Dr. Lydia Hüskens (Ministerin für Infrastruktur und Digitales):
Ja, Herr Heuer, so ist es. Ich habe heute eine ziemliche Bandbreite an Themen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit großem Interesse habe ich am 6. November 2024 die Anhörung im Sozialausschuss zu dem Thema „Pflegende Angehörige unterstützen“ verfolgt. Beeindruckend war die Aufopferung der An- und Zugehörigen bei der Pflege ihrer Angehörigen. Auch der Einsatz der Menschen, die sich in den Selbsthilfegruppen engagieren, ist herausragend und verdient, glaube ich, unser aller Respekt.
In der Diskussion wurde mehrfach der Wunsch geäußert, auch Sachsen-Anhalt eine digitale Lösung für die Suche nach Kurz- und Langzeitpflegeplätzen aufzubauen. Ich freue mich, dass das Sozialressort nun endlich im Regierungsentwurf entsprechende Haushaltsvorsorge treffen konnte. Nun muss ein solches Vorhaben in die Umsetzung gelangen.
Wir haben uns an das Landeskompetenzzentrum „Pflege Digital“ gewendet, um ein solches Vorhaben zum Erfolg zu führen. Auch wurden bereits Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen in NRW geführt, um sich ein Bild darüber zu verschaffen, was alles zu beachten ist. Sehr erfreulich ist, dass Sachsen-Anhalt die Nutzungsrechte an der Software kostenlos erhält.
Meine Damen und Herren! Welche Schritte folgen nun? - Durch das Landeskompetenzzentrum soll möglichst kurzfristig ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, welches sodann durch das Sozialministerium zu prüfen wäre. Infolgedessen könnten Maßnahmen eine entsprechende Förderung nach Inkrafttreten des Haushaltsplans 2025/2026 erhalten.
Parallel hierzu werden wir die gesetzliche Ausgestaltung einer verpflichtenden Meldung von freien Plätzen prüfen und darüber mit den Verbänden der Leistungserbringer beraten. Herausfordernd ist es auch, ein für Einrichtungen möglichst unbürokratisches und wenig Aufwand verursachendes Verfahren zu finden. Denkbar wäre es etwa, auf eine bestehende Datenbank zurückzugreifen, um den Einrichtungen die Eingabe vieler erforderlicher Daten, z. B. Ansprechpartner, Kontaktdaten etc., zu ersparen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle aber auch dafür werben, dass Sie von Forderungen Abstand nehmen, die die Umsetzung eines solchen Vorhabens innerhalb eines halben Jahres verlangen, wie dem Vorschlag der antragstellenden Fraktion zu entnehmen ist. Jeder von uns weiß, dass ein Gesetzgebungsverfahren einschließlich Kabinettsbefassung und Anhörungen nicht in einem solchen Zeitraum realisierbar ist.
Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass es leicht klingt, kurzfristig einmal etwas aus einem anderen Bundesland zu übernehmen. Aber alle Wissen, der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Es gilt, viele Akteure davon zu überzeugen, dass wir hier etwas Gutes einrichten wollen. Beabsichtigt ist deshalb, das Jahr 2025 für die konzeptionelle Umsetzung voll auszuschöpfen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.