Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. - Meine Frage richtet sich an die Bildungsministerin Frau Feußner. Im September 2023 hat sich die Koalition darauf verständigt, wie das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter umgesetzt werden soll. Teil dieser Verständigung war neben dem Modellprojekt für die Kooperation von Schule und Hort auch, dass 23 dafür geeignete Schulen als Ganztagsschulen anerkannt werden sollen. Für die Arbeit in öffentlichen Ganztagsgrundschulen hat das Bildungsministerium einen Runderlass veröffentlicht.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele der 23 genannten Schulen haben einen Antrag auf Anerkennung als Ganztagsgrundschule gestellt bzw. angekündigt?


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Gensecke. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Feußner. Sie steht jedenfalls auf und geht zum Rednerpult. - Frau Ministerin Feußner, bitte.


Eva Feußner (Ministerin für Bildung): 

Sehr geehrte Kollegin Frau Gensecke, wir haben in der Koalition vereinbart, dass wir 30 Schulen in die Kooperation Schule/Hort aufnehmen wollen. Darüber hinaus haben sich weitere Schulen für eine Ganztagsgrundschule entschieden bzw. sich beworben. Daraufhin haben wir eine entsprechende Richtlinie erarbeitet, weil es auch um eine Förderung dieser Ganztagsschulen geht. Diese Richtlinie haben Sie eben genannt; sie ist veröffentlicht. Die Schulen, die sich für diesen Ganztagsbetrieb beworben haben, sind mit uns im Gespräch. Drei Schulen davon werden den Ganztagsbetrieb zum kommenden Schuljahr aufnehmen; mit den anderen sind wir in intensiven Gesprächen und in der Vorbereitung.

Wie Sie wissen, werden die Schulen durch die DKJS beraten. Für die Beratung der Ganztagsschulen allgemein und der Grundschulen haben wir Gelder im vergangenen Haushalt und im kommenden Doppelhaushalt eingesetzt. Wir gehen davon aus, dass weitere Schulen diesen Prozess auf sich nehmen - das braucht eine längere Zeit der Vorbereitung - und dass von diesen Schulen, die sich bei uns beworben haben, weitere aufgenommen werden.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Gensecke, Sie haben eine Nachfrage?


Katrin Gensecke (SPD): 

Ja, ich habe eine Nachfrage. Meine Nachfrage lautet: Nach welchem Konzept und durch welche Kooperation wird für die Schülerinnen und Schüler dieser Ganztagsschulen entsprechend ihrem Rechtsanspruch der pädagogische Auftrag für Bildung und Betreuung über den vollen Zeitraum der zehn Stunden täglich sichergestellt?


Eva Feußner (Ministerin für Bildung): 

Wenn sich eine Schule - in dem Fall eine Grundschule - auf den Weg macht, eine Ganztagsschule zu werden, dann ist das ein Prozess, in den alle an Schule Beteiligten entsprechend einbezogen werden. Das heißt, darüber muss die Gesamtkonferenz befinden. Sie befindet darüber, welchen Prozess man als Schule gehen will: Mache ich eine offene, eine teilgebundene oder eine voll gebundene Ganztagsschule? Das entscheiden die Akteure vor Ort. Ich gehe davon aus, dass die Eltern daran beteiligt sind, weil sie an der Gesamtkonferenz beteiligt sind. Sie wissen auch, wie hoch die Notwendigkeit hinsichtlich der Betreuungszeit ist. 

Wenn der Bedarf für zehn Stunden vorhanden ist, dann muss er nach unserem KiFöG abgedeckt werden. Das ist keine Frage. Aber das muss nicht die Ganztagsgrundschule leisten, sondern dann sind wir im KiFöG. Das müsste dann eine andere Institution, nämlich der Hort, leisten. Die Ganztagsgrundschule muss das nicht zwangsläufig tun. Wenn jedoch der Bedarf, zehn Stunden zu betreuen, nicht vorhanden ist, dann muss das die Grundschule oder der Hort nicht vorhalten. Das ist jetzt auch so. Sie legen für sich fest, wie der Bedarf ist, und dementsprechend wird sich die Grundschule aufstellen.