Thomas Lippmann (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag irritiert uns, und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum einen wird am Ende der Begründung darauf hingewiesen, dass wir vor deutlich mehr als einem Jahr einen entsprechenden Beschluss gefasst haben, dass das Thema relevant ist und dass wir an anderen Stellen schon mehrfach verlangt haben, wieder zu der Altersermäßigung zurückzukommen. Das ist kein Geheimnis. Wir fragen uns nur, warum das nicht umgesetzt wurde. Alles, was in dem Antrag steht, hätte die Bildungsministerin schon längst von sich aus machen können. 

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Ich frage mich, warum dieser Antrag jetzt eingereicht wurde. - Entweder um die Ministerin zu treiben   das weiß ich nicht   

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

oder um sie innerhalb des Kabinetts zu unterstützen - eines von beidem. 

(Guido Kosmehl, FDP: Unterstützen! - Jörg Bernstein, FDP: Unterstützen!)

Wir werden sehen, ob es dafür reicht. 

Zum anderen, liebe Kolleginnen und Kollegen, irritiert mich die Struktur des Antrages. Wenn Sie bei Nr. 1 aufgehört hätten, dann hätten wir dem sogar zustimmen können; denn das ist die klassische Ermäßigung in der Altersteilzeit. Sie fängt zwar nach wie vor mit dem 62. Lebensjahr zu spät an, und jetzt noch fünf Jahre vergehen zu lassen, ist auch zu spät, aber darüber hätten wir hinweggesehen. 

Doch unter Nr. 2 bringen Sie zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte zusammen, die überhaupt nicht unter einen Hut passen. Das werden Sie nicht regeln können. Deswegen werden wir nicht zustimmen, sondern uns der Stimme enthalten - nur wegen dieser Geschichte. 

Sie können nicht aus Ermäßigungen nach § 5 auf einmal Anrechnungen machen; denn unter Nr. 2 steht nichts anderes als Anrechnungen. Das kennt die Arbeitszeitverordnung zwar auch, an anderer Stelle, aber das ist nicht das Gleiche. Wenn Sie Ermäßigungen gewähren, dann können Sie darauf nicht mehr für andere schulische Aufgaben zugreifen. Ermäßigungen sind Ermäßigungen und nicht Anrechnungen für andere Aufgaben. Also: Sie müssen sich zumindest im weiteren Prozess der Umsetzung, auf den ich im Übrigen sehr gespannt bin, entscheiden. 

Sie können auch halbe-halbe machen oder so. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Aber eines können Sie nicht machen, das sage ich Ihnen an dieser Stelle   das werden Sie auch nicht geregelt bekommen  : Sie können nicht Ermäßigungen regeln, um sie dann wie Anrechnungen zu behandeln. Entweder Sie regeln Ermäßigungen oder Sie regeln Anrechnungen. Gemäß § 10 können Sie das machen.

Ich will nur sagen: Wegen dieser völligen Unklarheit, die Sie hier veranstalten wollen, bekommt der Antrag unsere Zustimmung nicht. Wir lehnen ihn wegen Nummer 1 aber auch nicht ab.