Michael Richter (Minister der Finanzen):

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert. Die Fraktion Die Linke bringt ein Änderungsgesetz zum Sondervermögen „Corona“ ein, lehnt den Notlagenbeschluss für das Jahr 2025, welcher Voraussetzung für die Fortführung des notlagenfinanzierten Sondervermögens „Corona“ ist, im Finanzausschuss ab.

(Beifall bei der FDP - Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Dieses Vorgehen kann ich nicht nachvollziehen.

(Zuruf: Richtig!)

Wie dem auch sei - ich möchte angesichts der Redezeit von drei Minuten ganz kurz auf die im Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke geforderten Punkte eingehen. 

Erstens: Jährlichkeit. Jährliche Mittelzuweisungen im Rahmen des Sondervermögens „Corona“ gab es vor und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bisher wurden die Gelder aus der Rücklage jährlich nach dem tatsächlichen Verbrauch entnommen. Nach dem Urteil erfolgt eine entsprechende jährliche Kreditaufnahme, welche mit einer Maximalhöhe im Haushaltsplan ausgebracht ist. 

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Eine Konkretisierung ist hier aus meiner Sicht nicht notwendig.

Zweitens: Maßnahmen und Untermaßnahmen. Es entzieht sich meiner Kenntnis, was Ihre Fraktion unter dem Begriff „Untermaßnahmen“ versteht. Dies habe ich bereits in einer Antwort auf eine der vier Kleinen Anfragen zum Ausdruck gebracht.

Der Landtag hat im Dezember 2021 einen Maßnahmenkatalog mit 63 Maßnahmen verabschiedet. Diese Maßnahmen sind in Stein gemeißelt. Es dürfen keine darüber hinausgehenden Maßnahmen aus Mitteln des Sondervermögens „Corona“ finanziert werden. Die vom Hohen Hause beschlossenen Maßnahmen werden quasi abgearbeitet. Im Prinzip wird Begonnenes nur zu Ende gebracht. Ich gebe offen zu, dass wir in Sachen Umsetzung schon einen Schritt weiter sein wollten. Dass der Umsetzungsstand hinter meinen eigenen Erwartungen zurückgeblieben ist, hat nichts mit der Konstruktion des Sondervermögens zu tun.

Drittens: Beteiligung des Parlaments. Die Landesregierung kommt auch hierbei ihrer Pflicht nach. Der jährliche Wirtschaftsplan für das Sondervermögen „Corona“ wird wie jeder andere Einzelplan dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt.

Bei einer Umschichtung von mehr als 1 Million € ist das Plenum zu beteiligen. Es ist unser Vorschlag für das Jahr 2026, maßnahmenübergreifende Umschichtungen ohne vorherige Beteiligung des Landtages zuzulassen. Dies hat einen Grund. Das Verfahren zur Genehmigung einer solchen Umschichtung ist zeitintensiv. Einmal haben wir es bereits praktiziert. Vier Monate sind dafür ins Land gegangen: Kabinettsbefassung, erste Befassung im Landtag, Überweisung an die zuständigen Fachausschüsse und den Finanzausschuss, Erarbeitung von Empfehlungen, zweite Beratung im Parlament. Dies verhindert einfach, dass wir im voraussichtlich letzten Notlagenjahr Mittel, die an der einen oder anderen Stelle nicht mehr zeitnah verausgabt werden können, nicht an eine andere Stelle, an der sie abfließen werden, bis zum Ende des Jahres 2026 umsetzen können. Das ist auch im Sinne der Verwaltungsvereinfachung.

Auch Ihre Forderung, den halbjährlichen Bericht an den Landtag zu erweitern, geht ins Leere. Dies bringt keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für Sie. Das Haushaltsgesetz selbst beschränkt die zulässige Kreditaufnahme auf die Höhe der tatsächlich geleisteten Ausgaben im Rahmen des Sondervermögens. Die Referenzgröße, die maximal mögliche Kreditermächtigung, steht im Haushaltsplan und wird von Ihnen, dem Landtag, beschlossen.

Auch der zeitliche Ablauf der Tilgung der aufgenommenen Kredite wird durch den Landtag selbst festgelegt. Alle Notlagenbeschlüsse enthalten, wie es die Verfassung gebietet, einen Tilgungsplan. Die bisher vorgenommenen Tilgungen habe ich übrigens im Rahmen der Berichterstattung erwähnt.

Meine Damen und Herren! Wie wir alle wissen, ist es - so will es das Urteil des Verfassungsgerichtes vom 15. November des letzten Jahres - zur Fortführung des Sondervermögens „Corona“ notwendig, jährliche Notlagenbeschlüsse zur Aufnahme von jährlichen Notlagenkrediten zuzulassen. Diese Beschlüsse sind zu fassen.

Zur Begründung verweise ich aufgrund der begrenzten Redezeit auf die ausführliche Darstellung im Antrag der Landesregierung. Es bleibt der Notlagenbeschluss. Wir müssen uns im Landtag auf massive zeitliche Verzögerungen im Haushaltsaufstellungsverfahren einstellen.

Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ablehnung des Gesetzentwurfes sowie des Entschließungsantrages der Fraktion Die Linke und bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage für das Jahr 2025. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Danke, Herr Minister Richter. - Es gibt eine Nachfrage von Frau Heiß.


Kristin Heiß (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Zum einen, Herr Richter: Welche Erkenntnisse wir aus welchen Informationen ziehen, das können Sie uns als Parlament überlassen. Zum Beispiel die Informationen zu den Mittelbindungen haben wir erst bekommen, nachdem wir nachgefragt haben. Sie sind gar kein Teil der Berichterstattung. Sie sind aber wichtig, um zu sehen: Was ist denn mit den Geldern? Werden sie noch abfließen oder nicht?

Zu meiner Frage, Herr Richter. Sie haben gerade gesagt, alle Projekte, die jetzt darin vorgesehen sind, sind alles Fortsetzungsprojekte, die einfach weitergeführt werden. Was ist mit den drei Projekten, die ich genannt habe? Nehmen wir einmal das Konsensverfahren im MF. Das fand sich vorher im Einzelplan 19; das kann man sehen; das stand darin. Jetzt steht es plötzlich im Einzelplan 53, kommt in dieser Liste vor. Man kann genau sehen, das war vorher nicht darin. Was ist daran denn jetzt eine Fortsetzungsmaßnahme für das Corona-Sondervermögen? Das war vorher nicht darin. Das haben Sie doch erst in diesem Jahr da hineingeschoben.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Das ist nicht zutreffend, Frau Heiß. Alle Maßnahmen, die mit dem Sondervermögen „Corona“ beschlossen worden sind, werden umgesetzt, bis auf drei Maßnahmen, die nicht begonnen wurden und daher auch keinen Bestand mehr haben. Alle anderen Maßnahmen finden sich in den 60 Maßnahmen wieder. Wir können das gern im Finanzausschuss einzeln durchgehen. Es sind jetzt keine zusätzlichen Maßnahmen in das Sondervermögen „Corona“ aufgenommen worden.