Wolfgang Aldag (GRÜNE): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Im Februar 2022 haben wir im Landtag unseren Antrag zur Änderung des Wassergesetzes eingebracht. Zugegeben, er war sehr kurz gefasst, aber mit einem entscheidenden Punkt, nämlich neben dem geordneten Abfluss auch den Rückhalt von Wasser als Aufgabe der Gewässerunterhaltung festzuschreiben. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf wird diesem Paradigmenwechsel entsprochen, und das, meine Damen und Herren, ist gut so.

Weitere wichtige Änderungen werden im Gesetz vorgenommen. Im Großen und Ganzen kann man sagen   das wird Sie überraschen, dass so etwas aus meinem Munde kommt  , dass ein gutes und modernes Wassergesetz auf den Weg gebracht worden ist.

Die Abstimmung mit den Unterhaltungs- und auch Umweltverbänden hat gut funktioniert. Ich bin froh, dass einige Unterhaltungsverbände in den vergangenen zwei Jahren auch ohne Gesetz regionale Lösungen gefunden haben, um das Wasser in der Fläche zu halten. Denn die wichtigste Devise ist, dass wir das Wasser im Boden halten. Wir müssen dafür sorgen, dass es nicht so schnell abfließt. Mit der neuen Aufgabe des Wasserrückhalts wirken wir der Trockenheit und dem Wassermangel entgegen.

Die Maßnahmen, mit denen wir den Rückhalt von Wasser erreichen, sind im Gesetz recht einseitig beschrieben. An dieser Stelle setzt auch unsere Kritik an.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Im Wesentlichen wird auf die Ertüchtigung und den Bau von Stauanlagen gesetzt. Das mag sinnvoll sein, gerade wenn wir uns die maroden Stauanlagen an den zahlreichen Grabensystemen im Land anschauen. Hierin sehe ich auch nicht das Problem, mit der Wasserrahmenrichtlinie in Konflikt zu kommen.

Anders verhält sich das mit den Gewässern zweiter Ordnung. Hier sollten wir den Pfad nicht verlassen, die Durchgängigkeit herzustellen und zu gewährleisten. Vielmehr sollten wir mit Maßnahmen der Sohlanhebung und der Renaturierung unsere Flüsse so wiederherstellen, dass sie wieder durch unsere Landschaft meandrieren können und somit die Umgebung mit Wasser versorgen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Auch sollten wir die Auen renaturieren; denn intakte Auen wirken wie riesige Schwämme, die das Wasser speichern und uns vor Hochwasser schützen.

Kritisch sehen wir auch die Entlastung der forst- und landwirtschaftlichen Betriebe. Wir wissen, dass dies eine ewige Forderung der CDU ist, die bereits zu Kenia-Zeiten stets auf der Tagesordnung stand. Bisher   das fehlt auch in der Begründung zu dem Gesetzentwurf   fehlt ein schlagkräftiges Argument, weshalb diese Entlastung erfolgen soll.

Meine Damen und Herren! Ich habe es bereits erwähnt: Bis auf die angesprochenen Punkte ist das Gesetz gut. Aber aus unserer Sicht reicht das allein nicht aus, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Flächenentsiegelungen müssen vorangetrieben und die Neuversiegelungen drastisch reduziert werden.

Wir müssen weiterhin das Bewusstsein dafür schärfen, sorgfältig mit der Ressource Wasser umzugehen. Wir müssen weiterhin dafür sorgen, dass die Wasserqualität in unseren Bächen und Flüssen verbessert wird. Hier gibt es eine Menge zu tun.

Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt auf den Weg zu einem auf die Situation angepassten Wassermanagement. Ich bin sehr gespannt, meine Damen und Herren, wann das Gesetz das Parlament wieder verlässt und wirklich in Kraft tritt.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Gute Frage!)

Notwendige Investitionen und Zahlungen an die Unterhaltungsverbände sind im Doppelhaushalt nicht enthalten, lediglich Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2027. Man hört auch    


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Herr Aldag, kommen Sie bitte zum Schluss!


Wolfgang Aldag (GRÜNE): 

Man hört, dass es in der Koalition noch so einigen Gesprächsbedarf gibt. Verhaken Sie sich nicht in Kleinigkeiten und Einzelinteressen! Bringen Sie das Gesetz schnell auf den Weg! Es hat eh schon viel zu lange gedauert. - Herzlichen Dank.