Tagesordnungspunkt 14
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/4893
Einbringer ist Herr Hecht. Er steht am Mikro und hat das Wort. - Bitte sehr.
Christian Hecht (AfD):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die demokratische AfD-Fraktion den Souverän stärken. Der Souverän ist das deutsche Volk.
(Zuruf von der AfD: Jawohl!)
Ihm allein sind wir als Parlamentarier verpflichtet. Leider scheinen das einige in diesem Hohen Hause erfolgreich verdrängt zu haben. Gestatten Sie mir darum, den Deckmantel des Vergessens für einen Augenblick zu lüften.
Der Souverän ist die höchste Instanz der Macht. In einer Demokratie geht diese Macht vom Volke aus. Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes stellt dies klar: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Das deutsche Volk übt die Macht durch Wahlen, Abstimmungen und plebiszitäre Mittel aus. Auch dann wenn die Macht an Vertreter wie uns Parlamentarier delegiert wird, bleibt das Volk immer die oberste Autorität in Deutschland.
Die demokratische AfD sieht es darum als ihre primäre Aufgabe an, den Souverän zu schützen und zu fördern. Darum setzen wir uns für die Stärkung der direkten Demokratie auch in Sachsen-Anhalt ein. Wir wollen die bestehenden plebiszitären Instrumente vereinfachen und weiterentwickeln, um dem berechtigten Bedürfnis der Bürger nach mehr Mitgestaltung gerecht zu werden. Eine lebendige Demokratie braucht selbstbewusste Bürger, die bereit sind, bestehende Strukturen demokratisch zu hinterfragen.
(Beifall bei der AfD - Zuruf: Jawohl!)
Wer die Demokratie ernst nimmt, der will den Souverän stärken. Wer den Souverän stärken will, der stimmt unserem Gesetzentwurf zu - ipso facto.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Direkte Demokratie ist eine notwendige Ergänzung zur repräsentativen Demokratie; denn jede Medaille hat zwei Seiten. Direkte Demokratie stärkt das Vertrauen in die Politik und reduziert die Entfremdung zwischen Bürgern und ihren politischen Repräsentanten.
Aber die Hürden für plebiszitäre Verfahren in Sachsen-Anhalt sind zu hoch. Viele Bürger werden in ihren berechtigten Sorgen und Nöten nicht gehört, weil sie durch komplizierte Verfahren und zu hohe Quoren von der Mitbestimmung ausgeschlossen bzw. in der Mitbestimmung eingeschränkt werden.
Wir möchten dies ändern und stellen Ihnen deshalb folgende Reformen vor: erstens die Absenkung des Einleitungsquorums bei Volksinitiativen. Volksinitiativen ermöglichen Bürgern, den Landtag auf wichtige Themen aufmerksam zu machen. Derzeit liegt die Hürde bei 30 000 Unterschriften. Wir schlagen vor, diese auf 20 000 zu senken. Die Absenkung würde es den Menschen erleichtern, sich einzubringen, ohne dabei die Arbeit des Parlamentes zu beeinträchtigen.
Zweitens: Absenkung des Quorums auch bei Volksbegehren. Volksbegehren gehen einen Schritt weiter. Sie können zu einem Volksentscheid führen. Aktuell müssen 7 % der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterschreiben, um ein Volksbegehren einzuleiten. Wir schlagen vor, dieses Quorum auf 5 % zu senken. Konkret bedeutet das: Statt 112 000 Unterschriften wären künftig 80 000 Unterschriften erforderlich. Diese Anpassung erleichtert also die Durchführung von Volksbegehren und fördert so die Beteiligung des Souveräns.
Drittens: Abschaffung des Beteiligungsquorums bei Volksentscheiden. Ein Volksentscheid ist derzeit nur gültig, wenn mindestens 25 % der Wahlberechtigten zustimmen. Dieses Quorum ist nach unserer Auffassung nicht mehr zeitgemäß und unverhältnismäßig; denn bei Landtagswahlen gibt es keine solche Mindestbeteiligung. Wahlen und Abstimmungen aber sind gleichrangige Ausdrucksformen des Souveräns. Daher sollte auch ein Volksentscheid mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen werden können, und zwar unabhängig von der tatsächlichen Wahlbeteiligung.
Viertens: Anpassung bei Verfassungsänderungen. Besonders sensibel sind Änderungen der Landesverfassung. Auch hier schlagen wir vor, das Beteiligungsquorum aufzugeben und durch eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zu ersetzen. Dies wahrt den Respekt vor der Verfassung, ohne den Willen des Volkes unnötig einzuschränken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorteile unserer Vorschläge liegen auf der Hand: Die Hürden für die direkte Demokratie werden gesenkt, sodass sich mehr Menschen einbringen können. Eine größere Mitbestimmung steigert das Vertrauen in die Demokratie und reduziert die Entfremdung der Bürger von der Politik. Die neuen Quoren und Fristen sind realistisch, zeitgemäß und fördern die Nutzung plebiszitärer Instrumente, ohne den Landtag dabei zu überfordern.
Wir wollen darüber hinaus ein Signal an den Bund senden; denn unser Engagement für die direkte Demokratie geht über Sachsen-Anhalt hinaus. Auch auf Bundesebene ist eine Reform dringend notwendig. Das Misstrauensvotum gegen den Kanzler, an dessen Namen sich niemand zu erinnern braucht, der an gute Politik denkt, zeigt es deutlich. Denn obwohl es in Artikel 20 des Grundgesetzes explizit um Wahlen und Abstimmung geht, finden Volksabstimmungen auf Bundesebene faktisch nicht statt. Sachsen-Anhalt kann sich hier an die Spitze setzen und ein Signal senden, dass mehr Demokratie möglich ist.
Eine Einführung von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz würde die Bürgernähe stärken und den Föderalismus beleben. Wir fordern daher, dass der Bund die Länder bei der Umsetzung plebiszitärer Instrumente unterstützt und harmonisierte Regelungen schafft. Demokratie braucht Mut; denn die Demokratie zu stärken bedeutet auch, Verantwortung abzugeben. Darum ist die direkte Demokratie ein Vertrauensbeweis in die Urteilsfähigkeit und die Fähigkeit zur Selbstverantwortung unserer Bürger.
Wir halten das für richtig, wir wollen das und darum stützen wir als demokratische Alternative für Deutschland das deutsche Volk, wo immer es nötig ist.
(Beifall bei der AfD - Zuruf von der CDU: Und die Russen!)
Sachsen-Anhalt hat das Potenzial, ein Vorbild für andere Bundesländer zu werden. Mit unserem Gesetzentwurf erleichtern wir die Volksgesetzgebung, stärken das Vertrauen der Bürger in die Politik und beleben die Demokratie. Ich bitte Sie daher, diesem wichtigen Schritt zuzustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für mehr Bürgerbeteiligung, für mehr Demokratie, für ein souveränes deutsches Volk in einem starken Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.