Maximilian Gludau (FDP):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Weißenfels ist aktuell ein großes Thema aufgetaucht, nämlich die Sanierung der Schwimmhalle. Dieser Bau, diese Sanierung wurde mit Fördermitteln des Landes unterstützt. Im Jahr 2020 wurde der Bau begonnen und im Jahr 2022 unterbrochen. Vor zwei Wochen verkündete unser Oberbürgermeister in einer Pressekonferenz, dass es sich dabei um einen Schwarzbau handele.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Ist es tatsächlich der Fall, dass für diesen Bau keine Baugenehmigung vorlag? Falls diese nicht vorlag, auf welcher Grundlage erfolgte dann die Bewilligung der Fördermittel in Höhe von immerhin 1,65 Millionen € durch das Land und welche Unterlagen wurden vonseiten der Stadt bezüglich der bauaufsichtlichen Genehmigungen abverlangt?
Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):
Herr Abgeordneter, Sie haben nach einer Sportstättenförderung gefragt. Wir haben die schöne Situation, dass es in dieser Legislaturperiode dank der Mittel, die der Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt hat, möglich war, alle förderfähigen Anträge auf Sportförderung auch tatsächlich zu bewilligen. Das ist nicht in allen Jahren der Fall gewesen, aber das war, glaube ich, in dieser Legislaturperiode erst einmal sehr erfreulich.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Was will ich damit sagen? - Wir haben eine Vielzahl von kommunalen und auch Vereinssportstätten, die wir dank der Mittel, die der Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung stellt, fördern können. Deshalb werden Sie Verständnis dafür haben, dass ich, zumal nicht das Innenministerium die Bewilligungsbehörde ist dies war das Landesverwaltungsamt, jetzt ist es die Investitionsbank , nicht alle einzelnen Fördermaßnahmen im Blick habe.
Was die Schwimmhalle in Weißenfels betrifft, geht es um eine Förderung, die, glaube ich, im Jahr 2018 beantragt wurde, die also insofern weit zurückliegt. Ich würde vorschlagen, dass ich Ihre Fragen im Nachgang schriftlich beantworte.
Ich will vielleicht das ergab sich schon aus Ihrer Fragestellung eine mögliche Erklärung geben. Sie haben gesagt, es sei die Sanierung der Schwimmhalle beantragt worden. Für eine Sanierung braucht man keine Baugenehmigung. Später haben Sie nach dem Neubau gefragt. Für einen Neubau braucht man eine Baugenehmigung. Die Frage ist, was mit dem Projekt in der Zwischenzeit passiert ist. Genau das könnte Gegenstand der Debatte sein.
Ansonsten haben wir gerade bei diesen großen Sportstätteninfrastrukturmaßnahmen ein sehr, sehr gut praktiziertes Mehraugenprinzip das gilt im Übrigen schon bei einer Sanierung , bei dem die Bewilligungsbehörde sprich: damals das Landesverwaltungsamt immer noch eine baufachaufsichtliche Stellungnahme beim BLSA einholt. Wenn ein Antrag auf eine Sanierung gestellt wird, wird dieser baufachlich geprüft; dafür brauche ich keine Baugenehmigung. Aber dann ist eben die Frage, was im weiteren Verlauf daraus geworden ist. Zu den Details würde ich Ihnen gern schriftlich antworten.
(Zustimmung bei der FDP)