Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich muss Sie ein klein bisschen aufmuntern. So traurig sind die Zahlen nun doch nicht bei 15,1 Milliarden € an Einnahmen wie Ausgaben für das Haushaltsjahr 2025 und 15,6 Milliarden € für das Haushaltsjahr 2026. Daran sehen Sie, dass wir ein sehr großes Haushaltsvolumen haben. Das Thema ist sicherlich nicht, dass wir zu wenig Einnahmen haben, sondern es stellt sich die Frage, wie wir unsere Einnahmen verausgaben. 

Meine Damen und Herren! Intensive und in der Sache konstruktive Beratungen liegen hinter Ihnen. In den vergangenen vier Monaten haben Ihnen meine Ministerinnen- und Ministerkollegen und ich in den zahlreichen Sitzungen des Finanzausschusses und der einzelnen Fachausschüsse Rede und Antwort gestanden. Im Ergebnis sehe ich den Entwurf, den ich Ihnen am 23. Oktober des vorigen Jahres vorgelegt hatte, in seinen finanzpolitischen Eckdaten bestätigt und damit auch die Schwerpunktsetzung der Landesregierung. 

Bei zwei wesentlichen Punkten haben Sie nachjustiert: Für die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft haben Sie insgesamt 21,7 Millionen € umgeschichtet. 

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, von Markus Kurze, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)

Landesbedeutsame und innerstädtische Infrastrukturprojekte in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau werden mit insgesamt 19,5 Millionen € gestärkt. 

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Das Haushaltsvolumen   wir haben es gerade gehört von Herrn Gürth und auch von mir   in Höhe von ca. 15,1 Milliarden € im Jahr 2025 und ca. 15,6 Milliarden € im Jahr 2026 hat sich nur unwesentlich verändert. Die GMA liegt weiterhin bei 2,5 % in beiden Jahren. 

Noch ein Hinweis: Die Investitionsquote liegt für das Jahr 2025 bei 14,7 % und für das Jahr 2026 bei 16,0 %. Andere Länder, insbesondere die alten Länder, würden sich freuen, wenn sie solch eine Investitionsquote hätten. 

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Im Ergebnis liegen Ihnen heute das Haushaltsgesetz, der Haushaltsplan 2025/2026 und das Haushaltsbegleitgesetz zur Abstimmung vor. 

Meine Damen und Herren! Bestätigt wurden die Nachbesetzungssperre wie auch die Festschreibung der VZÄ-Ziele auf den Stand am 31. Dezember 2023. Beides sind wichtige Instrumente der Haushaltskonsolidierung; denn - das sage ich in Richtung der besonders scharfen Kritiker - die Nachbesetzungssperre hilft dabei, den Anstieg der Personalausgaben zu bremsen. Sie verschafft uns damit Handlungsspielräume für dringend notwendige Investitionen. 

Die Nachbesetzungssperre zwingt uns aber auch dazu, die Strukturen in der Verwaltung kritisch zu hinterfragen und Wichtiges von Unwichtigem zu trennen, auch wenn Letzteres liebgewonnene Spielwiesen sein mögen. Natürlich wären vorangestellte Organisationsuntersuchungen und eine Aufgabenkritik über die gesamte Landesverwaltung wünschenswert, aber das kostet Zeit   das wissen wir aus der Vergangenheit   und   das kann ich auch sagen aufgrund meiner Erfahrungen in drei Ländern   hat in vielen Fällen nicht zu den erwarteten Ergebnissen geführt. Die Zeit, die wir dafür bräuchten, haben wir nicht. Ich sage ganz deutlich, nur unter Druck entstehen Diamanten. Nun erwarte ich nicht, dass Verwaltungsbeamte zu Schatzgräbern und Glücksrittern werden, 

(Zuruf von Guido Heuer, CDU)

aber ich erwarte, dass es gelingt, aus der Verwaltung heraus weiter Strukturen zu vereinfachen, ineffektive Tätigkeiten zu minimieren, systematisch und in der Praxis spürbar auf Digitalisierung zu setzen

(Zustimmung bei der FDP)

und Synergien zu erschließen. 

Bei der Diskussion gerät leider häufig aus dem Fokus, was die Nachbesetzungssperre gerade nicht verhindert: Innere Sicherheit und Bildung sind ausdrücklich ausgenommen. Der Polizeivollzug wächst weiter auf, ebenso ist es Ziel dieser Koalition, Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen weiter einzustellen. 

Investitionen in eigens ausgebildetes Personal gehen nicht verloren; denn auch die Übernahme der Referendare, Anwärter und Auszubildenden ist gesichert. 

Nicht zuletzt kann ich als Finanzminister eingreifen, wenn ein dringend benötigter Spezialist eingestellt werden muss. Hier möchte ich aber auch in aller Deutlichkeit sagen, meine Einwilligung werde ich ausschließlich in wirklich begründeten Ausnahmefällen erteilen. 

Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen Sie den finanzpolitischen Rahmen für die nächsten zwei Haushaltsjahre. Mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes Anfang März endet auch die vorläufige Haushaltsführung. Dann gilt es, diesen Rahmen mit Leben zu füllen. Dabei   das hat der vorläufige Jahresabschluss 2024 gezeigt   müssen wir in den Bereichen besser werden, in denen uns Drittmittel zur Verfügung stehen. EU-Fördertöpfe nicht zu leeren und Mittel aus Bundesprogrammen einzuwerben, aber nicht umzusetzen, bedeutet, wir verschenken Geld. 

