Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Corona“

Gesetzentwurf Fraktion Die Linke - Drs. 8/4896

Entschließungsantrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/4897

(Erste Beratung in der 79. Sitzung des Landtages am 17.12.2024)


Eine Berichterstattung aus dem Ausschuss entfällt, da der Gesetzentwurf nicht überwiesen worden ist. Wir kommen deswegen sofort zur Dreiminutendebatte. Hierzu hat die Landesregierung ihren Verzicht angekündigt. Die Fraktion der SPD offensichtlich auch. Für die AfD-Fraktion steht Herr Kohl bereit. - Herr Kohl, Sie haben das Wort. Bitte sehr.


Hagen Kohl (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag geht es im Kern um das Thema Umschichtung im Corona-Sonderhaushalt. In der Dezembersitzung des Landtags hatte die Mehrheit des Parlaments bestehend aus den Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion eine Überweisung der Drucksachen in den Finanzausschuss abgelehnt. Den Grund für unsere Ablehnung werde ich sogleich noch erläutern.

In der Sitzung des Finanzausschusses am Montag dieser Woche hatten wir über den Wirtschaftsplan 53, also das Sondervermögen „Corona“, zu befinden. Am Ende der Beratung war klar: Eher friert die Hölle zu, als dass die Landesregierung auch nur irgendetwas an der von ihr vorgenommenen Umschichtung im Maßnahmenkatalog ändern wird. Damit wäre das Thema eigentlich auch erledigt gewesen.

Aber dass Sie, werte Linke, mit Ihrem Herumlaborieren an dem rechtswidrigen Finanzkonstrukt Corona-Sondervermögen dieses legitimieren, dürfte Ihnen ja klar sein. Dazu frage ich Sie vor dem Hintergrund, dass Sie angeblich die Partei der sozialen Gerechtigkeit sein wollen: Wie sozial und gerecht ist denn eine Finanzpolitik, die mehr und mehr zulasten zukünftiger Generationen geht? - Das werde ich Ihnen beantworten: Eine solche Finanzpolitik ist unsozial und ungerecht.

(Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)

Darum hätten Sie, die Linken, von Anfang an die Notlagenpolitik und das Corona-Sondervermögen   so wie es die AfD getan hat   konsequent ablehnen müssen. Aber das haben Sie bis heute nicht geschafft oder nicht getan. Das beweist, dass Die Linke einer Selbsttäuschung unterliegt, wenn sie glaubt, die Partei der sozialen Gerechtigkeit zu sein.

Wir werden jedenfalls gegen die Vorlagen stimmen, weil wir ganz grundsätzlich die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Corona-Sondervermögen ablehnen. Denn erstens ist kein zeitlicher und sachlicher Veranlassungszusammenhang zur Bekämpfung der Notlage vorhanden. Zweitens wurde damit ein Schattenhaushalt geschaffen, um in rechtswidriger Weise die Schuldenbremse zu umgehen. Drittens, sind Maßnahmen wie die Digitalisierung der Landesverwaltung eine dauerhafte Aufgabe einer jeden Landesregierung und folglich aus dem Kernhaushalt zu finanzieren.

Die Corona-Notlage ist nur die teure Ausrede, um dies nicht zu tun. Seriöse und solide Finanzpolitik, die nicht zulasten zukünftiger Generationen geht, sieht jedenfalls anders aus. Daher lehnen wir jede parlamentarische Initiative ab, die das Corona-Sondervermögen irgendwie legitimiert, folglich auch den vorliegenden Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag. - Damit bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.