Christian Mertens (AfD): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Als Partei der Eigenverantwortung haben wir es uns mit diesem Antrag tatsächlich nicht leichtgemacht. „Zweitstudiengebühren abschaffen“, wieder quasi Geschenke verteilen an Leute, die sich im Leben nicht entscheiden können und dafür vielleicht noch von der Allgemeinheit ein Schulterklopfen bekommen wollen. 

Tatsächlich ist es doch so, dass zumindest die Möglichkeit des Missbrauchs besteht, wenn durch eine Abschaffung der Zweitstudiengebühren die Unsitte des Dauerstudenten, der noch mit 32 Jahren an der Uni herumhängt, an der er mit Anfang 20 einmal mit „irgendetwas mit Medien“ angefangen hat, weiter um sich greift. Dass sich diese Art der Dauerstudenten in ihrem von der Allgemeinheit stark subventionierten Studium oft genug in linksradikalen Strukturen bewegen, macht die Sache nicht besser. 

(Zuruf von der Linken)

Das Problem ist dann aber   dies sei vorweggesagt  , dass das in der Tendenz eher die Ausnahme denn die Regel ist. Viel wichtiger   auch für uns   ist der im Leben stehende Erwachsene, welcher mit viel eigenem Engagement, tendenziell neben dem Beruf und der Familie, einen zweiten Abschluss anstrebt. Dafür müssen hohe zeitliche und logistische Hürden überwunden werden, um neben dem ohnehin schon fordernden Alltag diese Zusatzbelastung zu stemmen. Wer diesen schwierigen Weg geht, der tut dies mehrheitlich aus innerer Überzeugung und mit viel Herzblut. 

Diese Möglichkeit zur beruflichen Neuorientierung sollte in einem sich schnell wandelnden Arbeitsmarktgeschehen nicht mit zusätzlichen Gebühren staatlicherseits belastet werden. Eine Möglichkeit zur BAföG-Förderung besteht hierfür nicht mehr. Weitere Zuschussmöglichkeiten fallen aus. Dadurch, dass diese staatlichen Fördermöglichkeiten nicht mehr gegeben sind, fällt auch das Argument der fehlenden finanziellen Eigenverantwortung weg. 

Solange diejenigen, die ein Zweitstudium beginnen, keine Plätze für Erststudenten blockieren, ist es   ein bisschen flapsig formuliert   mehr oder weniger die Subventionierung des Mensaessens, die beim Staat noch zu Buche schlägt. 

Mit diesem Vorschlag geht auch die Möglichkeit zur Abschaffung eines strukturellen Nachteils im Wettbewerb mit anderen Bundesländern einher. Das Land Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Bundesländer, welche diese Form der Gebühren noch erhebt bzw. die Möglichkeit dazu eröffnet. Im Kampf um die besten Köpfe sowie zur Weiterbildung der Bevölkerung ist dies sicherlich nicht zum Vorteil unseres Bundeslandes. 

In Abwägung möglicher Vor- und Nachteile sehen wir daher, dass die Vorteile klar überwiegen. Diese finanzielle Erleichterung für eine Vielzahl von in der Regel hoch motivierten, leistungsbereiten Menschen aus allen Schichten soll nicht durch die Existenz einer Minderheit linksradikaler studentischer Taugenichtse torpediert werden. Daher stimmen wir dem Antrag zu. - Vielen Dank.