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Guido Kosmehl, FDP)

Darauf müssen wir unseren Fokus insbesondere legen. 

Der Möglichkeit, das Sondervermögen „Corona“ fortzuführen, haben Sie bereits mehrheitlich mit der Feststellung einer Notlage für das aktuelle Haushaltsjahr Ihre Zustimmung gegeben. Ihnen liegt nun die konkrete Ausgabenplanung vor. Die Möglichkeiten, die das Sondervermögen „Corona“ eröffnet, müssen jetzt wirklich genutzt werden, um das Land pandemieresilient zu machen. Wenn uns das mit den Mitteln des Sondervermögens nicht gelingen sollte, dann wird es ungleich schwerer, den Rückstand aufzuholen; denn eines ist klar: Aus dem Kernhaushalt können die Maßnahmen des Sondervermögens künftig nicht gestemmt werden. 

Mit großer Aufmerksamkeit beobachte ich die finanzpolitischen Entwicklungen beim Bund. Steuerentlastungen beim Bürger und bei der Wirtschaft werden sich unmittelbar negativ auf die Einnahmenseite der Landeshaushalte niederschlagen. Im Ihnen vorliegenden Haushaltsplanentwurf ist zwar bereits teilweise Vorsorge getroffen worden. Angesichts der Pläne, mit denen die Parteien im Wahlkampf um Stimmen werben, wird diese Vorsorge jedoch nicht ausreichen. Dies wird den Haushaltsvollzug für die Dauer des Doppelhaushalts zusätzlich belasten. Wie sehr dies der Fall sein wird, wird sich nach der Regierungsbildung nach der Wahl am nächsten Sonnabend 

(Guido Kosmehl, FDP: Sonntag!)

auf Bundesebene zeigen. 

Heute jedoch freue ich mich darüber, dass die parlamentarischen Beratungen über den Doppelhaushalt 2025/2026 zum Abschluss kommen. Das heißt aber nicht, dass wir uns in den kommenden Wochen und Monaten nicht weiter über finanzpolitische Themen austauschen müssten. Die Herausforderungen, wie bereits von mir beschrieben, werden uns bis zum Ende der Wahlperiode begleiten. 

Meine Damen und Herren! Nach einer sehr ausführlichen Einbringung des Doppelhaushalts meinerseits halte ich mich heute kurz; denn heute ist es Ihre Stunde, die Stunde des Parlaments. Das parlamentarische Budgetrecht, d. h. die Gesamtkoordinierung der Politik über die Legitimierung der Ausgaben des Staates mittels Feststellung des alle Einnahmen und Ausgaben bilanzierenden Haushaltsplans durch Parlamentsgesetz, gehört zu den historisch wie auch aktuell und künftig zentralen Funktionen von Parlamenten. Es wird deshalb auch als Königsrecht des Parlaments beschrieben. 

Ich danke Ihnen noch einmal für die konstruktive Mitwirkung an den Haushaltsberatungen und freue mich auf Ihre Beiträge und Einschätzungen zum nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Finanzausschuss zu beschließenden Doppelhaushalt 2025/2026 einschließlich des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Rüdiger Erben, SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Vielen Dank, Herr Minister Richter. - Es ist bemerkenswert, dass es nach einer jahrzehntelangen Praxis der Haushaltsberatungen immer noch Neuerungen gibt, z. B. diesen Differenzdruck. Der scheint ja eine Initiative des Ministeriums gewesen zu sein. 

(Oliver Kirchner, AfD: Oh, Leute! - Guido Kosmehl, FDP: Oh!)


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Der hat uns wirklich weitergebracht und auch Verfahren verkürzt, ja. 

(Oliver Kirchner, AfD: Machen wir noch eine Ausschusssitzung und dann machen wir weiter!)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

So. Herr Roi hat eine Nachfrage. - Bitte. 


Daniel Roi (fraktionslos): 

Vielen Dank. - Das war jetzt sehr kurz. Das dachte ich mir. Ich habe mir Ihre Einbringungsrede noch einmal angeschaut. Darin haben Sie für mich einen bemerkenswerten Satz gesagt, nämlich dass in Sachsen-Anhalt   wir seien dabei führend, wie Sie sagten   jeder zweite Steuereuro für Personal ausgegeben werde. Ich denke, Sie meinten, über die verschiedenen Ebenen hinweg. Vielleicht können Sie das noch einmal ausführen. Dazu wäre meine Frage, was ist denn Ihre Antwort darauf. Also, das muss ich wirklich sagen, das ist nicht vergleichbar mit einem anderen Flächenland. Wie wollen Sie das denn eindämmen? Haben Sie irgendeine Idee als Landesregierung oder wohin soll das noch führen? - Danke.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding: 

Herr Minister. 


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Herr Roi, ich habe es ja vorhin ausgeführt gehabt. Die Nachbesetzungssperre, das Einfrieren der VZÄ-Ziele auf den Stand am 31. Dezember 2023 und weitere Maßnahmen führen insgesamt zu einer Konsolidierung, zu einer Einsparung in Höhe von 580 Millionen €. Das ist auch notwendig, um im Haushalt Luft zu schaffen für andere Maßnahmen, Stichwort Investitionen. Ich denke, das ist die Antwort der Landesregierung. Das kann nur ein Einstieg sein. Wir müssen dann weitermachen, weil die nächsten Haushaltsjahre nach dem Jahr 2026 bestimmt nicht einfacher werden. 

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)