Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Heute wird der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen zur Errichtung eines Normenkontrollrates in Sachsen-Anhalt eingebracht und zum ersten Mal gelesen. 

Der Gesetzentwurf sieht als Aufgaben des Normenkontrollrates vor, dass er vorrangig die Ermittlung des Erfüllungsaufwandes künftiger Gesetze prüft, bevor die Landesregierung die Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag abschließend berät. Darüber hinaus sind weitere Prüfmöglichkeiten für Verordnungsentwürfe, aber auch für bereits bestehende Gesetze und Verordnungen vorgesehen. 

Ziel der Überprüfung soll sein, dass Regelungen weder die Bürgerinnen und Bürger noch die Wirtschaft und schließlich auch nicht die Verwaltung durch vermeidbare Bürokratie zusätzlich belasten. Das Ziel, unnötige Belastungen zu vermeiden, kann nur Zustimmung finden. 

Die jeweilige Stellungnahme des Normenkontrollrates wird Ihnen zusammen mit dem Gesetzentwurf im Rahmen der Einbringung zugeleitet werden, so dass auch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Ergebnissen der Prüfung des Normenkontrollrates profitieren können.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält darüber hinaus flankierende technische Regelungen zur Errichtung des Normenkontrollrates, zu den persönlichen Anforderungen an seine ehrenamtlichen Mitglieder, zu seiner Ausstattung, zum grundlegenden Abstimmungsverfahren sowie zur Geschäftsstelle des Normenkontrollrates. Letztere soll wegen des allgemeinen Bezugs zur Rechtsetzung bei meinem Haus angesiedelt werden. Ihre finanzielle und personelle Ausstattung sowie die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für die vorgesehenen Arbeiten und Gutachtenaufträge des Normenkontrollrates werden im parlamentarischen Verfahren sicherzustellen sein. 

Ein Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung wird uns äußerste Anstrengungen abverlangen. Die Einrichtung eines neuen Gremiums und dessen Ausstattung mit dem notwendigen und entsprechend qualifizierten Personal bedarf eines gewissen zeitlichen Vorlaufs, zumal sich ein Normenkontrollrat in einem Spannungsfeld zwischen sinnvoller Hilfe und Kontrolle einerseits und zusätzlicher Bürokratie und zusätzlichem Zeitaufwand andererseits bewegt. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf eine eingehende Beratung des Gesetzentwurfs und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.