Kerstin Eisenreich (Die Linke): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, uns liegt endlich der Entwurf für das Wassergesetz hier im Hohen Hause vor. Es ist schon eine Weile her, dass er angekündigt wurde; er dümpelte schon ziemlich ein Jahr herum. 

(Sandra Hietel-Heuer, CDU: Gut Ding will Weile haben!)

Das würde ich an der Stelle tatsächlich einmal bejahen, weil ich festgestellt habe, dass von dem ursprünglichen bis zum jetzt vorgelegten Entwurf Veränderungen vorgenommen wurden. Es ist uns auch aus der Praxis widergespiegelt worden, dass durchaus Anregungen aufgenommen worden sind, was wir sehr positiv bewerten. 

Der Gesetzentwurf - das haben hier schon einige gesagt - widerspiegelt die veränderten klimatischen Verhältnisse und die Bedingungen, unter denen wir hier leben, nämlich von Hoch- und Extremwässern bis hin zu Abschnitten, in denen wir den Wasserüberschuss irgendwie aus der Fläche herausbekommen müssen, bis hin zu Dürreperioden, in denen wir jeden Tropfen dieses wertvollen Gutes irgendwie halten müssen, damit wir sowohl die Trinkwasserversorgung, die im Gesetzentwurf prioritär formuliert ist, das finde ich auch richtig, aber ggf. auch die Bewässerung für die Landwirtschaft sicherstellen können. 

Insofern kann ich für unsere Fraktion sagen, dass der Gesetzentwurf im Ansatz grundsätzlich unseren Vorstellungen von Wasserwirtschaft oder Wassermanagement, wie man es auch nennen will, entspricht, und zwar weg von der reinen Entwässerung, wenn man bedenkt, dass wir vor noch nicht allzu langer Zeit solche Vernässungsfonds und Vernässungsausschüsse hier im Landtag hatten. Wie sich doch die Zeiten recht kurzfristig geändert haben. 

Dieses Umdenken ist wichtig. Der Wasserrückhalt in der Fläche ist extrem wichtig - Sie haben es gesagt - für das Grundwasser, für die Speicherung des Wassers, das uns in Trockenzeiten wieder zur Verfügung steht. Es geht also einerseits um die Quantität des verfügbaren Wassers. Es geht aber andererseits - das wurde hier schon angerissen - auch um die Qualität des Wassers, nicht nur in der Reinhaltung, sondern auch um die Durchlässigkeit von Flüssen und Bächen, also Gewässern erster und zweiter Ordnung usw.

Wir halten es für richtig, darüber zu debattieren, an den Stellen, an denen keine Fische mehr unterwegs sind, auf bestimmte Anlagen zu verzichten. Sie haben die Fischtreppen genannt. Wir finden es aber wichtig, an den Stellen, an denen es stattfindet, konsequent die Wasserrahmenrichtlinie mit den entsprechenden, hoffentlich fachlich sehr gut qualifizierten Anlagen - wir hatten in der Vergangenheit schon Ergebnisse, dass sie noch einmal umgebaut werden mussten - für gute Qualität und Gewässerdurchlässigkeit zu sorgen.

Wir müssen uns auch die Anlage 3 anschauen, in der die Vorranggewässer aufgeführt sind. Ich glaube, es bedarf diesbezüglich noch einiger Klärung, weil draußen möglicherweise falsche oder nicht ganz nachvollziehbare Informationen herumwabern. 

Letzten Endes wird aber alles auch wieder eine Frage des Geldes sein; das muss man einfach einmal grundsätzlich sagen.

Es gibt verschiedene Ansätze. Den Versiegelungsbeitrag finde ich schon einen sinnvollen Ansatz. Aber ähnlich wie die GRÜNEN - die Kollegen werden vielleicht noch einmal darauf abstellen - ist es der Wassercent oder das Wasserentnahmeentgelt, das durchaus bei einer moderaten Erhöhung eine Möglichkeit schaffen würde, die Beiträge an einer anderen Stelle zu entlasten und damit Einnahmen zu generieren.