Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal, sehr geehrter Herr Kollege Kohl, sollte man sich auch einmal mit den Inhalten beschäftigen und nicht nur von etwaigen Namen oder Titeln ausgehen.

Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir die zentrale Beschwerdestelle weiterentwickeln zu einem unabhängigen Polizeibeauftragten. Dazu schaffen wir keine zusätzliche neue gut dotierte Stelle, sondern wir entwickeln etwas weiter, was sich hier bewährt hat, was in der   darauf hat Herr Striegel hingewiesen   fünften Wahlperiode auf den Weg gebracht wurde.

Das ist also mitnichten zu vergleichen mit den Diskussionen, die die GRÜNEN in jedem Bundesland nach jeder Wahl     

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Und Sie, bevor Sie sich aus der Verantwortung gestohlen haben! - Ach! bei der FDP - Zuruf von der FDP: Halt doch mal deine große ….! - Zuruf von der CDU: Meine Güte! - Andreas Silbersack, FDP: Unverschämt! - Weitere Zurufe von der FDP)

Die GRÜNEN haben es in den letzten, ich sage einmal, zehn, zwölf Jahren vermocht, an ganz vielen Stellen diese Beauftragten oder ein Beauftragtenwesen zu installieren, oftmals auch mit Unterstützung der CDU, bspw. in Hessen, als die hessische CDU vehement dagegen war, aber leider im Koalitionsvertrag das mit vereinbart hat, natürlich immer mit hoch dotierten Stellen. Wir reden über B 5 wie bei uns. In Hessen hat man ihnen nur eine B 3 gegönnt. In Baden-Württemberg ist es eine B 9. Das waren also immer wunderbar gut dotierte Stellen mit ganz vielen Mitarbeitern.

Kommen wir nun zu der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Gesetzentwurf. - Herr Striegel, Sie sprechen von einer Geschäftsstelle. Sie sagen, da muss mindestens ein Mitarbeiter mit der Befähigung zum Richteramt sein, einer aus dem sozialwissenschaftlichen Bereich, einer aus dem Wissenschaftsbereich, natürlich weitere Mitarbeiter. Was das alles kostet und Angaben dazu, wie viele Stellen Sie genau haben wollen, lassen Sie komplett weg.

Der zweite Punkt. Da können wir gleich den Dissens feststellen. Sie wollen allen Ernstes - ich habe keine gesetzliche Grundlage in den Ländern und beim Bund gefunden - festschreiben, dass der Polizeibeauftragte von sich aus das Recht hat, an nichtöffentlichen, an vertraulichen Sitzungen des Landtages teilzunehmen. Damit schränken Sie das Parlamentsrecht ein. Das macht kein anderes Gesetz. Wie kommt man eigentlich auf die Idee, einer Person so viele Befugnisse zu geben?

Es gibt noch viele andere Regelungen, die inhaltlich wirklich schlechtgemacht sind. Deshalb und weil wir als Freie Demokraten auch der festen Überzeugung sind, dass wir einen hauptamtlich finanzierten Polizeibeauftragten nach dem Vorschlag der GRÜNEN für Sachsen-Anhalt nicht brauchen, weil wir Vertrauen in die Polizei haben, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.