Gordon Köhler (AfD):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In über 1 300 Fällen mehr als im Vorjahr mussten die Jugendämter im Jahr 2023 eine Einschätzung darüber abgeben, ob eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt. Das ist ein Anstieg um knapp 30 % auf mehr als 6 100 Verfahren. In drei Vierteln der Fälle wurde entweder eine Kindeswohlgefährdung festgestellt oder konnte nicht ausgeschlossen werden. Man muss ehrlich sein: Die Zahlen erschrecken dann doch. Daraus folgt, dass Sachsen-Anhalt dabei tatsächlich ein Problem hat, und dass wir offen darüber reden müssen. 

Wenn man sich den Antrag der Linken anschaut, stellt man fest, dass es zusammengedampft am Ende nur um diesen - so würde ich ihn einmal nennen - Gesprächskreis, den sogenannten Gipfel, geht. 

Was als Feststellung auch mit aufgeführt war, waren die Kinderrechte. Nach unserer Auffassung gibt es, soweit Kinder Opfer von Gewalt oder auch von Vernachlässigung werden, bereits ausreichend rechtliche Handhabungen, bspw. den § 171 StGB, das heißt, wenn die Fürsorge- oder Erziehungspflicht massiv verletzt wird. Vor dem Hintergrund, dass das Recht der Kinder auf Unversehrtheit besteht, sind Kinder bereits im Grundgesetz entsprechend mit Rechten ausgestattet. Deshalb hilft es an dieser Stelle erst einmal nicht weiter. 

Aber lassen Sie uns zum eigentlichen Thema kommen bzw. das Problem der Kindeswohlgefährdung korrekt adressieren. Ich selbst habe, als im September die Pressemitteilung zu dem Thema herauskam, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Ich wollte unter anderem wissen, wie hoch denn der zusätzliche personelle Bedarf in den Jugendämtern tatsächlich ist, um die aktuellen Präventions- und Hilfeleistungsangebote in dem Bereich, gerade mit Blick auf Kindeswohlgefährdung, zu erfüllen. 

Die Antwort der Landesregierung war, dass die Jugendämter das in eigener Verantwortung im Rahmen der Aufgabenerfüllung selbstständig zu entscheiden haben. Das ist insoweit im Sinne des SGB VIII auch vollkommen richtig. Aber man muss feststellen, dass aus der Antwort zweifelsfrei auch abzuleiten ist, dass die Landesregierung völlig im Dunkeln darüber tappt, was wir eigentlich brauchten, um diesem Phänomen Kindeswohlgefährdung und den entsprechenden Bedarfen zu begegnen. Das wäre der Ansatz, um hierbei nachzubessern. 

Vor diesem Hintergrund halten wir den Alternativantrag tatsächlich für zielführender, weil eben hierin auch die Verbände bzw. Träger der örtlichen Jugendhilfe aufgefordert werden, konkrete Informationen darüber abzugeben, was denn nun schlussendlich auch hilft. 

Daher halte ich diesen Diskurs für zielführender. Die AfD-Fraktion wird daher den ursprünglichen Antrag zu diesem sehr wichtigen Thema ablehnen. Dem Alternativantrag werden wir zustimmen.