Guido Kosmehl (FDP): 

Vielen Dank. - Herr Präsident! In Sachsen-Anhalt leben derzeit ca. 29 400, also knapp 30 000 Flüchtlinge syrischer Herkunft. Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist die Zahl der Personen nach den verschiedenen Schutzstatus, also Asyl, Flüchtlingsschutz nach Menschenrechtskonvention bzw. subsidiärer Schutz? 

(Zurufe von der AfD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Frau Ministerin, bitte. 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Präsident! Ich würde die Beantwortung übernehmen. Ich habe bereits an anderer Stelle gesagt, dass ich für das Statistische Landesamt zwar zuständig bin, aber kein wandelndes Statistikbuch bin. Gleichwohl haben wir hier nicht nur ein aktuelles Thema, zu dem es die ein oder andere Presseanfrage gab, sondern ich habe auch meine Vorbereitung für die morgige Aktuelle Debatte dabei und habe dazu auch die eine oder andere Zahl bei mir in der Fachabteilung nachgefragt. Deswegen kann ich Ihnen auf die eine oder andere Frage, glaube ich, jetzt Auskunft geben. 

Mit Stand vom 30. November 2024 halten sich nach den Angaben des Ausländerzentralregisters 29 615 syrische Staatsangehörige im Land Sachsen-Anhalt auf. Sie haben nach den unterschiedlichen Flüchtlingsstatus gefragt. Von diesen 29 615 syrischen Staatsangehörigen sind 20 anerkannt auf Grundlage des Asylgrundrechts, also ihnen wird klassisch politisches Asyl gewährt. 

(Ulrich Siegmund, AfD: 20 oder 20 000?)

- 20. Das ist nichts Überraschendes. 

(Zuruf von der AfD)

7 682 Personen ist die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden. 9 860 Personen ist subsidiärer Schutz gewährt worden. Bei 465 Personen ist ein Abschiebungshindernis festgestellt worden. 

Daraus ergibt sich ein größeres Delta. Das habe ich mir allerdings nicht im Einzelnen für die Landtagsrede morgen zuarbeiten lassen. Das Delta ergibt sich unter anderem daraus, dass neben erfolgten Einbürgerungen auch unbefristete Aufenthaltserlaubnisse mit Blick auf die Niederlassungserlaubnisse vorliegen. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, unter anderem daran, wie lange man sozialversicherungspflichtig tätig sein muss und auch schon in die Sozialversicherungssysteme eingezahlt hat. Daraus ergibt sich ebenfalls eine größere Gruppe. 

Zudem stellt sich das Thema des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Daraus ergibt sich eine weitere Gruppe. Das ist sozusagen der grobe Überblick zu Ihrer Frage. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Herr Kosmehl, bitte, eine Nachfrage. 


Guido Kosmehl (FDP): 

Ich habe eine Nachfrage, auch wenn das wieder einen statistischen Wert betrifft. Dieser ist, so glaube ich, für die morgige Debatte sehr wichtig. Können Sie uns in etwa die Größenordnung sagen, wie viele Personen syrischer Herkunft derzeit vollziehbar ausreisepflichtig in Sachsen-Anhalt sind?


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Ja. Das müsste eine Zahl zwischen 280 und 290 sein. Eine genaue Zahl habe ich nicht vorliegen. Da es dazu Pressenachfragen habe, habe ich den groben Wert im Kopf. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Zweite Nachfrage, bitte. 


Guido Kosmehl (FDP): 

Vielen Dank. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der letzten Woche erklärt hat, dass es die Bearbeitung der Asylanträge von Menschen mit syrischer Herkunft, also mit syrischem Pass, ausgesetzt habe.

Meine Frage: Inwieweit ist das in Rücksprache mit den Ländern, also mit den Innenministern der Länder, geschehen, oder hat die Entscheidung das BAMF alleine gefasst? 


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Wen das BAMF konkret in seine Entscheidung einbezogen hat, kann ich Ihnen natürlich nicht sagen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass im Vorfeld weder mit mir als Ministerin noch auf Staatssekretärsebene gesprochen worden ist, wo es regelmäßige Schalten gibt, auch nicht auf der Fachebene. Was das Land Sachsen-Anhalt betrifft, ist dazu keinerlei Rückkopplung mit dem Innenministerium erfolgt.