Tagesordnungspunkt 3
a) Aktuelle Debatte
Gewalt ist keine Privatsache. Femizide sind Mord. Frauen schützen!
Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4810
b) Beratung
Gewalthilfegesetz jetzt verabschieden - Frauenunterstützungsstrukturen gewährleisten
Antrag Fraktion Die Linke - Drs. 8/4759
Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4826
Es handelt sich um eine verbundene Debatte. Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten. Die Einbringung des Antrages erfolgt im Rahmen des Debattenbeitrags. Es wurde folgende Redereihenfolge vereinbart: GRÜNE, Die Linke, CDU, AfD, FDP und SPD. Zunächst hat die Antragstellerin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort. Darauf folgt der Redebeitrag der Linken, der gleichzeitig die Einbringung ihres Antrags beinhalten wird. Danach wird die Landesregierung sprechen.
Ich bitte jetzt Frau Sziborra-Seidlitz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an das Rednerpult. - Frau Sziborra-Seidlitz, bitte.
Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachts allein auf dem Nachhauseweg drehe ich mich auf der Straße um und schaue, ob mir jemand folgt. Das hat meine Mutter mir schon als Jugendliche beigebracht. Ich wechsle die Straßenseite oder gehe schneller, wenn ich allein einem Mann begegne. Ich vermeide es, durch dunkle Parks zu laufen oder Parkplätze zu überqueren. Furcht ist ein ständiger Begleiter, wenn ich nachts Straßenbahn, Zug oder Bus fahre. Während viele Männer sicherlich gerade mit den Schultern zucken oder sich über die Angst vielleicht sogar lustig machen, werden viele, wenn nicht sogar alle Frauen genau dasselbe empfinden, nächtliche Ängste und Bedenken teilen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)
Auch wenn diese Furcht draußen in der Welt nicht vollständig unbegründet ist, ist der größte Risikofaktor dafür, als Frau Opfer von Gewalt zu werden, in einer Beziehung zu einem Mann zu sein. Denn alle zwei Tage tötet in Deutschland ein Mann eine Frau in seinem Umfeld. An jedem einzelnen Tag findet ein Tötungsversuch statt. Fast jede dritte Minute erlebt eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Alle zwei Stunden erlebt eine Frau sexualisierte Gewalt durch ihren Partner. Das sind die Daten, die auf den Fällen basieren, die angezeigt wurden, die bekannt sind und die erst heute wieder veröffentlicht wurden. Die Dunkelziffer ist sicherlich um einiges höher.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen! Wenn ich auf diese Zahlen schaue, dann bin ich entsetzt ob des Schweigens und der Sprachlosigkeit über diese Taten. Bei einem Teil der Empörungsöffentlichkeit ist es klar, warum er dazu schweigt: Femizide lassen sich nicht so gut verhetzen wie andere Gewalttaten.
(Ulrich Siegmund, AfD: Ekelhaft!)
Aber warum schweigen wir, die demokratische Mitte, dazu so oft? Warum reagieren wir nicht konsequenter, hörbarer, lauter? Warum schützen wir die Frauen und die Mädchen nicht wirksamer? Auch wenn sie hinter verschlossenen Türen passiert, ist Gewalt an Frauen keine Privatsache.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken - Beifall bei der SPD)
Die Verantwortung, sich vor Gewalt zu schützen, darf nicht bei den Frauen liegen. Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Es ist unser aller Aufgabe, auch die der Männer, zu verhindern, dass Frauen Opfer von Gewalt werden. Stattdessen wird in der Gesellschaft über eine Mitschuld von Frauen an Gewalt diskutiert und lieber über die Kleidung und das Verhalten von weiblichen Opfern fabuliert, als die Schuld des männlichen Täters in den Vordergrund zu stellen.
In den Medien ist es inzwischen üblich, Gewalt gegen Frauen verbal zu verharmlosen. Statt eine mutmaßliche Vergewaltigung einer Mitarbeiterin durch einen Abgeordneten so zu benennen, schreiben regionale Tageszeitungen von einer Hotelaffäre. Bei Femiziden wird meist von Familien-, Liebes- oder Beziehungsdramen geschrieben. All das suggeriert eine Mitschuld der Frau an der sexuellen oder häuslichen Gewalt, die ihr widerfahren ist, oder auch an Tötungen.
