dank für Ihre Geduld.

Nun liegt die Entscheidung über 15 Milliarden € bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich wünsche uns eine gute Entscheidung. - Vielen Dank. 

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Herr Gürth, für diesen profunden Bericht über den Gang der Beratungen. Sie können dem Beifall entnehmen, denke ich, dass ich im Namen des gesamten Hauses sprechen kann, wenn ich mich dem Dank anschließe, den Sie hier ausgesprochen haben an die vielen und zahlreichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die daran mitgewirkt haben, sei es in der Exekutive, sei es in der Landtagsverwaltung, aber auch an die Mitglieder des Ausschusses, die ein erhebliches Zeitpensum vor sich hatten, und das über die Weihnachts- und Neujahrspause hinweg. 

Bevor wir in die Debatte einsteigen, bleibt mir noch nachzutragen, dass die beiden fraktionslosen Abgeordneten, zum einen Herr Roi und zum anderen Frau Quade, ebenfalls einen Debattenbeitrag angemeldet haben, und zwar mit einer Länge von jeweils acht Minuten. Die beiden werden nach Herrn Meister reden, also nach der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vor der CDU-Fraktion.