Juliane Kleemann (SPD):
Herr Präsident! Hohes Haus! In dem erholten und frohen Aufatmen, dass wir dieses Wassergesetz jetzt endlich im Landtag haben, sind wir uns fast alle einig. Das ist schon einmal ein Zeichen, dass wir in der Tat sehr darauf gewartet haben. Ich hoffe, dass wir in den beiden Ausschüssen, im Umweltausschuss und im Landwirtschaftsausschuss, jetzt zügig das Gesetz beraten und verabschieden werden.
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)
Ich erinnere auch an den Wasserverbandstag am 5. November hier in Magdeburg. Man kann nur sagen, dass das, was wir gehört haben, war: Macht hinne, wir brauchen das Gesetz, damit wir rechtssicher das machen können, was wir machen müssen und worauf wirklich viele im Land warten.
Das Ziel des Gesetzes - der Minister hat es bei seiner Einbringung gesagt - ist ein modernes Wassermanagement, das uns in Zeiten des Klimawandels Möglichkeiten gibt, auf Extremwetterereignisse wie Dürren, Starkregen mit Hochwasser und Überflutungen so zu reagieren, dass wir nicht nur immer Schadensbehebung, sondern im Voraus auch schon Schadensbegrenzung oder Schadensvermeidung betreiben können.
Dass wir mittlerweile schon etwas erholte Grundwasserstände haben, ist eher den vielen Wassern des letzten Jahres zu verdanken. Aber es ist kein Ausweis dafür, dass wir ein funktionierendes Wassermanagement haben.
Ich will auf einen Aspekt hinweisen, der bis jetzt noch nicht genannt worden ist. Auch das steht neben der Experimentierklausel im Gesetzentwurf, nämlich die Handhabung des Gewässerrandstreifens von 5 m im Innenbereich, der nach Absprache mit den Wasserbehörden durchaus von den Kommunen anders gehandhabt werden kann. Er kann breiter oder schmaler sein, aber die Kommunen können dazu mit den zuständigen Wasserbehörden eigene Regelungen erlassen.
Ich bin jedenfalls froh, dass wir dieses Gesetz jetzt bekommen. Ich gehe auch davon aus, dass wir bei der Frage, wie sich die Finanzen verteilen, weiterhin eine rechtssichere Formulierung und ein rechtssicheres Gesetz haben, so wie das Gesetz, das wir jetzt haben, rechtssicher ist.
(Zustimmung von Dr. Katja Pähle, SPD)
Ansonsten freue ich mich auch auf die Beratung und hoffe, dass wir nicht erst in einem Jahr wieder hier stehen und das Gesetz verabschieden, sondern deutlich schneller sind, vielleicht so etwa drei oder vier Monate. Man darf sich ja im Advent einmal etwas wünschen. - Vielen Dank.