Jörg Bernstein (FDP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns bereits im Septemberplenum mit einem Antrag der auch heutigen Antragstellerin zu angestrebten Prüfrechten des Landesrechnungshofes in Bezug auf die hier schon angesprochenen Wohlfahrtsverbände beschäftigt. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf sollen diese Prüfrechte des Landesrechnungshofes in der Landeshaushaltsordnung, konkret in § 91 - Prüfung bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung , gesetzlich festgeschrieben werden.
Wie ich in der bereits eingangs genannten Plenarsitzung im September betonte, geht es uns Freien Demokraten an erster Stelle und grundsätzlich immer darum, dass Steuergelder an die richtigen Stellen fließen.
(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Letzteres zu prüfen ist die zentrale Aufgabe des Landesrechnungshofes. Wir Freien Demokraten sehen das ebenso auch in Bezug auf ausgewählte Bereiche außerhalb der Landesverwaltung. Unverändert halten wir es natürlich noch immer nicht für die cleverste Idee, dass eine Bewilligungsbehörde gleichzeitig Prüfbehörde sein soll.
(Jan Scharfenort, AfD: Ja!)
Vor diesem Hintergrund wird meine Fraktion für die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung in den Sozialausschuss stimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.