Auch Gerichte tun sich mehr als schwer im Umgang mit Gewalt- und Tötungsdelikten gegen Frauen. Viel zu selten werden geschlechtsspezifische Tatmotive eines Femizids anerkannt und bei der Verurteilung berücksichtigt. Viel zu oft werden die wahren Gründe für einen Femizid, wie Misogynie, gekränkte Männlichkeit oder Besitz- und Kontrollansprüche von Männern an Frauen, von Gerichten nicht als Motive des Täters anerkannt. Stattdessen werden sie als Trennungstötungen oder Beziehungstaten verharmlost.
Gleichzeitig gibt es auch eine Ungleichbehandlung zwischen weißen Männern und Männern mit Migrationshintergrund bei Femiziden.
(Zurufe: Oh!)
Letztere erhalten für sogenannte Ehrenmorde oft viel höhere Strafen
(Zuruf)
als weiße Männer bei Frauentötungen. Auch der Vergleich von Frauen, die ihre Partner töten
(Zuruf von der AfD)
- Sehr lustig, total lustig.
(Ulrich Siegmund, AfD: Rassistisch ist das, was Sie hier machen, dass Sie das von der Hautfarbe abhängig machen! Eine Frechheit ist das!)
- Genau. Es geht darum, dass es davon abhängig gemacht wird und dass das eine Frechheit ist.
(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD - Zurufe von der AfD)
Auch der Vergleich von Frauen, die ihre Partner töten, mit Männern, die Femizide begehen, zeigt ein Ungleichgewicht bei der Bestrafung auf. Denn während Frauen bei dem sogenannten Haustyrannenmord für Mord mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden können, gilt dasselbe oft nicht für Männer bei Femiziden. Denn diese werden meist für Totschlag verurteilt, der nur in besonders schweren Fällen eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich zieht.
Um das Ganze einmal verständlich zusammenzufassen: Wenn du als weißer Dude eine Frau tötest, kommst du wahrscheinlich mit einer geringeren Strafe davon, als wenn ein Mann mit Migrationshintergrund eine Frau tötet oder eine Frau einen Mann tötet. Das ist Statistik.
(Guido Heuer, CDU: Oh, oh, oh! Steile These! - Oliver Kirchner, AfD: Die Frauenhäuser sind voll mit ausländischen Frauen, weil Sie die hierhergeholt haben! - Zustimmung - Unruhe)
Das ist statistisch nachweisbar. Es gilt frei nach George Orwells „Farm der Tiere“: Alle sind gleich, aber manche sind gleicher.
Um es hier ganz deutlich zu sagen: Alle Femizide sind Mord und sie müssen auch so bestraft werden.
(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD)
Doch die Bestrafung von Femiziden ist nicht das einzige Problem in unserem juristischen System in Bezug auf Gewalt gegen Frauen. Denn viel zu oft werden Frauen, die häusliche oder sexuelle Gewalt erfahren, durch die Befragung im Gerichtssaal retraumatisiert. Dabei gibt es Fortbildungsangebote für Richterinnen und Anwältinnen zum Umgang mit genau diesen Opfern. Zum Beispiel bietet Wildwasser e. V. so etwas an. Doch wenn man dort nachfragt, inwieweit solche Fortbildungen von Juristinnen genutzt werden, dann bekommt man die Antwort: kaum bis gar nicht.
Mit verpflichtenden Fortbildungen für Juristinnen über den sensiblen Umgang mit Opfern von sexueller und häuslicher Gewalt sowie einer Klärung, wie Frauentötungen zu bestrafen sind, wären wir bereits einen Schritt weiter. Außerdem kann und muss man darüber diskutieren, ob es z. B. einen neuen Straftatbestand Femizid braucht, um die unsägliche Ungleichbehandlung von Mord an Frauen vor Gerichten zu beenden.
Und natürlich kann und muss gehandelt werden, bevor es zu Femiziden kommt, um Frauen besser zu schützen, auch hier in Sachsen-Anhalt. Dazu möchte ich gleich zu Beginn betonen: In den letzten Jahren sind genau in diesem Bereich viele Verbesserungen zum Schutz von Frauen vor Gewalt auf den Weg gebracht worden. Ein großer Dank dafür geht an unsere Sozialministerin Frau Grimm-Benne.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)
Ein großer Erfolg ist insbesondere, dass der Landesaktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt endlich startet. Damit wurde eine jahrelange Forderung von Frauenverbänden, die auch wir Bündnisgrünen geteilt haben, endlich umgesetzt. Dennoch lässt sich für Sachsen-Anhalt noch immer feststellen: Die Hilfsangebote für Frauen, die in Sachsen-Anhalt Gewalt erleben, sind ungleich verteilt und zum Teil voll ausgelastet.
