Monika Hohmann (Die Linke): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion wird sich heute zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses der Stimme enthalten. In der Beschlussempfehlung sind viele richtige Zustandsbeschreibungen enthalten. Uns fehlt darin dennoch, was konkret hier in Sachsen-Anhalt an Unterstützungsleistungen angedacht ist. In der von den Koalitionsfraktionen erarbeiteten Beschlussempfehlung heißt es, „dass Kinder und Jugendliche, welche sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, einen schnellen und zeitlich angemessenen Zugang zu einer kinder- und jugendpsychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung erhalten“ sollen. Unsere Frage ist: Was ein „schneller und zeitlich angemessener Zugang“? Wie sieht es mit den dafür zuständigen Fachkräften im Land aus?

(Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns im Ausschuss im Rahmen einer schriftlichen Anhörung mit einem umfänglichen Fragenkatalog an Expertinnen und Experten gewandt. Die Ergebnisse waren sehr aufschlussreich. Pubertätsblocker werden immer im ärztlichen Setting eingesetzt, psychotherapeutisch begleitet und fachärztlich betreut. Das passiert auch nicht von heute auf morgen, sondern mit viel Beratung, Aufklärung und Zustimmung. Es ist sogar belegt, dass der Einsatz von Pubertätsblockern einen positiven Effekt auf die psychosoziale Gesundheit von Transjugendlichen haben kann. Das zeigt sich an deutlich verringerten Suizidraten bei Jugendlichen, die einen Zugang zu Pubertätsblockern haben. Die Anwendung von Pubertätsblockern kann also Leben retten. Ihr Einsatz ist, anders als die AfD es behauptet, reversibel. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.