Sebastian Striegel (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen im Achten Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes eine Reihe kleiner technischer Änderungen vor, die uns aber durchaus sinnvoll erscheinen.
So wollen sie die Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge stärken. Vertrauenspersonen sind für die Parteien im Kontakt zu den Wahlleiterinnen und Wahlleitern zentral. Sie tragen für die Richtigkeit des reibungslosen Verfahrens der Wahl und für die Benennung von Kandidat*innen eine hohe Verantwortung. Sollte es hierbei in der Vergangenheit bei Parteien Schwierigkeiten gegeben haben, ist auch die unkomplizierte Möglichkeit der jeweiligen Partei, die Vertrauensperson abzuberufen, zu begrüßen.
Unterstützenswert finde ich zudem die Regelung, mit der Unklarheiten beim Übergang eines Sitzes auf eine Ersatzperson beseitigt werden und hiermit die Position der Partei gestärkt wird. Die Regelung sieht vor, dass die Ersatzperson nur zugelassen wird, soweit sie t a t s ä c h l i c h noch Mitglied in der Partei ist und nicht bereits aus der Partei, die sie vorgeschlagen hat, ausgeschieden ist oder gar ausgeschlossen wurde.
Ich will an dieser Stelle aber die Frage es ist eine Detailfrage in den Raum werfen, die manche Partei betreffen mag, die herausgehobene Persönlichkeiten auf ihre Liste wählt, vielleicht auch, um ein Ministeramt zu erwerben, die aber noch kein Mitglied der vorschlagenden Partei sind. Also, wenn wir uns schon mit solchen Eventualitäten befassen: Was passiert in dem Fall, dass man sich mit dieser Person verkracht und sie den Rückhalt der Partei verliert, dann aber nachrücken könnte? Ich glaube, auch diese Frage müssen wir klären, wenn die andere Frage geklärt wurde.
Was die Anpassung der Wahlkreise betrifft, so findet sich im Gesetzentwurf nur die Anpassung von Wahlkreis 8 und 7 im Bereich der Niederen Börde. Kollege Kosmehl hat es bereits gesagt.
(Zuruf von Sven Rosomkiewicz, CDU)
Im Bericht der Landesregierung gab es aber noch weitere Vorschläge zur Wahlkreisanpassung. Was hat Sie also bewogen, bei anderen Wahlkreisen keine Anpassung vorzunehmen? - Herr Heuer, an dieser Stelle werden Sie als stärkste Fraktion im Hause noch Antworten vorzulegen haben. Wir brauchen, glaube ich, etwas, das die tatsächliche Wahlgleichheit sichert.
Wir werden für die Überweisung des Antrags stimmen. Ich prognostiziere uns aber, im Ausschuss wird die eine oder die andere Diskussion noch folgen. - Herzlichen Dank.