Tagesordnungspunkt 3

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagesbetreuung

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4675

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/4888

Entschließungsantrag CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4925

(Erste Beratung in der 75. Sitzung des Landtages am 24.10.2024)


Frau Gensecke wird uns zum Gang der Beratung berichten. - Sobald Sie anfangen zu reden, gehe ich davon aus, dass die Abgeordneten aus allen Winkeln des Parlamentsgebäudes in den Plenarsaal strömen werden, um an der Beratung teilzunehmen.


Katrin Gensecke (SPD): 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/4675 in der 75. Sitzung am 24. Oktober 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung in den Finanzausschuss. 

In Umsetzung des Koalitionsvertrages sah der Gesetzentwurf der Landesregierung die Verlängerung von Maßnahmen des Kinderförderungsgesetzes vor. Insbesondere sollen Maßnahmen im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes auch bei einem Wegfall der Bundesmittel weitergeführt werden. Hierzu zählen insbesondere die erweiterte Mehrkindregelung, die Finanzierung zusätzlicher Fachberatungskräfte und Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen sowie die Schulgeldfreiheit für die Erzieher-, Kinderpfleger- und Sozialassistentenausbildung für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027. Weiterhin war die Fortschreibung der Förderung von Sprach-Kitas vorgesehen. Der Gesetzentwurf enthielt außerdem eine Deckelungsregelung zur Mehrkindregelung. 

Liebe Kollegen und Kolleginnen! Bei der ersten Befassung des Sozialausschusses mit dem Gesetzentwurf in der 42. Sitzung am 6. November 2024 verständigte sich der Ausschuss auf die Durchführung einer schriftlichen Anhörung. 

In der 43. Sitzung am 21. November 2024 befasste sich der Ausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf sowie den eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen. Im Ergebnis der Beratung wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet und mit 7 : 1 : 5 Stimmen verabschiedet, mit der die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung empfohlen wurde. 

Der mitberatende Ausschuss befasste sich in der 66. Sitzung am 28. November 2024 mit dem Gesetzentwurf sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu der Beratung lag zudem ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Mehrkindregelung gemäß § 13 des Kinderförderungsgesetzes vor, der die erforderliche Mehrheit fand. Der Finanzausschuss empfahl im Ergebnis seiner Beratung mit 7 : 1 : 5 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in der entsprechend geänderten Fassung. 

Zu der abschließenden Beratung in der 44. Sitzung am 4. Dezember 2024 lagen dem Sozialausschuss neben der Änderungsempfehlung des Finanzausschusses die zwischen dem Sozialministerium und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Synopse zu dem Gesetzentwurf sowie weitere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Die Änderungsempfehlungen des GBD, bei denen es sich weitestgehend um sprachliche und rechtsförmliche Änderungen handelte, hat sich der Ausschuss zu eigen gemacht und die entsprechende Fassung zur Beratungsgrundlage erklärt. 

Die Änderungsempfehlung des Finanzausschusses zur Mehrkindregelung wurde mehrheitlich angenommen. Auch die beantragten Änderungen der Koalitionsfraktionen zu Anpassungen des Sozialberufeanerkennungsgesetzes und zu Regelungen für Fachberatungsstellen sowie für Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen inklusive der integrierten Sprachfachberatung in den §§ 22 und 23 des Kinderförderungsgesetzes wurden mehrheitlich beschlossen. 

Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit dem die Förderung der Sprach-Kitas angepasst werden sollte, fand keine erforderliche Mehrheit. 

Im Ergebnis seiner Beratung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltungen der Oppositionsfraktionen die Ihnen in der Drs. 8/4888 vorliegende Beschlussempfehlung. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.