Tagesordnungspunkt 13
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsaufgaben
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4889
Frau Grimm-Benne möchte den Gesetzentwurf gern einbringen.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bereits mit Beschluss vom 26. März 2024 stimmte die Landesregierung dem Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen zu. Angesichts dessen, dass wir gerade eine Debatte über Bürokratieabbau und über die Vereinfachung von Verfahren geführt haben, ist es ein bisschen schwierig, einen solchen Gesetzentwurf vorzustellen.
Nichtsdestotrotz haben alle 16 Bundesländer das Abkommen unterzeichnet, sodass der Gesetzentwurf in den Landtag zur Beratung eingebracht werden kann. Ihnen lag bereits im Frühjahr 2023 der Entwurf des Abkommens zur Stellungnahme vor. Der Sozialausschuss hat sich darauf verständigt, keine Stellungnahme hierzu abzugeben. Das Abkommen wurde am 31. Mai 2023 von mir unterzeichnet.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, kurz das IMPP, wurde durch einen Staatsvertrag der früheren westdeutschen Länder im Jahr 1970 mit Sitz in Mainz errichtet, um einheitliche Prüfungsfragen für die Staatsprüfungen der Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker zu erstellen.
Die neuen Bundesländer sind dem Staatsvertrag später beigetreten, sodass das IMPP mittlerweile die Aufgaben für alle 16 Bundesländer übernimmt. Die Aufgabenbereiche des IMPP verändern sich und werden mehr, da die Ausbildung in den akademischen Heilberufen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse einer ständigen Weiterentwicklung unterliegt.
Gleiches muss dann auch für die Prüfungen gelten. Dies hat zur Folge, dass neue Approbationsordnungen erlassen werden.
Nun ist eine erneute Erweiterung der Aufgaben des IMPP erforderlich. Das IMPP soll erstmals auch die Aufgaben für die Prüfungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte erstellen.
Das Abkommen entspricht dem Wesen nach einem Staatsvertrag, auch wenn die Bezeichnung nicht aufgegriffen wurde. Da Staatsverträge gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung unseres Landes der Zustimmung des Landtages bedürfen, soll dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf herbeigeführt werden.
Eine Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung möchte ich hiermit anregen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.