Insbesondere in ländlichen Regionen gute Beratungs- und Hilfsstrukturen für von Gewalt betroffene Frauen zu schaffen und aufrechtzuerhalten, das ist in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt eine Herausforderung. Das erkennen wir an. Noch viel zu oft müssen Frauen weite Wege auf sich nehmen, um ein Hilfsangebot zu erreichen.
Diese schwierige Situation wird dadurch verstärkt, dass Beratungs- und Hilfsstrukturen für von Gewalt betroffene Frauen oft personell unterbesetzt sind. Gleichzeitig müssen Schutz- und Hilfsorganisationen oft einen Eigenbetrag bei der Finanzierung erwirtschaften. Das wird häufig kritisiert; denn das führt dazu, dass die Mitarbeiterinnen z. B. Vorträge auf Kongressen anbieten müssen, um diesen Eigenbetrag zu erwirtschaften, statt sich auf die Beratung und Hilfe für die Frauen zu konzentrieren. Das muss endlich aufhören. Bund und Länder müssen gemeinsam die Finanzierung der Hilfs- und Schutzstrukturen für von Gewalt betroffene Frauen übernehmen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der Linken und bei der SPD)
Gleiches gilt für die Finanzierung der Frauenschutzhäuser. Denn es ist eine weitere Hürde beim Zugang zur Hilfe für die schutzsuchenden Frauen, dass die Frauen für ihren Aufenthalt dort im Übrigen anders als der verurteilte Mann im Gefängnis einen Beitrag zahlen müssen. Der Tagessatz für einen Aufenthalt im Frauenhaus liegt etwa zwischen 25 € und 100 € pro Frau. Das geht nicht. Eine Frau, die Hilfe vor Gewalt sucht, hat mehr als genug Sorgen. Davon sollte keine Sorge sein, dass sie sich auch noch überlegen muss, wie sie den Aufenthalt im Frauenhaus eigentlich finanzieren soll.
(Zustimmung von Cornelia Lüddemann, GRÜNE, und von Olaf Meister, GRÜNE)
Weil es genau diese und mehr Herausforderungen beim Schutz von Frauen vor Gewalt gibt, hat unsere bündnisgrüne Frauen- und Familienministerin Lisa Paus auf der Bundesebene ein neues Gewalthilfegesetz entworfen. Mit diesem Gewalthilfegesetz sollten Frauen in ganz Deutschland flächendeckend rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung finden, und zwar unabhängig davon, wo sie wohnen, wie hoch ihr Einkommen ist und wie ihre körperliche Verfassung ist. Mit dem Gesetz sollten das Grundrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention konkret umgesetzt werden. Es sollten notwendige Maßnahmen gesetzlich geregelt werden, um präventiv tätig zu werden, Gewalthandlungen vorzubeugen oder diese zu verhindern und Gewaltkreisläufe zu unterbrechen. Und mit dem Gewalthilfegesetz sollte endlich geregelt werden, dass Leistungen in den Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für die Betroffenen kostenfrei sind.
(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, von Sebastian Striegel, GRÜNE, und von Eva von Angern, Die Linke)
Dazu war vorgesehen, dass der Bund sich mindestens bis 2036 an der Finanzierung eines bedarfsgerechten Hilfesystems in den Ländern beteiligt. Genau darin liegt der Knackpunkt, der Grund, warum wir an dieser Stelle beim Gewaltschutzgesetz leider von „hätte“, „wäre“, „könnte“ und „wenn“ reden. Denn wie so oft spätestens seit dem letzten Wochenende und den Veröffentlichungen der „Zeit“ und der „Süddeutschen Zeitung“ habe ich eine Ahnung, warum es so war hat die Erarbeitung des Gesetzes viel zu lange gedauert und es wird nun wohl erst einmal nicht kommen. Die Vermutung liegt nahe, dass auch das eines der Gesetze war, das die FDP mit der Absicht blockiert hat, um den Ampel-Bruch zu provozieren.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)
Am Ende werden die Frauen darunter leiden müssen.
(Jörg Bernstein, FDP: Unglaublich!)
Ein Punkt ist übrigens genauso wichtig wie der Schutz der Frauen, nämlich dass Männer nicht Täter werden. Deswegen braucht es mehr Präventionsangebote in Sachsen-Anhalt. Gewaltauffällige Männer sollten an Therapiemaßnahmen teilnehmen. Es braucht mehr Bildungs- und Aufklärungsangebote zu Männlichkeitsbildern und dazu, welchen Einfluss diese auf gewaltvolles Verhalten von Männern gegenüber Frauen haben, und das von Anfang an in der Bildung.
