Dr. Anja Schneider (Berichterstatterin):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/553 in der 11. Sitzung am 27. Januar 2022 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Sechs weitere Ausschüsse wurden mitberatend beteiligt.
Wesentliche Zielstellungen der Gesetzänderung sind eine Lockerung des Friedhofzwangs unter anderem durch Ausbringung der eigenen Asche auf bestimmten Flächen innerhalb und außerhalb von Friedhöfen, eine Verlängerung der Bestattungspflicht für Urnen, die Aufhebung der Sargpflicht für die Erdbestattung und die Ermöglichung einer Bestattung in Tüchern, die Möglichkeit einer Übertragung an religiöse Vereine zur Betreibung eines Friedhofes, ein gesetzliches Zertifizierungssystem für Grabsteine zur Vermeidung von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182, eine verpflichtende zweite Leichenschau sowie die Aufnahme eines dauernden Ruherechts in sogenannten Ehrengräbern für Angehörige der Bundeswehr.
Der Sozialausschuss befasste sich in der 7. Sitzung am 9. Februar 2022 erstmals mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit einem angekündigten Gesetzentwurf der Landesregierung zu beraten und hierzu eine Anhörung durchzuführen.
Der Ausschuss befasste sich erneut in der 20. Sitzung am 1. Februar 2023 mit dem Gesetzentwurf. In dieser Sitzung kündigte die Landesregierung die Einbringung eines Gesetzentwurfes für April 2023 an. Der Ausschuss verständigte sich darauf, die avisierte Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen gemeinsam mit den mitberatenden Ausschüssen durchzuführen.
In der 41. Sitzung des Landtages am 28. April 2023 wurde der angekündigte Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/2522 zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in sechs weitere Ausschüsse überwiesen. Diese Änderungen des Bestattungsgesetzes beinhalteten insbesondere eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsgesetzes unter anderem durch Aufhebung der Sargpflicht für die Erdbestattung und die Ermöglichung einer Bestattung in Tüchern, Maßnahmen zur Verhinderung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabsteinen, eine Klarstellung des Verfahrens zum Umgang mit Sternenkindern, die Verbesserung der Qualität der Leichenschau, ein dauerhaftes Ruherecht in einem Ehrengrab für infolge eines Auslandseinsatzes verstorbene Angehörige der Bundeswehr sowie die Verlängerung der Beisetzungsfrist für Urnen auf sechs Monate ab Einäscherung.
In der 24. Ausschusssitzung am 10. Mai 2023 sowie in der 25. Sitzung am 14. Juni 2023 beschloss der Ausschuss, die Anhörung im Rahmen einer zusätzlichen Sitzung am 13. September 2023 durchzuführen und hierzu neben den kommunalen Spitzenverbänden weitere 40 Institutionen, Verbände, Vereine und Fachexperten sowie die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, für Wirtschaft und Tourismus, für Bildung, für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie für Finanzen einzuladen. Zu dieser Beratung lagen auch zahlreiche schriftliche Stellungnahmen zu beiden Gesetzentwürfen vor.
Am 4. September 2024 befasste sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein weiteres Mal mit diesem Thema. Zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/2522 lag auch eine zwischen dem Sozialministerium und dem Gesetzgebungs und Beratungsdienstes einvernehmlich abgestimmte Synopse vor. Die Koalitionsfraktionen informierten, dass sie Einigungen unter anderem bei den Themen Sternenkindern, Grabsteine, Kinderarbeit sowie Leichenschau erzielt haben und eine abschließende Einigung bis zum Ende des ersten Quartals 2025 angestrebt wird. - Vielen Dank.