Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Das, was die AfD hier abgezogen hat, kann man so natürlich nicht stehen lassen.

Es geht erst einmal um ein technisches Gesetz. Woher Sie die Erkenntnis haben, dass die Gebühren für den Vollstreckungsauftrag steigen werden, das wird wahrscheinlich Ihr Geheimnis bleiben. Jedenfalls ist das nicht intendiert. Aus meiner Sicht sollten wir die weiteren Fragen im Ausschuss klären. Wir beantragen eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz, weil auch die Frage einer Übertragung auf die Gerichtsvollzieher im Raum steht. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke. - Dann fahren wir fort. Herr Striegel. - Nein. - Herr Scharfenort, dann Sie. Bitte


Jan Scharfenort (AfD): 

Ich möchte nur kurz etwas zur Zwangsvollstreckung und zu den Gerichtsvollziehern sagen. Schauen Sie einmal in die Gebührenordnung; schauen Sie in die einschlägige Fachpresse. Die Gebühren werden definitiv höher sein als die kleine Pauschale, die die Kommunen bekommen. Das wird auf jeden Fall die Praxis zeigen, definitiv. Für den, der in der Zwangsvollstreckung ist, wird es dann teurer werden, definitiv.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Kosmehl.


Guido Kosmehl (FDP): 

Wir machen das im Ausschuss im Detail. Aber ich möchte sagen: Der MDR kann im Gebiet des Freistaates Sachsen bereits auf die Gerichtsvollzieher zurückgreifen. Die ehemalige GEZ, der jetzige Beitragsservice zahlt für den Vollstreckungsauftrag die gleiche Gebühr, die er auch den Kommunen in Sachsen-Anhalt für den Vollstreckungsauftrag gibt. Es gibt dabei keinen Unterschied. Der MDR erteilt es und deshalb gibt es im MDR-Gebiet schon beide Modelle. Wir können im Ausschuss besprechen, was die Vor- und was die Nachteile sind.