Andreas Henke (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Allein, dass hier heute der Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes vorliegt, spricht dafür, dass im Verlauf der Zeit doch schon viele Gründe vorgelegen haben, um immer wieder einmal ein Wahlgesetz zu ändern.

Wahlen, einmal losgelöst betrachtet von den Ergebnissen der politischen Parteien, der Wählervereinigungen und ihrer Kandidierenden, sind dann erfolgreich, wenn sie mit der Ausgestaltung ihres Gesetzes auch eine breite demokratische Teilhabe fördern, wenn sie möglichst viele Wählerinnen und Wähler an die Wahlurne bewegen und so letztlich einen breiten Wählerwillen dokumentieren.

Zudem stärkt es das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler in das Wahlverfahren, wenn dieses wirklich von Anfang bis Ende in allen Phasen komplett transparent, fair und logistisch störungsfrei abläuft.

(Zustimmung bei der Linken)

Ausgangspunkt für die nun vorgeschlagene Änderung des Wahlgesetzes ist der im Juni dieses Jahres von der Landesregierung vorgelegte Wahlkreisbericht. Von den hier im Gesetzentwurf sieben vorgeschlagenen Änderungen sind sechs   wir haben es schon gehört   eher formeller Art. Ein Vorschlag fußt auf der demografischen Entwicklung.

Mit einer Veränderung innerhalb von Wahlkreisen soll ja auf die Einwohnerrückgänge reagiert werden, um so auch den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wahlgleichheit zu gewährleisten. Das soll heißen: Jede abgegebene Stimme soll auch annähernd gleiches Gewicht haben. Letztlich entscheidet das Plenum über den Zuschnitt der 41 Wahlkreise, die dennoch weitestgehend mit den Raum- und Verwaltungsstrukturen übereinstimmen sollten.

Ein Wahlkreis darf mit seiner Bevölkerungszahl nicht mehr als 20 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise abweichen. Wir haben es gehört: Für die Toleranzgrenze ist eine Neuabgrenzung vorgeschlagen.

Insgesamt hat die Landesregierung allerdings sechs Wahlkreisänderungen vorgeschlagen für Wahlkreise, deren Bevölkerungszahl um mehr als 15 %, aber weniger als 20 % von dem Durchschnittswert abweichen. Die Koalition schlägt jetzt mit diesem Gesetzentwurf lediglich zwei Wahlkreisänderungen vor. Das hat uns in der Tat etwas irritiert. Darüber wollen wir gern im Ausschuss mit Ihnen reden. Wir stimmen einer Überweisung in den Ausschuss zu. - Vielen Dank.