Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Einsetzung eines Normenkontrollrates wollen wir nicht nur die Qualität unserer Gesetze verbessern, sondern wir wollen auch einen dringend notwendigen Beitrag zur Entbürokratisierung unseres Landes leisten.
Denn unsere Normen müssen nicht nur rechtssicher sein, sondern auch praxisgerecht und effektiv in ihrer Anwendung. Die Einsetzung eines Normenkontrollrates soll dabei helfen, von Anfang an eine realistische Einschätzung über die Wirkung von Gesetzen und Verordnungen zu erhalten. Ein verwaltungsexternes und unabhängiges Expertengremium soll genau das bereits in der Vorbereitung von neuen Gesetzen sicherstellen.
Es mag verwundern, dass wir ein Gesetz mehr schaffen und dann Bürokratieabbau fordern, aber wir haben vorgesorgt. Erstens haben wir eine Evaluation im Gesetz vorgesehen. Zweitens möchte die CDU-Fraktion dieses Gesetz auf fünf Jahre begrenzen, wenn es seine Ziele nicht erreicht.
Lassen Sie uns im Rechtsausschuss weiter darüber beraten und fortan nur noch Gesetze erlassen, die Notwendiges regeln, ohne die Bürokratie weiter wachsen zu lassen.