Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Wassermanagements im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/4869


Herr Willingmann möchte seinen Gesetzentwurf gern einbringen, und das darf er natürlich auch. - Herr Willingmann, Sie haben das Wort.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Vielen Dank, Herr Schellenberger. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bringe den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements im Land Sachsen-Anhalt ein, den wir Ihnen zur Beschlussfassung zugeleitet haben. Damit sollen die wasserrechtlichen Vorschriften novelliert und die Grundlagen für eine klimaresiliente und nachhaltige Wasserwirtschaft geschaffen werden. Der Gesetzentwurf setzt die im Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 formulierten Zielstellungen und Arbeitsaufträge der Landesregierung im Bereich der Wasserwirtschaft um. Es geht um den vielfach diskutierten, an vielen Stellen vorgestellten und demnächst in den Ausschüssen zu beratenden Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zur Wasserhaltung.

Deshalb nur einige Worte genereller Art: Sie wissen, Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein öffentliches Gut. Es gehört geschützt und sorgsam behandelt. 

(Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Sehr geehrter Herr Kollege Willingmann, Wasser hat auch eine Eigenschaft. Es rauscht, und ich habe das Gefühl, hier rauscht es auch. Vielleicht können wir das Rauschen etwas eindämmen, damit wir das Wasser besser fließen hören. - Herr Willingmann, Sie haben das Wort.


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Ich danke Ihnen sehr, Herr Präsident. In der Tat war hier ein gewisses Grundrauschen zu vernehmen, aber wir haben das wie immer mit einem einfachen Hinweis souverän gestoppt. 

(Zuruf)

Infolge des Klimawandels und der Globalisierung der gesamtgesellschaftlichen Veränderungen ist ein strategisches Umdenken in vielen Lebensbereichen unerlässlich und das gilt auch für die Wasserwirtschaft. Was bedeutet aber nun klimaresiliente und nachhaltige Wasserwirtschaft? - Das bedeutet Sicherung der Verfügbarkeit von Wasser, Schutz des Wassers als Lebensraum, aber auch Schutz vor den Folgen von Hochwasser und Starkregen. 

Was heißt das nun für uns in Sachsen-Anhalt konkret und was steht in diesem Gesetzentwurf? - Wir benötigen dringend Mechanismen zur Stärkung der Wasserhaltung in der Fläche. Das haben uns die stark fallenden Grundwasserspiegel in der Wasserknappheit der Jahre 2019 bis 2022 vor Augen geführt. Aber damit allein ist es nicht getan; denn wenn wir uns ein Jahr zurückerinnern: Da begann es langsam zu regnen und zur Weihnachtszeit kamen dann die Warnmeldungen und schließlich der Katastrophenfall, jedenfalls Winterhochwasser an Unstrut, Helme, Bode und anderen Gewässern. 

Kurzum: Wir haben gegenläufige Extremwetterereignisse, und diese häufigen Wechsel führen dazu, dass wir uns beim Wassermanagement in beide Richtungen entwickeln müssen, um nachhaltig Resilienz zu schaffen. 

Diesen Anforderungen an beide Faktoren, Wasserrückhalt und Wasserabfluss, wird das aktuelle Wassergesetz nicht mehr gerecht, deshalb der Gesetzentwurf, der eine Reihe von Änderungen bestehender, aber auch neue, zum Teil im bundesweiten Vergleich erstmalige Regelungen enthält. Der Gesetzentwurf versucht deshalb, das Kernanliegen des Regelungsregimes für die künftige Rückhaltung von Wasser in der Gewässerunterhaltungsverpflichtung um das Erfordernis des Wasserrückhalts in der Fläche zu erweitern.

Was haben wir darüber hinaus? - Wasserrückhalt und Durchgängigkeit bei dem Betrieb, der Errichtung und der Änderung von Stauanlagen, die Mindestwasserführung, vorrangiges Versickern von Niederschlagswasser, den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung, eine Experimentierklausel zur Erprobung neuer Unterhaltungsmodelle und die Anpassung des Bemessungssystems, der Umlagen der Gewässerunterhaltungskosten, um Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen zu entlasten. Das und vieles andere mehr, möchte ich sagen, steht in diesem Gesetz, das nun in die parlamentarische Debatte kommen soll. Mein Auftrag war, den Gesetzentwurf an dieser Stelle einzubringen. Wir als Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt begleiten die parlamentarische Debatte gern und freuen uns auf den Austausch über das neue Wassergesetz. - Vielen Dank.