Rüdiger Erben (SPD): 

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um die redaktionellen Änderungen und die kleineren Änderungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf muss man sich hier sicherlich nicht weiter austauschen. Zweifelsohne würde die nächste Landtagswahl auch ohne diese Änderungen stattfinden. Wir finden aber die Situation vor, dass ein Wahlkreis voraussichtlich die 20-%-Marke reißen wird. Wir dürfen nicht zuschauen, dass das so eintritt.

Ich will an der Stelle aber an Folgendes erinnern: Die Vorgabe des Wahlrechts und die Wahlgrundsätze, dass eine Stimme möglichst überall gleich viel wert sein muss, bedeuten nicht, dass möglichst viele Wahlkreise bei minus 18 % oder bei plus 18 % sind, sondern dass möglichst viele Wahlkreise gleich groß sind.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE, und von Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE)

Ich weiß um die Schwierigkeit, wenn wir gleichzeitig die Vorgabe haben - ich gehöre zu denjenigen, die seit 20 Jahren in dem Bereich tätig sein dürfen  , möglichst wenig Landkreisgrenzen zu überschreiten, Gemeinden nicht zu zerschneiden und Verbandsgemeinden komplett dort zu belassen, wo sie sind, und dann noch den Wunsch erfüllen sollen, den Herr Zietmann hier soeben vorgetragen hat, nichts zu ändern.

Das wird nicht zu erfüllen sein und das wird nach meiner Einschätzung eine ziemlich große Aufgabe des Landtages von Sachsen-Anhalt der neunten Wahlperiode sein. Denn dann wird es in Anbetracht der auseinanderlaufenden Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt insgesamt zu erheblichen Veränderungen kommen, wenn wir das Prinzip verfolgen, dass die Stimme eines Wählers, egal wo in Sachsen-Anhalt sie abgegeben wird, in etwa gleich viel wert ist. - Herzlichen Dank.