Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wer in Deutschland dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen verwertbaren Mitteln bestreiten kann, der hat Anspruch auf existenzsichernde Leistungen. Dabei sind die Regeln für alle gleich. Eine Unterscheidung nach Herkunft, Ethnie oder auch Religion darf und wird es in Deutschland nicht geben.

(Zustimmung bei der SPD - Ulrich Siegmund, AfD: Das wissen wir doch!)

Die Problematik der Überprüfung von Werten, die im Ausland liegen, gilt für alle, egal welcher Herkunft. Geprüft wird, ob ein Schweizer Bankkonto, ein Depot auf den Cayman Islands oder ein Haus in der Ukraine vorhanden ist.

Der Sachbearbeiter in der Behörde hat ohne internationale Abkommen wenige Möglichkeiten der Kontrolle. Aber lassen Sie uns das bitte auch klarstellen: Wenn sich konkrete Verdachtsmomente zeigen und sich Zweifel an der Richtigkeit der Angaben zum Vermögen ergeben, dann werden weitere Ermittlungen von Amts wegen eingeleitet.

Aber das ist die Polemik der AfD: Es werden die ukrainischen Geflüchteten als Sozialbetrüger und Leistungserschleicher dargestellt, obwohl fast 5 000 hier in Sachsen-Anhalt einen sozialversicherungspflichtigen Beruf ausüben, nicht wenige übrigens in der Pflege und in der Medizin, und obwohl sich Tausende im Jobturbo mit Bildungs-, Sprach- und Integrationskursen qualifizieren und damit in naher Zukunft einen wesentlichen Anteil am Arbeitsmarkt haben werden.

Wie dieser Anteil im Zeitverlauf steigt, haben wir gestern bei der Debatte über die syrischen Schutzsuchenden gesehen, deren Beschäftigungsquote sich im Zeitverlauf an die der Gesamtbevölkerung angenähert hat. Und wir haben auch darüber gesprochen, welche Faktoren dazu beitragen, dass es schneller geht.

Zum Thema Auto hat sich mein Kollege Rüdiger Erben schon bei der ersten Runde dieser Debatte sehr kenntnisreich geäußert. Aufgrund meiner eigenen Erfahrung kann ich nur sagen, dass die Größe des Autos nicht unbedingt etwas über den Wiederverkaufswert aussagt.

(Oh! bei der AfD - Zurufe von der AfD)

Es werden Verwaltungen und ihre Mitarbeiter als unfähig und machtlos dargestellt, obwohl die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter jeden Tag Recht und Gesetz umsetzen und ihre Arbeit zum größten Teil sehr gut machen. Lassen Sie uns eine Lanze für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden brechen, die sich täglich mit diesen Fragen beschäftigen.

Das Bürgergeld wird mal wieder als Pull-Faktor dargestellt, obwohl jede seriöse Studie diese Aussage immer wieder widerlegt.

Meine Damen und Herren! Wir stehen klar auf der Seite des Rechtsstaates und der sozialen Sicherungssysteme. - Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

(Zustimmung bei der SPD)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Ja, danke Frau Richter-Airijoki. - Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Lieschke.


Matthias Lieschke (AfD): 

Ja, Sie hatten das Thema Auto erwähnt. Ich kann bloß aufgrund meiner Erfahrung als Kreistagsmitglied des Landkreises Wittenberg sagen, dass der Landrat ganz klar sagte, die Ukrainer gehen jetzt in den Bereich Bürgergeld hinein und vom Asyl weg.

Zu dem Thema Autos sagte er ganz schlicht: Wir werden die Autos nicht kontrollieren, es wäre ungerecht, weil die alle wieder nach Hause fahren möchten; deswegen kann man denen die Autos nicht wegenehmen. - Das war eine klare Aussage des Landrates.

Wenn man jemanden dort sieht, einen Bürgergeldempfänger mit einem Audi A 6, der durchaus neuer ist und, sagen wir mal, einen Wert von 10 000 € hat, dann halte ich es für definitiv ungerecht, wenn sich ein anderer, der sich nicht einmal den Strom leisten kann und Bürgergeld bezieht, und daneben kutscht jemand mit einem teuren Auto hin.

Wie sehen Sie das? Wo sehen Sie da die Gleichbehandlung und Gleichberechtigung der einzelnen Bürgergeldempfänger? Der eine darf ein teures Auto haben und der andere eben nicht. Wie erklären Sie mir das?

(Zuruf von der SPD: Wo ist jetzt das Problem?) 


Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD): 

Nein, es gelten die gleichen Regeln. Es gibt eine Grenze, einen Wert, bis zu dem man ein Auto behalten kann. Und der Wiederverkaufswert ist eben wesentlich geringer als der Neubeschaffungswert. Das wäre ein Verwaltungsaufwand, der    

Natürlich, wenn es mal besonders auffällt, wird das sicherlich auch geprüft. Aber der Verwaltungsaufwand steht doch in keinem Verhältnis bei gebrauchten Autos. - Ich bitte Sie. Und das hat Herr Erben in der ersten Runde auch schon wirklich ausführlich dargestellt.