Konstantin Pott (FDP): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute rechtzeitig vor dem Jahresende das Kinderförderungsgesetz hier im Hohen Haus verabschieden. Wie im letzten Jahr möchte ich deutlich machen, dass ich glaube, dass wir das vom Zeitablauf insgesamt besser können; denn auch dieses Gesetz kam nicht plötzlich; es hätte durchaus frühzeitiger eine Vorsorge getroffen werden können, da es auch klar war, dass es innerhalb der Koalition zu einigen Themen unterschiedliche Meinungen gibt, über die man diskutieren kann. Mit Sicherheit hätte das auch die Diskussion im Ausschuss deutlich qualitativ bereichert und man hätte dem mehr Zeit einräumen können. Aber es wurde auch schon vor der Debatte deutlich, dass es sehr unterschiedliche Schwerpunktsetzungen oder Wünsche der Fraktionen gibt. Darauf möchte ich nachher noch einmal kurz eingehen.

Grundsätzlich kann man aber erst einmal festhalten, dass wir in Sachsen-Anhalt eine sehr breite Kita-Landschaft haben. Geprägt ist diese unter anderem von einer hohen Fachkraftquote. Im Vergleich zu anderen Bundesländern werden hier keine Hilfskräfte eingesetzt. Das muss man auch einmal deutlich sagen: Wenn wir über den Mindestpersonalschlüssel diskutieren, dann reden wir hier von einem Fachkraftschlüssel ohne Hilfskräfte. Das ist in anderen Bundesländern anders und daher kann dort auch ein anderer Mindestpersonalschlüssel angewendet werden.

Nichtsdestotrotz wäre auch aus unserer Sicht eine Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels wünschenswert gewesen - gerade auch, weil immer wieder Probleme bei der Qualität auftreten und dies auch von den Fachkräften deutlich gemacht wird. Aber wir haben in Sachsen-Anhalt eine hohe Betreuungsquote und einen sehr weitgehenden Betreuungsanspruch - auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Auch das ist etwas, das man in der Debatte nicht außer Acht lassen sollte.

Kitas sind mehr als reine Betreuung der Kinder. Beispielsweise der Spracherwerb oder das Erlernen von Grundkompetenzen, wie sozialen Kompetenzen, sind ein ganz zentraler Inhalt der Einrichtungen. Für uns Freie Demokraten hat Qualität in den Einrichtungen auch einen besonderen Stellenwert.

(Beifall bei der FDP)

Denn hier wird der Grundstein für das spätere Leben gelegt. Weltbeste Bildung beginnt bereits bei den Kleinsten, und Bildung ist Grundlage für Chancengerechtigkeit, wofür wir noch sehr viel zu tun haben.

(Zustimmung bei Jörg Bernstein, FDP)

Wichtig ist es daher, die Qualität stärker in den Fokus zu nehmen. Gerade bei sinkenden Kinderzahlen das Personal nicht zu entlassen, sondern zu halten, ist ein absolut richtiger und wichtiger Schritt. Unsere Haltung ist klar: Bei der Geschwisterkindregelung braucht es Änderungen, um Fehlanreize abzuschaffen und um dafür zu sorgen, dass wir die Mittel verstärkt in Qualität investieren können.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Gemeinsam mit dem KiföG wird aber auch eine weitere Änderung auf den Weg gebracht: Die staatliche Anerkennung im Bereich der Kindheitswissenschaften wird dauerhaft möglich. Das ist ein Punkt, der bereits im Rahmen einer Petition recht ausführlich diskutiert wurde. Es ist absolut richtig, dass wir hier aus dem Parlament heraus eine Lösung gefunden haben - wie wir es auch in einer Stellungnahme bereits zugesagt haben.

Ich komme zum Fazit: Mit dem vorliegenden KiföG werden die bestehenden Maßnahmen bis Ende 2026 fortgeführt. Wichtig ist es, in Zukunft zu schauen, dass wir die Qualität noch weiter verbessern und die frühkindliche Bildung stärker als Schlüssel zur Chancengerechtigkeit verstehen, damit wir als Land Sachsen-Anhalt vorangehen und damit wir gute Grundlagen und gute Rahmenbedingungen auch für die Fachkräfte in den Einrichtungen schaffen.

Das sind Punkte, die wir auch in unserem Entschließungsantrag aufgreifen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu beiden. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.