Femizide, häusliche und sexuelle Gewalt, das ist trauriger Alltag für viele Frauen in Deutschland. Wir Bündnisgrünen kämpfen dafür, dass Frauen vor Gewalt und Mord geschützt werden. Wir Bündnisgrünen kämpfen für ein Land, in dem Frauen sicher sind und in dem sich Frauen auch sicher fühlen; denn das ist Gerechtigkeit. - Vielen Dank.
(Beifall)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Sziborra-Seidlitz, es gibt zwei Nachfragen, und zwar zum einen von Herrn Heuer und zum anderen von Herrn Pott. Lassen Sie die zu?
Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Ja.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Ja. - Herr Heuer, bitte.
Guido Heuer (CDU):
Sehr geehrte Kollegin Sziborra-Seidlitz, erst einmal halte ich fest: Das ist ein wichtiges Thema, und wer die CDU-Fraktion kennt, der weiß, dass wir uns in den letzten Jahren auch immer für Frauenhäuser eingesetzt haben. Das ist auch gut und richtig so. - Das als Vorbemerkung.
Ich möchte aber auf etwas anderes hinaus. Wenn Sie mich anschauen, dann gehöre ich für Sie wahrscheinlich zu den alten weißen Männern.
(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja!)
Jetzt komme ich dazu, dass Sie der unabhängigen Gewalt Judikative hier eine Ungleichbehandlung unterstellen, nämlich dass alte weiße Männer, so wie ich, besser behandelt würden als andere Bevölkerungsgruppen. Ich frage Sie: Haben Sie das wirklich ernst gemeint?
(Ulrich Siegmund, AfD: Das ist Rassismus!)
Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Darauf antworte ich sehr gern. Das sind tatsächlich statistische Daten, die genau das belegen: dass Männer mit Migrationshintergrund für die sogenannten Ehrenmorde anders bestraft werden als Männer ohne Migrationshintergrund für sogenannte Beziehungs- oder Affekttaten. Am Ende sind beides Femizide.
(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: „Correctiv“ hat das herausgearbeitet!)
Ich sprach auch nicht von alten weißen Männern. Ich würde mir niemals anmaßen, Sie alt zu nennen.
(Lachen und Zustimmung bei der CDU - Ulrich Siegmund, AfD: Aber die Hautfarbe passt, oder was?)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Heuer hat trotzdem eine Nachfrage.
Guido Heuer (CDU):
Den letzten Satz begrüße ich jetzt einmal, aber trotzdem ist es so. Wir haben in der Debattenrede davor über politischen Einfluss gesprochen. Welchen politischen Einfluss wollen Sie auf die Statistik nehmen?
Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Ich möchte keinen politischen Einfluss auf die Statistik nehmen. Das habe ich auch nicht behauptet. Ich habe tatsächlich aus einer Statistik
(Guido Heuer, CDU: Oder auf die Judikative!)
- aus einer Statistik! - zitiert und zunächst einfach nur eine Tatsache festgestellt. Das ist alles.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, Grüne - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Ja, ja!)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Herr Pott, bitte schön.
Konstantin Pott (FDP):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Sziborra-Seidlitz, Sie haben jetzt den Freien Demokraten unterstellt, dass das Gewalthilfegesetz blockiert worden wäre.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das ist keine Unterstellung!)
Nach meinem Kenntnisstand hat dieses Gesetz das Familienministerium nie final verlassen und darüber wurde auch im Kabinett nie final beraten. Ich würde Sie fragen, woher Sie die Information haben, dass die FDP das an dieser Stelle blockiert hätte.
(Jörg Bernstein, FDP: Sehr gute Frage!)
Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
In meiner Formulierung habe ich von einer Mutmaßung meinerseits gesprochen.
(Jörg Bernstein, FDP: Warum mutmaßen Sie hier?)
- Ich bin mit dem Satz noch nicht fertig. Darf ich den zu Ende führen? Dann dürfen Sie gern nachfragen.
Ich habe an dieser Stelle von einer Mutmaßung gesprochen. Der Referentinnenentwurf zu diesem Gesetz ist uns allen bekannt. Warum es bei den Referentinnenentwürfen das betrifft ja nicht nur dieses Gesetz nicht zu einer Kabinettsbefassung und nicht zu einem Kabinettsbeschluss kam, darüber kann man angesichts dessen, was wir inzwischen über die Geschichte des Finales der Ampel wissen, durchaus Mutmaßungen anstellen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Konstantin Pott, FDP: So ein Quatsch!)