Kristin Heiß (Die Linke): 

Vorab: Auch wir werden der Überweisung zustimmen. Wir haben aber in der Tat noch einige Hinweise und Fragen zu diesem Gesetzentwurf. Zum einen: Herr Hövelmann hat es gesagt, es steht im Koalitionsvertrag. Wir haben uns aber darüber gewundert, dass der Gesetzentwurf so spät vorgelegt wurde. Wir haben jetzt noch ein und ein Dreivierteljahr bis zum Ende Legislaturperiode. Es kann nicht immer alles in den ersten beiden Jahren der Legislaturperiode vorgelegt werden; das ist klar. Aber dieser Gesetzentwurf wurde doch relativ spät vorgelegt. 

Wir haben uns angeguckt, was der Bund mit seinem Kontrollrat gemacht hat und wie sich der Erfolg dort darstellt. Der Erfüllungsaufwand, der dort gemessen wurde, hat sich eher negativ entwickelt. Das heißt, die Wirtschaft wurde zwar tatsächlich etwas erlöst bzw. der Aufwand wurde gesenkt, allerdings hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren einen deutlich höheren Aufwand gehabt. Kostentreiber waren vor allen Dingen die Nachhaltigkeitsberichterstattung, also die CSRD-Richtlinie der EU, und auch das Wärmeplanungsgesetz. Kostensparer waren hingegen das Wachstumschancengesetz des BMF und die Bilanzrichtlinie des BMJ. Insofern passiert einiges positiv, anderes passiert eher negativ, vor allen Dingen auf Kosten der Verwaltung. 

Die One-in-one-out-Regelung wird auch im Koalitionsvertrag erwähnt; sie scheint mir aber in Sachsen-Anhalt bisher nicht wirklich umgesetzt worden zu sein. Daher hegen wir ein paar Zweifel, ob das wirklich einen positiven Effekt hat, weil - das ist das Problem, das ich sehe - der Normenkontrollrat keine wirklichen Durchsetzungsmöglichkeiten hat. Das ist ein bisschen wie beim Rechnungshof - auch er prüft und weist auf Dinge hin, 

(Guido Kosmehl, FDP: Dem folgen wir!)

aber letztlich hat er kein wirklich scharfes Schwert. Der Normenkontrollrat kann auf Dinge hinweisen, kann einen Bericht abgeben, aber letztlich kann er eben nichts durchsetzen. Das ist auf EU-Ebene anders. Der EU-Kontrollrat hat tatsächlich die Möglichkeit, bestimmte Gesetze ein halbes Jahr lang zurückzustellen und zu sagen, es muss nachgearbeitet werden. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit für das Land, der Landesregierung drei Monate lang Zeit zu geben, um noch einmal über Initiativen nachzudenken, weil sie einen zusätzlichen Aufwand bedeuten, und ihr zu sagen, es müsste auf jeden Fall etwas verändert werden. 

Mir ist zudem aufgefallen - das finde ich schwierig  , dass das Mandat des Rates beim Kabinettsentwurf endet. Das steht auch in dem Gesetzenzwurf. Wenn wir einen Gesetzentwurf im Landtag behandeln, dann kann es durchaus sein, dass wir Änderungen daran vornehmen. Das passiert hin und wieder. Was passiert dann mit diesen Änderungen? Diese Änderungen schaut sich dann niemand mehr an. Das heißt, an dieser Stelle besteht eine kleine Regelungslücke.

Ich habe eine weitere Lücke gesehen. Sie haben zwar geschrieben, dass der Normenkontrollrat rechtzeitig vor dem Beschluss des Kabinetts den jeweiligen Gesetzentwurf zur Prüfung erhalten soll. Aber bei der Formulierung „rechtzeitig“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Ist das eine Woche, ein Monat oder ein halbes Jahr? Was ist rechtzeitig? Wie viel Zeit steht wirklich zur Verfügung? Bei etwas umfangreichen Gesetzen kann es etwas länger dauern. 

Ich habe mich gefragt, wie es sich mit den Dingen verhält, die wir uns überlegen. Auch Sie, die Koalitionsfraktionen, und wir als Oppositionsfraktionen bringen hin und wieder Gesetzentwürfe ein. Man kann natürlich anführen, dass es sich um einen Rat handelt, der von der Regierung eingesetzt wird und dessen Mitglieder von der Regierung benannt werden. Der Landtag muss vielleicht nicht unbedingt auch noch kontrolliert oder geprüft werden. Aber dass wir als Fraktionen die Möglichkeit haben, dort anzufragen und um Prüfung zu bitten, finde ich wichtig. Sofern wir das wollen, sollen sie das tun können. Auch dieser Aspekt fehlt in Ihrem Gesetzentwurf. 

Als wir den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche vorgelegt bekommen haben, habe ich einfach ein Mitglied des Normenkontrollrates auf Bundesebene angerufen, habe nach den Erfahrungen gefragt und danach, was uns zu raten sei. Er hat gesagt, dass die Berichterstattung im Landtag wichtig ist. In Ihrem Gesetzentwurf steht, dass die Jahresberichte dem Landtag zur Unterrichtung zugeführt werden. Aber der Begriff „Unterrichtung“ bedeutet nicht, dass wir uns wirklich damit beschäftigen, sondern es vielleicht nur lesen. 

Aus meiner Sicht bestehen zwischen einer Unterrichtung und einer Berichterstattung Unterschiede. Wenn Unterrichtung für Sie bedeutet, wir können darüber auch in den Ausschüssen ausgiebig debattieren, dann würde ich sagen, okay. Ich fand das im Gesetzentwurf nicht ganz eindeutig geregelt. Insofern sind wir noch ein bisschen skeptisch, ob das Gesetzesvorhaben, wie es jetzt vorliegt, wirklich umzusetzen ist.

Auch hinsichtlich des Erfüllungsaufwands stellen sich mir Fragen. Der Erfüllungsaufwand muss ja gemessen werden, und zwar vonseiten der Verwaltung. Schafft es die Verwaltung überhaupt, diesen Erfüllungsaufwand zu messen und, wenn ja, wird das, was dabei herauskommt, auch wirklich umgesetzt? 

Wir haben Fragen. Wir sind dabei offen. Ich habe kurz überlegt, ob es sinnvoll ist, den Gesetzentwurf auch an den Finanzausschuss zu überweisen; denn dort wird ohnehin über alle Gesetzentwürfe, die mit Geld zu tun haben, beraten. Ich finde eine Behandlung im Finanzausschuss gut, aber das entscheiden Sie. Ich würde es auf jeden Fall hiermit beantragen. - Vielen Dank.