Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Um es vorwegzunehmen: Ich pflichte den Ergebnissen der Beratungen zu diesem Antrag im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ausdrücklich bei und möchte die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung empfehlen. 

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Diskussion um die Integration von ukrainischen Kriegsgeflüchteten in den Arbeitsmarkt ist auch für die Entwicklung unseres Landes von grundlegender Bedeutung. 

Mit Blick auf die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sehen wir einen deutlichen Fortschritt. In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Beschäftigungsquote unter den ukrainischen Staatsbürgern in Sachsen-Anhalt verdoppelt: von 12,6 % im Mai 2022 auf 25,4 % im Mai 2024. Das ist ein Beispiel für den Integrationswillen und die Leistungsbereitschaft der Menschen, die vor Krieg und Zerstörung in ihrer Heimat fliehen mussten, aber auch einen Erfolg des Jobturbos und der Mitarbeitenden in den Jobcentern vor Ort. 

(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)

Derzeit leben gut 30 000 ukrainische Staatsangehörige in Sachsen-Anhalt. 14 500 erwerbsfähige Personen sind bei der Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung gemeldet; etwa 5 500 davon sind arbeitslos. 2 000 Personen befinden sich zurzeit in der Schule, in einer Ausbildung, in der Erziehung und in der Pflege. 

Besonders bemerkenswert ist übrigens auch die hohe Teilnahmequote an Sprach- und Integrationskursen. Rund 3 700 Ukrainerinnen und Ukrainer nehmen aktuell an solchen Kursen teil. Das ist ein klarer Beleg für den Willen zur Integration. Diese Menschen investieren Zeit und Mühe, um sich nachhaltig in unsere Gesellschaft und unseren Arbeitsmarkt zu integrieren. Mittlerweile haben 6 300 ukrainische Staatsangehörige eine Beschäftigung. 

Es wäre jedoch falsch, den Beitrag der Menschen allein an Zahlen zu messen. Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind, finden Beschäftigung in Branchen, die in Sachsen-Anhalt besonders gefragt sind: vom Gesundheitswesen über das Gastgewerbe bis hin zu Erziehung und Unterricht. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs. 

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Integration ukrainischer Staatsangehöriger ist nicht nur eine humanitäre Verpflichtung, sondern auch ein wirtschaftlicher Gewinn. Durch gezielte Förderprogramme und die enge Zusammenarbeit zwischen Jobcentern, Arbeitgebern und der Zivilgesellschaft haben wir eine Win-win-Situation für Geflüchtete und für das Land Sachsen-Anhalt geschaffen. 

Aber die Herausforderungen bleiben groß, das ist unbestritten; doch unser Kurs ist der richtige. Sprachförderung, Qualifizierungsmaßnahmen und gezielte Arbeitsmarktintegration sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Dabei möchte ich betonen, dass es der Bundesregierung, obwohl es im Augenblick noch eine Minderheitsregierung und eine vorläufige Haushaltsführung gibt, gelungen ist, die Integrationskurse, insbesondere auf nachverfolgendem Niveau, zu halten. Das ist keine Einsparung in den Jobcentern, sondern die Möglichkeit, ihre gute Arbeit fortzusetzen. 

(Beifall bei der SPD)

Ich kann mich der Beschlussempfehlung nur anschließen. Ich finde, die darin zugrundeliegenden Feststellungspunkte spiegeln im Ergebnis das wider, was bereits mehrfach in diesem Hohen Haus diskutiert, beraten und fachlich vorgetragen wurde. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Roi. 


Daniel Roi (AfD): 

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe eine Nachfrage. In der Beschlussempfehlung steht einiges zu Sozialgesetzbüchern, und anderem zum Sozialgesetzbuch XII. Nun ist es so: Ich habe im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Anfrage zu den Sozialleistungen, insbesondere zu den Gesundheitskosten, gestellt. Dabei ist mir aufgefallen, dass ein Großteil dieser Kosten von niemandem erstattet wird bzw. - anders herum - am Landkreis hängen bleiben. Das ist allein für 173 Leistungsempfänger im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine knappe Million, also nur für 173 Menschen. Diesbezüglich ist auch vom Sozialgesetzbuch V - ich will das jetzt nicht alles vorlesen - die Rede. 

Meine Frage ist: Können Sie uns etwas zu der Kostenerstattung für die Landkreise sagen? Wir erleben gerade, dass Landräte vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, weil sie kein Geld mehr haben, und hier ist es so, dass die Landkreise auf den Kosten sitzen bleiben. Haben Sie dazu irgendwelche Informationen für uns und können uns sagen, ob Sie das gut finden oder nicht?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Herr Roi, ich habe heute zu Ihrem Antrag, nämlich den ukrainischen Kriegsflüchtlingen, vorgetragen. Diese befinden sich, wie Sie alle wissen, im Bürgergeldbezug. 

(Oliver Kirchner, AfD: Das ist das Problem!)

Deswegen betrifft das sozusagen auch die Gesundheitskosten; sie sind sozial- und krankenversichert. Bei dieser Gruppe fallen überhaupt keine Kosten an. 

Was Sie meinen, sind diejenigen, die einen Asylstatus bzw. einen ungeklärten Status haben. Hier ist der Bund verpflichtet, die in den Landkreisen anfallenden Gesundheitskosten zu tragen. Das betrifft einen anderen Rechtskreis als den, zu dem ich hier vorgetragen habe. 

(Ulrich Siegmund, AfD: Im Antrag ging es aber nicht nur um Ukrainer!)

- Doch, in dem Antrag ging es um die    

(Ulrich Siegmund, AfD: Es ging auch um Ukrainer!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Siegmund ist an der Stelle gar nicht gefragt. Herr Roi hat die Frage gestellt.


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Genau. 

(Zuruf von Ulrich Siegmund, AfD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Siegmund, Sie sind nicht dran.


Daniel Roi (AfD): 

Ich habe aber zu den Ukrainern gefragt. Meine Frage ist: Ist es eigentlich möglich, mich als ukrainischen Bürgergeldempfänger privat krankenversichern zu lassen, wenn ich nach sechs Wochen keine gesetzliche Krankenkasse habe? Gibt es diese Möglichkeit oder gibt es sie nicht?


Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Der Bürgergeldbezug implementiert die Kranken- und Sozialversicherung in den Bereichen. Deswegen stellt sich die Frage überhaupt nicht.