Hagen Kohl (AfD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einsetzung eines Normenkontrollrates soll die Qualität der Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt verbessert werden. Der Normenkontrollrat soll als verwaltungsexternes, unabhängiges Expertengremium die Ministerien bei der Vorbereitung von Regelungsvorhaben unterstützen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesetze in Sachsen-Anhalt praxisgerecht, verständlich und rechtssicher sind. Zudem soll das Gesetz dazu dienen, die Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu unterstützt. 

Nachdem die Wirtschaft und die Kommunen in Sachsen-Anhalt seit Jahren Deregulierung und Bürokratieabbau fordern und die Koalitionsfraktionen immerhin dreieinhalb Jahre Zeit hatte, den Normenkontrollrat zu installieren, legen Sie uns kurz vor der Bundestagswahl diesen Gesetzentwurf vor. Da in der Politik nichts zufällig passiert, kann es sich hierbei nur um ein Wahlkampfmanöver handeln,

(Beifall bei der AfD)

um zu suggerieren, dass Sie sich für Bürokratieabbau interessieren oder einsetzen.

(Andreas Silbersack, FDP: Ach!)

Genau das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der AfD - Oh! bei der SPD) 

Beachtlich ist auch, dass die Koalitionsfraktionen der Meinung sind, dass ihre Minister ein beratendes Expertengremium brauchen, das gewährleisten soll, dass die Gesetze in Sachsen-Anhalt praxisgerecht, verständlich und rechtssicher sind. Dazu bedarf es eines solchen Gremiums aber nicht; denn erstens ist es primär und allein Aufgabe des Landtages, als gesetzgebendes Organ zu gewährleisten, dass die Gesetze in Sachsen-Anhalt praxisgerecht, verständlich und rechtssicher sind. Zweitens haben wir einen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, also ein Gremium, das uns in juristischen Fragen hervorragend berät. Drittens finden im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren regelmäßig Anhörungen von Interessenvertretern aus der Wirtschaft, der kommunalen Familie, der Arbeitnehmerschaft und weiteren Organisationen und Verbänden statt.

Leider finden die Anregungen und Vorschläge der Interessenvertreter in den Anhörungen selten bis nie Eingang in die Gesetzestexte. So kommt es, dass Gesetze häufig nicht praxisgerecht sind und zu einem Bürokratieaufwuchs führen. Dafür sind genau die gleichen Personen verantwortlich, die Bürokratie jetzt angeblich abbauen möchten, nämlich die Koalitionsfraktionen. 

(Zustimmung bei der AfD) 

Es erschließt sich mir auch nicht, wie ein Normenkontrollrat, dessen Mitglieder von der Landesregierung handverlesen ausgesucht werden, in Sachsen-Anhalt zum Bürokratieabbau beitragen kann. Denn die Erfahrung mit Kontrollräten im Bund und in den Ländern beweisen genau deren Nutzlosigkeit. 

Als Beweis nehmen wir den nationalen Kontrollrat, dessen Kosten sich in wenigen Jahren, von 2016 bis 2021, nahezu verdoppelt haben. Dieser hat aber keine konkreten Erfolge im Sinne einer Bürokratieentlastung vorweisen können. 

Oder schauen wir nach Sachsen. Wie aus dem Bericht des dortigen Normenkontrollrates für das Jahr 2023 hervorgeht, hat sich der jährliche Erfüllungsaufwand insgesamt für Wirtschaft, Kommunen, den Freistaat Sachsen seit Dienstantritt von CDU-Ministerpräsident Kretschmer im Jahr 2017 insgesamt mehr als vervierfacht. Das konnte also auch dieser Kontrollrat nicht verhindern. 

Zum Schluss eine Bemerkung. Deutschland steht davor, sich zu Tode zu regulieren und zu bürokratisieren. Daher brauchen wir zwingend etwas Vergleichbares wie in den USA, wo zeitnah eine Präsidialkommission zur Regierungseffizienz installiert wird, die auch von der Regierung ernst genommen wird. Es steht fest, dass Präsident Trump die vorgeschlagenen Maßnahmen der Präsidialkommission zur Deregulierung und Entbürokratisierung kompromisslos umsetzen wird. So etwas brauchen wir auch in Deutschland; so etwas brauchen wir auch in Sachsen-Anhalt. Dies ist nur mit einer Regierung unter der Führung der AfD umsetzbar. 

(Beifall bei der AfD) 

Das Fazit ist, der Normenkontrollrat wird in puncto Bürokratieabbau nichts bewirken, und für eine bessere Rechtsetzung wird er nicht gebraucht. Wir werden gleichwohl der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen, um zu schauen, wohin uns die Diskussion führen wird. Vielleicht erkennen die Damen und Herren aus der Regierungskoalition, dass der Normenkontrollrat in keinerlei Hinsicht einen Mehrwert hat. 

Wer tatsächlich für einen Bürokratieabbau ist, der kann das schon am Donnerstag beweisen, indem er unserem Antrag auf Abschaffung des Bürokratiemonsters Tariftreue- und Vergabegesetz zustimmt. - Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. 

(Beifall bei der AfD) 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Kohl, wollen Sie eine Frage von Herrn Pott beantworten? 


Hagen Kohl (AfD): 

Mal sehen. 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Na, dann los. 


Konstantin Pott (FDP): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Kollege, Sie haben jetzt sehr viele Gründe oder Scheingründe genannt, weswegen ein Normenkontrollrat aus Ihrer Sicht nichts bewirkt. Er soll sich am Ende Gesetze anschauen. Wir sind uns, denke ich, darin einig, dass die gesetzgebende Kraft in diesem Land das Parlament, und der Landtag ist. Das heißt, es ist durchaus eine Aufgabe des Parlamentes, sich ganz konkret zu überlegen, wo ein Bürokratieabbau möglich ist. Diesbezüglich kann ein beratendes Gremium durchaus zuarbeiten. 

Wenn Sie aber so ein beratendes Gremium nicht möchten, dann müssen Sie konkrete Vorschläge haben, wie Sie und wo Sie Bürokratie abbauen wollen. Wo sind bislang Ihre Vorschläge in dieser Legislaturperiode gewesen - außerhalb des Vergabegesetzes  , konkrete Gesetze zu ändern, um Bürokratie abzubauen? 


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Sie können antworten. 


Hagen Kohl (AfD): 

Auf die Frage bin ich nicht vorbereitet, aber ich kann mich direkt an das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften erinnern. Sie haben gemeint, man müsse jeden Bediensteten, also jeden Beamten, oder jeden Kandidaten im Land vor der Einstellung vom Verfassungsschutz überprüfen lassen. Das ist völliger Schwachsinn. Das macht keinen Sinn und ist ein Riesenbürokratieaufwand. An dieser Stelle haben wir z. B. einen konkreten Vorschlag gemacht und Änderungsanträge eingebracht. 

Ich müsste nachsehen, aber wir haben mehrere Vorschläge gemacht, bei denen wir einen unnützen Verwaltungsaufwand gesehen haben, den wir nicht brauchen.