Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag unterstützt das Bemühen der Landesregierung, älteren Lehrkräften Anreize für einen längeren Verbleib im Schuldienst zu bieten. Dieses Bemühen ist einer von vielen Ansätzen, um auf den aktuellen Fachkräftemangel und die angespannte Unterrichtsversorgung an den Schulen zu reagieren.
Es ist richtig, dass in den kommenden Jahren eine große Anzahl an Lehrkräften in Sachsen-Anhalt das 60. Lebensjahr erreichen wird. Sie werden damit wie andere Erwerbstätige auch vor der Entscheidung stehen, ob sie vorzeitig in den Ruhestand gehen oder bis zum regulären Renteneintritt im Berufsleben verweilen möchten. Richtig ist zudem, dass in dieser Alterskohorte der Anteil an grundständig ausgebildeten Lehrkräften sehr groß ist.
Maßnahmen, die dazu beitragen, gut ausgebildete Lehrkräfte zu einem längeren Verbleib zu motivieren, sind sowohl qualitativ als auch quantitativ ein Gewinn für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung, insbesondere dann, wenn es uns damit gelingt, die Erfahrungen dieser hochqualifizierten Lehrkräfte für die Schülerinnen und Schüler sowie für neue Kolleginnen und Kollegen möglichst lange zu nutzen.
Das Land hat aus diesem Grund bereits zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, unter anderem auch im Hinblick auf eine Altersermäßigung für Lehrkräfte. Setzte die Altersermäßigung zwar zunächst jahrelang mit zwei Stunden beim vollendeten 60. Lebensjahr an, wurde sie nach der im Tarif- und Beamtenrecht erfolgten Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr mit der im Dezember 2019 vorgenommenen Änderung der Arbeitszeitverordnung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen um zwei Jahre auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben.
Bei dieser Regelung ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Gewährung der Stundenermäßigung aus Altersgründen nach § 5 Abs. 1 der Arbeitszeitverordnung der Lehrkräfte des Landes um eine im Ermessen des Dienstherrn stehende Maßnahme der Arbeitserleichterung handelt. Denn es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Umfang der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft aus Altersgründen ermäßigt werden muss.
Wie für andere Landesbeamtinnen und beamte ist auch die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Lehrkräfte auf 40 Stunden festgelegt. Die Erteilung von Unterricht ist diejenige Aufgabe aus dem Aufgabenkreis der Lehrkräfte, deren Erfüllung gerade die älteren Lehrkräfte körperlich und manchmal auch geistig am intensivsten beansprucht und belastet. Ermäßigungen der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrkräfte tragen somit gezielt dem Umstand Rechnung, dass diese psychischen und physischen Auswirkungen der Unterrichtserteilung von älteren Lehrkräften stärker als von jungen Lehrkräften empfunden werden. Gekürzt ist damit aber nicht die Arbeitszeit selbst.
Seit der Entscheidung der Landesregierung im Jahr 2019 hat sich die Situation an den Schulen das wissen wir alle weiter verschärft, zum einen durch den weiter ansteigenden Fachkräftemangel, zum anderen durch ständig neue weitere Herausforderungen, auf die sich Lehrkräfte immer wieder neu einstellen müssen und die sie täglich bewältigen müssen. Diese Belastungen treffen in besonderem Maße die älteren Lehrkräfte und führen manchmal vermehrt auch dazu, dass sie sich ausgebrannt und den täglichen Herausforderungen nicht mehr in vollem Umfang gewachsen fühlen und sich daher entscheiden, den Schuldienst vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu verlassen. Sicherlich hängt das auch mit einem sehr guten Lohngefüge zusammen.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, sind Entlastungsmaßnahmen gefragt, die bei älteren Lehrkräften gezielt dort Entlastung schaffen, wo sie am dringendsten benötigt wird, nämlich bei der konkreten Unterrichtsverpflichtung. Die bisherige Regelung zur Altersermäßigung gehört richtigerweise auf den Prüfstand und wird auch intern immer wieder, insbesondere im Hinblick auf Auswirkungen und Folgen für die Unterrichtsversorgung, diskutiert und abgewogen.
Die von den regierungstragenden Fraktionen vorgelegten Vorschläge zur Änderung der Arbeitszeitverordnung ich freue mich sehr, dass das den regierungstragenden Fraktionen gemeinsam gelungen ist greife ich gern auf und freue mich, wenn wir sie zeitnah entsprechend umsetzen können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.